An dieser Stelle sollen kommunalrechtliche / kommunalpolitische Begriffe
erklärt werden.
- Rat
-
Ausschüsse
- Ratsmitglieder
- Bürgermeister
- Ortsvorsteher
-
sachkundiger Einwohner
- sachkundiger
Bürger
-
Regionalrat
- Bürgerbeteiligung (noch nicht verlinkt !)
WIR ARBEITEN
DRAN
+ Pflichten der Gemeinden gegenüber
Einwohnern nach § 22 Gemeindeordnung NW (GO)
+ Unterrichtung der Einwohner durch die Stadt nach § 23 GO
+ Anregungen und Beschwerden durch jeden nach § 24 GO
+ Einwohnerantrag nach § 25 GO
+ Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach § 26 GO
+ Fragestunden für Einwohner nach § 48 Abs. 1 Satz 3 GO
+ Öffentlichkeit der Rats- und Ausschusssitzungen nach § 48
Abs. 2 GO
+ Inhalt der Ratsbeschlüsse soll öffentlich bekannt gemacht
oder in anderer Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
+ Bestellung als sachkundiger Einwohner oder Bürger
+ Kommunalwahl, damit Beeinflussung der politischen
Zusammensetzung des Rates nach § 42 GO
+ Wahl des Bürgermeisters, des Landrates nach § 65 GO bzw. §
44 Kreisordnung (KrO)
+ Öffentliche Bekanntgabe des Entwurfes der Haushaltssatzung
/ Haushaltsplanes nach § 80 Abs. 2
+ Einwendungsrecht nach § 80 Abs.2 GO
+ Beschluss des Rates über die Einwendungen in öffentlicher
Sitzung nach § 80 Abs. 3 GO
+ Beratung über den Haushalt in öffentlicher Sitzung des
Rates nach § 80 Abs. 4 GO
+ Bekanntgabe des beschlossenen Haushaltes / Recht zur
Einsichtnahme nach § 80 Abs. 6 GO
+ Bekanntgabe des vom Rat beschlossenen Jahresabschluss /
Recht zur Einsichtnahme nach § 96 Abs. 2 GO
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