 
Quelle: KStA vom 26.09.2007
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Kommentar: Unverschämt, was
sich der Landtag NRW erlaubt
Bürokratieabbau ist gut und schön. Das Motto
für den öffentlichen Dienst "Von der Wiege bis zu Bahre" Formulare, Formulare...
Formale Hindernisse für den Bürger abzubauen ist richtig und gut ! Nur hier wird
der Bürger einmal mehr "gefügig" gemacht. Die Behörden können sich nunmehr
hinter ihren Entscheidungen verziehen und der Bürger hat das Nachsehen. Diese
Art von Bürokratieraubbau entspricht in keinster Weise dem Rechtsstaatsprinzip.
Behörden wird damit die Möglichkeit genommen, sich selbst bzw. die getroffenen
Entscheidungen kritisch zu überdenken. Der einfache Hinweis auf den
Verwaltungsrechtsweg scheint nun vom Gesetzgeber (= Landtag) gewollt. Allerdings
sind noch viele Menschen obrigkeitshörig und werden es scheuen, eine Behörde und
deren getroffene Entscheidung rechtlich durch eine Klage vor dem
Verwaltungsgericht anzugehen. Damit entsteht unweigerlich der Eindruck, dass es
gewünscht ist, dass Bürgerinnen und Bürger künftig nach Basta-Manier
Entscheidungen der Behörden hinnehmen sollen.
Was schafft der Landtag (z.Zt in Mehrheit CDU und FDP) als nächstes ab ?
Es fehlt ja noch die Abschaffung der §§ 48 und 49 Verwaltungsverfahrensgesetz
NRW. Hier ist geregelt, wann die Behörde ihre Entscheidungen zurücknehmen kann.
Dann wäre der Einfluss durch die Behörde als exekutive Staatsgewalt in Gänze vom
Tisch.
Zu bedenken ist auch, dass die
Verwaltungsgerichte vor Überlastung stöhnen (Verfahren dauern nicht selten 2- 3
Jahre). Will man diese "Wartezeiten" den Bürgern zumuten ? Ist das
Bürokratieabbau ? Ist das die neue Form von Bürgerfreundlichkeit ? Wie hoch
fallen die Gerichtsvorschusskosten aus, die die Bürgerinnen und Bürger zu
entrichten haben, damit überhaupt geklagt werden kann ? Welche Zahl von
Bürgerinnen und Bürger ist der Lage, selbständig und ohne Hinzunahme eines
Rechtsbeistandes (sprich Rechtsanwälte) eine Klageschrift zu formulieren ? Was
ist hier wirklich gewollt ? Wird das Personal in den Verwaltungsgerichten
verstärkt und kommt es zu Neuanstellungen ?
Liebe Landtagsabgeordnete, wenn man
von den Realitäten an der Basis keine Ahnung hat, sollte man es auch in
Konsequenz unterlassen Gesetze zu beschliessen. Hier ist der Ruf nach
Inkompetenz deutlich und sehr laut wahrnehmbar. Soll hier der Berufsstand der
Rechtsanwälte bedient werden ?
Was kommt als nächstes ? Der Ruf nach dem Schnäuzer, bloß damit das dumme
Volk die Klappe hält ?
Kommentar Broetje
29.09.2007
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Bürgerinfo vom 26.09.2007
"Bürokratieabbaugesetzes II" - Bürger kommt nur noch über das Gericht zu seinem
Recht
Die schon jetzt stark überbelasteten Verwaltungsgerichte werden sich durch diese
"Abschiebung" des Landtages NRW aber so richtig freuen und Jubelschreie
ausstoßen.
Schon jetzt dauern Verwaltungsgerichtsverfahren bis zu 3 Jahren. Die
"Bürgerfreundlichkeit"
der Landesregierung NRW hält also weiter stetig an. Bürger können jetzt zum
Beispiel bei abglehnten Baugenehmigungen
nur noch gegen die
Behördenentscheidung klagen.
Das
außergerichtliche Widerspruchsverfahren
bei der Aufsichtsbehörde (Kreis) wurde im Landtag NRW am 20.09.2007 durch das
Mehrheitsbündnis von CDU und FDP abgeschafft.
Wer unsere kommunalen Baubehörden kennt und weiß, wie "stark" bislang dort bei
den "technischen Mitarbeitern" das "Verwaltungsrecht" verinnerlicht ist, das hat
man als Ingenieur ja schließlich auch nicht studiert, der weiß was jetzt auf die
Verwaltungsgerichte durch den Wegfall der außergerichtlichen Widerspruchsbehörde
gebacken sein wird.
FS
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Bürgerinfo vom 27.09.2007
Aufklärung der Bürger ist gefordert
Wann
klären die ansonsten so in eigener Sache PR-freudigen und stets mit teuren
Hochglanzbroschüren agierenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als auch der
bisher als Aufsichtsbehörde für die Widersprüche der Bürger zuständige Landrat
des Rhein-Erft-Kreises über die Folgen des "Bürokratieabbaugesetz II"
endlich
auf? Was kosten den Bürgern z.B. künftig die Gerichtsverfahren einschließlich
anfallender Anwaltskosten anhand von aufzuzeigenden Fallbeispielen?
Nicht jeder "normale Bürger" kann eine Klage vor dem VG selber formulieren und
ist somit auch nicht den Anwälten, die Verwaltungen zunehmend für ihren eigenen
Beistand dafür einschalten, natürlich immer auf Steuerzahlerkosten, gewachsen.
Nachstehend
ein Bürgerantrag
eines
wachsamen Pulheimer Bürgers:
26.09.2007
Werner Kauth
Mitglied im
Bund der Steuerzahler
Per Fax 808443
Herrn Bürgermeister Dr. Karl-August Morisse
und die Damen und Herren des Rates
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259 Pulheim
Bürger büßt
des Recht auf Einspruch ein
Kölner
Stadtanzeiger - Land/Region vom 26.09.2007, Seite 8
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Morisse, sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf vorstehende Veröffentlichung
REGE ICH GEMÄSS § 24 GO NW AN,
dass die
Verwaltung und der Rat der Stadt Pulheim die Anregung des Geschäftsführers des
Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Herrn Ernst Giesen, die Bürger
"ausführlich über die neue Rechtslage zu informieren" aufnimmt und in die Praxis
umsetzt. Weiter, bitte ich Sie, um Mitteilung in welcher Form und zu welchen
Zeitpunkt diese Information erfolgt.
Mit
freundlichem Gruss
gez. Werner Kauth
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