Glessen - BP220 "Östlich Dansweiler Straße"
erneut im Planungsausschuss am 18.09.2008
Neues "Sondergebiet" für
Nahversorgung vorrangig anstatt Wohnbebauung
In seiner Sitzung am 21.07.2003 beschloss der Rat der Stadt Bergheim auf
Antrag eines Glessener "Vorhabenträgers" die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
220/Glessen "Östlich Dansweiler Straße" für den östlichen Ortsrand des
Stadtteiles Glessen. Die Rechtskraft des Flächennutzungsplanes 81/8. Änderung in
"Wohnbaufläche" (W) erfolgte am 15.10.2004.
1. Ziel der Planung war die Schaffung des Planungsrechtes auf der gesamten
Fläche zur Realisierung einer Wohnbebauung.
2. Bis heute wurde vom Glessener "Vorhabenträger" kein Bebauungsplanentwurf
vorgelegt.
3. Was soll stattdessen nun geschehen?
Der Beschlußvorschlag der Bürgermeisterin zur kommenden Sitzung am 18.09.2008
lautet:
"Die Verwaltung wird beauftragt, für die Realisierung von Einzelhandelsnutzungen
am Standort C 2 (am Kreisverkehr) im Rahmen eines Sondergebietes, die
erforderlichen weiteren Maßnahmen einzuleiten."
Anscheinend ist dieser Beschlußvorschlag wiederum dahingehend so zu verstehen,
dass hier erneut ein "Freifahrtschein", ein "Zusatz-Auftrag", für den Glessener
Vorhabenträger und Parteifreund "pauschal" erteilt werden soll, ohne, dass der
Rat bzw. sein Fachausschuss den/die städtebaulichen Vertrag/Verträge inhaltlich
weder zu beraten haben noch diese jemals zu Gesicht bekommen.
Wiederum ein erneutes "Geschäft der lfd. Verwaltung", so die bisherige
Bergheimer Verwaltungspraxis.
Hat der Glessener Vorhabenträger nicht allen bewiesen, dass er nicht in der Lage
ist, in Verfolg des seinerzeitigen "großen Grundsatzbeschlusses des Rates der
Stadt Bergheim
vom 26.06.2000 - "Der Ausweisung von
Bauflächen im Stadtgebiet Bergheim für die zukünftige Stadtentwicklung" - für
Glessen zur "Deckung des Glessener künftigen Wohnraumbedarfs", den BP220
"Östlich Dansweiler Straße", zu erfüllen?
FS
Quelle und Download aller bisherigen Vorlagen und Beschlüsse:
http://www.glessen-aktuell.de
Quelle:
Bürger-Info vom 13.09.2008
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Info v. 01.03.2008
Wohnbaugebiet "BP220 Östlich Dansweiler Straße" erneut im Planungsausschuss am
06.03.2008
Verhindert CDU erneut die Wohnbebauung nach dem Bodenmanagement-Konzept des
Rates?
Auf Antrag der SPD-Fraktion steht am 06.03.2008 erneut das große Wohnbaugebiet
an der Dansweiler Straße in Glessen auf der Tagesordnung des Bergheimer
Planungsausschusses.
Die von der CDU bisher verhinderten Anträge der SPD-Fraktion im Rat am
26.11.2007 und im Planungsausschuss am 24.01.2008 sahen die Kündigung des seit
2003 beauftragten Glessener Vorhabenträgers mit sofortiger Wirkung sowie die
Umsetzung des seit 2003 in Aufstellung aber bis heute unerledigten Bauleitplanes
(Wohnbaufläche) nach dem "Bodenmanagement für Bergheim" gemäß Ratsbeschluß vom
07.05.2007 vor.
Dazu die Bürgermeisterin Pfordt in ihrer Vorlage zur Sitzung des
Planungsausschusses am 06.03.2008:
"Beschlußvorschlag: entfällt."
Weiter in der Vorlage: "Die 81/8. Flächennutzungsplanänderung "Dansweiler
Straße" (Anmerkung: Im geänderten Flächennutzungsplan ist "Wohnbaufläche"
dargestellt) wurde mit der Bekanntmachung am 15.10.2004 wirksam. Der Beschluss
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220/Glessen "Östlich Dansweiler Straße"
wurde durch den Rat der Stadt Bergheim am 21.07.2003 gefasst. Die Vorverfahren
gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurden in der Zeit vom 29.09.2003 bis
einschließlich 22.10.2003 bzw. 31.10.2003 durchgeführt. In der Zeit von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange bis September 2006 wurde der Bebauungsplan-Vorentwurf aus
verschiedenen Gründen, u.a. auf Veranlassung des Vorhabenträgers, mehrmals
hinsichtlich der Bebauungs-, der Erschließungs- und der Nutzungsstruktur (z.B.
Unterbringung von Einzelhandel) geändert.
