Bebauungsplan Nr. 107/Glessen - 2. Änderung - "Am Fuchsberg"
Glessener
Bauunternehmen erlitt Schlappe vor dem Oberverwaltungsgericht NRW
Normenkontrollverfahren abgelehnt
Am 25. April 2005 beschloss der Rat der Stadt Bergheim die Aufstellung des o. g.
Bebauungsplanes im Wege des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Die von
dem zuständigen Ausschuss für Planung und Umwelt bereits am 09. März 2005
beschlossene öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes einschließlich der
Begründung erfolgte in der Zeit vom 23. Mai 2005 bis einschließlich 24. Juni
2005.
Mit Schreiben vom 22. Juni 2005 wurden von der Eigentümerin eines direkt an den
Änderungsbereich grenzenden Flurstückes Einwendungen gegen den Bebauungsplan
vorgetragen. Der Inhalt war auf die Breite der festgesetzten Verkehrsfläche
ausgerichtet.
Der Rat der Stadt Bergheim prüfte im Rahmen seiner Sitzung am 12. Dezember 2005
die in das Bebauungsplanverfahren eingebrachten Anregungen und beschloss gegen
die Interessen der Eingabenstellerin den Bebauungsplan als Satzung. Die
öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 03. Januar 2006.
Die Eingabenstellerin (Geschäftsführerin eines in der Stadt Bergheim ansässigen
Unternehmens) hat daraufhin mit Schreiben vom 18. Januar 2006 einen Antrag auf
Durchführung eines Normenkontrollverfahrens gestellt.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 07. Mai 2007 hat das
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster den
Antrag abgelehnt.
Quelle: Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung zur Ratssitzung am 18.06.2007
http://www2.bergheim.de
Anmerkung:
Damit können sicherlich auch die Bauabsichten weiter
in östlicher
Richtung (nördlich des BP 160)
auf die unter Landschaftsschutz stehende städtische Fläche (ca. 13.000 qm)
begraben werden, auf die das Glessener Bauunternehmen seit geraumer Zeit scharf
ist und die Bürgermeisterin Pfordt bedrängt. Des weiteren war mitten durch das
Gewerbegebiet eine angebliche "Umgehungsstraße" dem Glessener Stadtteilforum
vorgeschlagen worden, die aber bei näherer Betrachtung nichts anderes als eine
gewollte Erschließungsstraße
auf Kosten der Steuerzahler
für dieses beabsichtigte Baugebiet des Glessener Bauunternehmens angesehen
werden muss. So leicht lässt sich das Glessener Stadtteilforum beeinflussen. Wer
einfach nur abschreibt, sollte dabei das Denken nicht ganz vernachlässigen.
Mit einer Umgehungsstraße Glessen hatte diese unterschobene Variante rein gar
nichts zu tun.
FS
Quelle: Bürger-Information vom 14.06.2007
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