2008_12_01_ L91 
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Glessen - Verkehrssicherheitsmaßnahme aus 2007 aufgehoben
L91 - Ortsdurchfahrt Glessen - Raser haben wieder Vorrang
 

Wegen der hohen Verkehrsbelastung der L91 im Ortseingangsbereich Glessen ist die verkehrsbehindernde "Schikane" auf Weisung des Ministeriums für Bauen und Verkehr umgehend zu beseitigen.

Die Planung und Umsetzung der Maßnahme "Umgestaltung des Ortseingangsbereiches durch Abbau der Mittelinsel und Einrichtung von wechselseitigen Verschwenkungen mit einspuriger Verkehrsführung und Gegenverkehrsregelung - Vorfahrt für den ausfahrenden Verkehr." erfolgte wegen zu hoher Einfahrgeschwindigkeiten auf der L 91, wegen unzureichender Einsicht für den aus der Straße Im Selch ausfahrenden Verkehr sowie unzureichender Sicherheit für querenden Fußgänger auf der L 91 in Bergheim-Glessen.

Die Maßnahme erfolgte in 2007 in enger Abstimmung mit der Kreispolizeidirektion Verkehr, der Stadt Bergheim als Straßenverkehrsbehörde und dem Landesbetrieb Strassen NRW als Strassenbaulasträger.

Durch eine einzelne Beschwerde an das Ministerium für Bauen und Verkehr ordnete Düsseldorf vom "ministeriellen Schreibtisch" aus jetzt den unverzüglichen Abbau der "Schikane" zur "Geschwindigkeitsminimierung im Ortseingangsbereich der L91 Glessen" an. Der ursprüngliche Zustand der Mittelinsel mit Fahrbahnverschwenkung sei "umgehend" wieder herzustellen.

Grund der Weisung - so das Ministerium - sei schließlich die hohe Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt L91 Bergheim-Glessen von rd. 8500 Kfz/24 h. Da vorher keine Geschwindigkeitsmessungen erfolgten, sei für das Ministerium auch nicht einschätzbar, dass mit der "Schikane" eine deutliche Absenkung der Verkehrssicherheit erreicht werden könne.

Schließlich - so das Ministerium - haben sich Mittelinseln mit Fahrbahnverersatz bei sachgerechter Gestaltung seit vielen Jahren in Ortseingangsbereichen als ausreichende "Bremse" bewährt.

Zu kommenden Sitzung des Bergheimer Planungsausschusses am 04.12.2008 will sich die SPD-Fraktion mit der künftig absolut ungelösten Verkehrsentlastung durch eine Glessener Ortsumgehung sowie der seit Jahren anhaltenden mangelhaften Verkehrssicherheit in der Ortslage für die Glessener Bürgerinnen und Bürger nicht mehr weiter abfinden.

Sie beantragt u.a.: "Die innerhalb der Ortslage Bergheim-Glessen verlaufenden Straßenabschnitte der L 91 und L 213 werden zu Gemeindestraßen abgestuft. Die Stadt Bergheim als örtliche Straßenverkehrsbehörde schildert dann die abgestuften innerörtlichen Straßenabschnitte als Tempo-30-Zone aus."

FS

Anlagen:

- Erlaß des MBV v. 28.08.2008 (pdf)
- SPD-Antrag v. 18.11.2008 zur Abstufung der Landstraßen L 91 und L 213 innerhalb der Ortslage Glessen zu Gemeindestraßen (pdf)

 

Quelle: Bürger-Info vom 01.12.2008