Parallel zu diesen Änderungen wurden vom Vorhabenträger verschiedene
erschließungstechnische, verkehrstechnische und immissionsrechtliche Themen
untersucht. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Möglichkeit einer
Einleitung des Oberflächenwassers in die Dansweiler Ronne, die Notwendigkeit und
die Ausgestaltung eines Kreisverkehres auf der Dansweiler Straße, die Lösung des
Immissionskonfliktes zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und dem geplanten
Wohngebiet, die Festlegung der Grünflächen, die Behandlung des Schallschutzes
gegenüber der Dansweiler Straße und die Vergrößerung des Bau- bzw. Plangebietes
zu nennen." Das Fazit der Bürgermeisterin in der Vorlage zur Sitzung des
Planungsausschusses am 06.03.2008: "Ein beschlussfähiger Bebauungsplan-Entwurf
wurde vom Vorhabenträger bis heute nicht vorgelegt."
Der neue Beigeordnete Nils-Christian Schaffert erklärte den Glessener
Bürgerinnen und Bürgern anläßlich des Informationsabends des Glessener
Stadtteilforums am 17.09.2007, nachzulesen im dortigen Protokoll v. 26.09.2007,
folgendes:
"Wenn nicht die weitere Erschließung des Areals für eine evtl. Ansiedlung von
Nahversorgungseinrichtungen gravierende Änderungen des Bp's 220 erfordern, wird,
auch vor dem Hintergrund eines gewissen Vertrauensschutzes, wegen des
fortgeschrittenen Verfahrensstandes durch die gegenwärtigen Interessenten daran
festgehalten, dass das Bodenmanagement für diesen Bereich keine Anwendung
findet. Für alle anderen Flächen, die im Rahmen der Wohnbereichsentwicklung zu
betrachten sind, und für den Fall, dass das Verfahren zum BP 220 neu aufgenommen
würde, gilt das Bodenmanagement der Stadt Bergheim. Der Zeitrahmen für eine
Realisierung ist nach Auskunft der Stadt unbestimmt."
Eine Nichtanwendung des Bodenmanagements wegen "des fortgeschrittenen
Verfahrensstandes" der seit 2003 beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplanes?
Dagegen die erneute Aussage der Bürgermeistein Pfordt: "Ein beschlussfähiger
Bebauungsplan-Entwurf wurde vom Vorhabenträger bis heute nicht vorgelegt."
Es kommt aber noch besser:
Die CDU-Fraktion beantragt zur Sitzung des Planungsausschusses am 06.03.2008 (in
einem gesonderten Tagesordnungspunkt) zur gleichen Thematik:
"Die Verwaltung wird beauftragt, noch vor Beginn der Sommferferien 2008 zwei
Alternativen für die Gestaltung, Entwicklung und Realisierung einer Wohnbebauung
im Geltungsbereich des FP 81/8 Änderung und des Bebauungsplanes 220 unter
Berücksichtung der gesamträumlichen Ziele ...... mit einer Einzelhandelsnutzung
zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebotes vorzulegen."
Fazit:
Das bedeutet doch nichts anderes, dass der in 2004 geänderte und derzeit gültige
Flächenutzungsplan mit seiner Darstellung "Wohnbaufläche" und der daraus zu
entwickelnde Bebauungsplan 220 "östlich Dansweiler Straße", der seit 2003 bis
heute vom Vorhabenträger als Entwurf nicht vorgelegt wurde, erneut nicht in der
beschlossenen Weise umgesetzt wird.
Das bedeutet desweiteren, dass ein erneutes Aufstellungsverfahren der
nochmaligen Änderung des gültigen Flächennutzungsplanes und ein erneutes
Bebauungsplanverfahren des BP220 "östlich Dansweiler Straße" nach dem Willen der
CDU und des Glessener Vorhabenträgers künftig erfolgen soll.
Dies also alles nur, damit der Wille des Glessener CDU-Parteifreundes, der
seinen städtebaulichen Vertrag aus 2003 mit der Stadt Bergheim bis heute in
keinster Weise erfüllt hat, durchgesetzt wird?
Die hier ausgewiesen große "Wohnbaufläche", die der Rat Bergheim bereits in 2000
(Sitzung v. 26.06.2000) für die weitere Stadtentwicklung besonders hervorhob,
sie am 15.07.2002 zur "Beschleunigung" in ein "eigenständiges
Bauleitplanverfahren" überführte, damit "Beeinträchtigungen und zeitliche
Verzögerungen" vermieden werden sollten, soll nunmehr zugunsten des Glessener
Vorhabenträgers wiederum neu aufgestellt werden?
Wie war das eigentlich nochmal mit dem "Wohnraum für junge Familien zu sozialen
Preisen", den die SPD in Glessen verhindert?
FS
Quelle und Download aller bisherigen Vorlagen und Beschlüsse:
http://www.glessen-aktuell.de
Quelle:
Bürger-Info vom 01.03.2008
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