2007_06_14_normenkontrolle 
Home Nach oben Was gibt es Neues ? Archiv Termine Auskünfte Zahlen & Fakten Ärzte, Geschäfte Kirche, Institutionen Vereine Katzen u. Tierschutz Dauerthemen Geschichte Bilder Karneval Traditionen Politik Kommunalrecht Stadtplan Downloads Umfrage Newsletter Postkarten Gästebuch Diskussionsforum Links Impressum

 

Bebauungsplan Nr. 107/Glessen - 2. Änderung - "Am Fuchsberg"

Glessener Bauunternehmen erlitt Schlappe vor dem Oberverwaltungsgericht NRW

Normenkontrollverfahren abgelehnt

Am 25. April 2005 beschloss der Rat der Stadt Bergheim die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes im Wege des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Die von dem zuständigen Ausschuss für Planung und Umwelt bereits am 09. März 2005 beschlossene öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung erfolgte in der Zeit vom 23. Mai 2005 bis einschließlich 24. Juni 2005.

Mit Schreiben vom 22. Juni 2005 wurden von der Eigentümerin eines direkt an den Änderungsbereich grenzenden Flurstückes Einwendungen gegen den Bebauungsplan vorgetragen. Der Inhalt war auf die Breite der festgesetzten Verkehrsfläche ausgerichtet.

Der Rat der Stadt Bergheim prüfte im Rahmen seiner Sitzung am 12. Dezember 2005 die in das Bebauungsplanverfahren eingebrachten Anregungen und beschloss gegen die Interessen der Eingabenstellerin den Bebauungsplan als Satzung. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 03. Januar 2006.

Die Eingabenstellerin (Geschäftsführerin eines in der Stadt Bergheim ansässigen Unternehmens) hat daraufhin mit Schreiben vom 18. Januar 2006 einen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens gestellt.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 07. Mai 2007 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster den Antrag abgelehnt.

Quelle: Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung zur Ratssitzung am 18.06.2007

http://www2.bergheim.de

Anmerkung:

Damit können sicherlich auch die Bauabsichten weiter
in östlicher Richtung (nördlich des BP 160) auf die unter Landschaftsschutz stehende städtische Fläche (ca. 13.000 qm) begraben werden, auf die das Glessener Bauunternehmen seit geraumer Zeit scharf ist und die Bürgermeisterin Pfordt bedrängt. Des weiteren war mitten durch das Gewerbegebiet eine angebliche "Umgehungsstraße" dem Glessener Stadtteilforum vorgeschlagen worden, die aber bei näherer Betrachtung nichts anderes als eine gewollte Erschließungsstraße auf Kosten der Steuerzahler für dieses beabsichtigte Baugebiet des Glessener Bauunternehmens angesehen werden muss. So leicht lässt sich das Glessener Stadtteilforum beeinflussen. Wer einfach nur abschreibt, sollte dabei das Denken nicht ganz vernachlässigen.

Mit einer Umgehungsstraße Glessen hatte diese unterschobene Variante rein gar nichts zu tun.

FS

Quelle: Bürger-Information vom 14.06.2007