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Quelle: KStA vom 26.09.2007

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Kommentar: Unverschämt, was sich der Landtag NRW erlaubt

Bürokratieabbau ist gut und schön. Das Motto für den öffentlichen Dienst "Von der Wiege bis zu Bahre" Formulare, Formulare...

Formale Hindernisse für den Bürger abzubauen ist richtig und gut ! Nur hier wird der Bürger einmal mehr "gefügig" gemacht. Die Behörden können sich nunmehr hinter ihren Entscheidungen verziehen und der Bürger hat das Nachsehen. Diese Art von Bürokratieraubbau entspricht in keinster Weise dem Rechtsstaatsprinzip.

Behörden wird damit die Möglichkeit genommen, sich selbst bzw. die getroffenen Entscheidungen kritisch zu überdenken. Der einfache Hinweis auf den Verwaltungsrechtsweg scheint nun vom Gesetzgeber (= Landtag) gewollt. Allerdings sind noch viele Menschen obrigkeitshörig und werden es scheuen, eine Behörde und deren getroffene Entscheidung rechtlich durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anzugehen. Damit entsteht unweigerlich der Eindruck, dass es gewünscht ist, dass Bürgerinnen und Bürger künftig nach Basta-Manier Entscheidungen der Behörden hinnehmen sollen.

Was schafft der Landtag (z.Zt in Mehrheit CDU und FDP) als nächstes ab ? Es fehlt ja noch die Abschaffung der §§ 48 und 49 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW. Hier ist geregelt, wann die Behörde ihre Entscheidungen zurücknehmen kann. Dann wäre der Einfluss durch die Behörde als exekutive Staatsgewalt in Gänze vom Tisch.

Zu bedenken ist auch, dass die Verwaltungsgerichte vor Überlastung stöhnen (Verfahren dauern nicht selten 2- 3 Jahre). Will man diese "Wartezeiten" den Bürgern zumuten ? Ist das Bürokratieabbau ? Ist das die neue Form von Bürgerfreundlichkeit ? Wie hoch fallen die Gerichtsvorschusskosten aus, die die Bürgerinnen und Bürger zu entrichten haben, damit überhaupt geklagt werden kann ? Welche Zahl von Bürgerinnen und Bürger ist der Lage, selbständig und ohne Hinzunahme eines Rechtsbeistandes (sprich Rechtsanwälte) eine Klageschrift zu formulieren ? Was ist hier wirklich gewollt ? Wird das Personal in den Verwaltungsgerichten verstärkt und kommt es zu Neuanstellungen ?

Liebe Landtagsabgeordnete, wenn man von den Realitäten an der Basis keine Ahnung hat, sollte man es auch in Konsequenz unterlassen Gesetze zu beschliessen. Hier ist der Ruf nach Inkompetenz deutlich und sehr laut wahrnehmbar. Soll hier der Berufsstand der Rechtsanwälte bedient werden ?

Was kommt als nächstes ? Der Ruf nach dem Schnäuzer, bloß damit das dumme Volk die Klappe hält ?

Kommentar Broetje 29.09.2007

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Bürgerinfo vom 26.09.2007

"Bürokratieabbaugesetzes II" - Bürger kommt nur noch über das Gericht zu seinem Recht

Die schon jetzt stark überbelasteten Verwaltungsgerichte werden sich durch diese "Abschiebung" des Landtages NRW aber so richtig freuen und Jubelschreie ausstoßen.

Schon jetzt dauern Verwaltungsgerichtsverfahren bis zu 3 Jahren. Die
"Bürgerfreundlichkeit" der Landesregierung NRW hält also weiter stetig an. Bürger können jetzt zum Beispiel bei abglehnten Baugenehmigungen nur noch gegen die Behördenentscheidung klagen. Das außergerichtliche Widerspruchsverfahren bei der Aufsichtsbehörde (Kreis) wurde im Landtag NRW am 20.09.2007 durch das Mehrheitsbündnis von CDU und FDP abgeschafft.

Wer unsere kommunalen Baubehörden kennt und weiß, wie "stark" bislang dort bei den "technischen Mitarbeitern" das "Verwaltungsrecht" verinnerlicht ist, das hat man als Ingenieur ja schließlich auch nicht studiert, der weiß was jetzt auf die Verwaltungsgerichte durch den Wegfall der außergerichtlichen Widerspruchsbehörde gebacken sein wird.

FS

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Bürgerinfo vom 27.09.2007

Aufklärung der Bürger ist gefordert

Wann klären die ansonsten so in eigener Sache PR-freudigen und stets mit teuren Hochglanzbroschüren agierenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als auch der bisher als Aufsichtsbehörde für die Widersprüche der Bürger zuständige Landrat des Rhein-Erft-Kreises über die Folgen des "Bürokratieabbaugesetz II" endlich auf? Was kosten den Bürgern z.B. künftig die Gerichtsverfahren einschließlich anfallender Anwaltskosten anhand von aufzuzeigenden Fallbeispielen?

Nicht jeder "normale Bürger" kann eine Klage vor dem VG selber formulieren und ist somit auch nicht den Anwälten, die Verwaltungen zunehmend für ihren eigenen Beistand dafür einschalten, natürlich immer auf Steuerzahlerkosten, gewachsen.

Nachstehend ein Bürgerantrag eines wachsamen Pulheimer Bürgers:

26.09.2007

Werner Kauth
Mitglied im
Bund der Steuerzahler
 
Per Fax 808443

Herrn Bürgermeister Dr. Karl-August Morisse
und die Damen und Herren des Rates
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259 Pulheim

Bürger büßt des Recht auf Einspruch ein
Kölner Stadtanzeiger - Land/Region vom 26.09.2007, Seite 8

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Morisse, sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf vorstehende Veröffentlichung

REGE ICH GEMÄSS § 24 GO NW AN,

dass die Verwaltung und der Rat der Stadt Pulheim die Anregung des Geschäftsführers des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Herrn Ernst Giesen, die Bürger "ausführlich über die neue Rechtslage zu informieren" aufnimmt und in die Praxis umsetzt. Weiter, bitte ich Sie, um Mitteilung in welcher Form und zu welchen Zeitpunkt diese Information erfolgt.

Mit freundlichem Gruss
gez. Werner Kauth