Kommunalrecht 
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An dieser Stelle sollen kommunalrechtliche / kommunalpolitische Begriffe erklärt werden.

- Rat

- Ausschüsse

- Ratsmitglieder

- Bürgermeister

- Ortsvorsteher

- sachkundiger Einwohner

- sachkundiger Bürger

- Regionalrat

- Bürgerbeteiligung (noch nicht verlinkt !)

WIR ARBEITEN DRAN

    + Pflichten der Gemeinden gegenüber Einwohnern nach § 22 Gemeindeordnung NW (GO)
    + Unterrichtung der Einwohner durch die Stadt nach § 23 GO
    + Anregungen und Beschwerden durch jeden nach § 24 GO
    + Einwohnerantrag nach § 25 GO
    + Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach § 26 GO
    + Fragestunden für Einwohner nach § 48 Abs. 1 Satz 3 GO
    + Öffentlichkeit der Rats- und Ausschusssitzungen nach § 48 Abs. 2 GO
    + Inhalt der Ratsbeschlüsse soll öffentlich bekannt gemacht oder in anderer Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
    + Bestellung als sachkundiger Einwohner oder Bürger
    + Kommunalwahl, damit Beeinflussung der politischen Zusammensetzung des Rates nach § 42 GO
    + Wahl des Bürgermeisters, des Landrates nach § 65 GO bzw. § 44 Kreisordnung (KrO)
    + Öffentliche Bekanntgabe des Entwurfes der Haushaltssatzung / Haushaltsplanes nach § 80 Abs. 2
    + Einwendungsrecht nach § 80 Abs.2 GO
    + Beschluss des Rates über die Einwendungen in öffentlicher Sitzung nach § 80 Abs. 3 GO
    + Beratung über den Haushalt in öffentlicher Sitzung des Rates nach § 80 Abs. 4 GO
    + Bekanntgabe des beschlossenen Haushaltes / Recht zur Einsichtnahme nach § 80 Abs. 6 GO
    + Bekanntgabe des vom Rat beschlossenen Jahresabschluss / Recht zur Einsichtnahme nach § 96 Abs. 2 GO