2008_12_16_hund 
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Jäger erschoss Hund vom Hochsitz aus
Vermutlich hatte er den Labrador für einen Fuchs gehalten – Polizei ermittelt

Der gelbe Yellow Labrador-Retriever „Yellow“ wurde am Donnerstag in Glessen von einem Jäger erschossen. B I LD: P R IVAT

Der Jäger hat seinerseits Anzeige erstattet. Er fühlt sich durch Zettel belästigt, die in Glessen ausgehängt wurden.

VON JAN STING Bergheim-Glessen -

„Es ist ein Horror.“ Petra Golz ist traurig. Und wütend: Am Donnerstagabend hat ein Jäger südöstlich des Glessener Sportplatzes ihren Hund erschossen. Der dreijährige Labrador-Retriever „Yellow“ wurde von einer Schrotladung getroffen, die der Jäger vom Hochsitz aus abgefeuert hatte.

Petra Golz und ihr Mann Michael haben Anzeige erstattet, die Polizei ermittelt. „Yellow“ sei als Jagdhund ausgebildet gewesen und ein wertvolles Tier, sagt das Ehepaar. Doch schlimmer als der materielle Verlust sei die Trauer um den vierbeinigen Freund. Der Hund war nicht angeleint beim abendlichen Spaziergang. Gut 20 Meter vor dem Hochsitz hätten laut Michael Golz Schlachtabfälle und Brocken von Hundefutter gelegen. Das müsse „Yellow“ gewittert haben. Die Familie Golz beruft sich auf das Bundeswaldgesetz. Demnach müsse der Hund nicht angeleint sein. Ihr Mann weist darauf hin, dass in dem Gebiet hinter der Grillhütte regelmäßig Spaziergänger mit und ohne Hunde unterwegs seien, außerdem Jogger, Radfahrer und Reiter.

„Da ich selbst Jäger bin, war es für mich schlichtweg unmöglich, dass zu dieser Zeit hier gejagt wird. Es war stockduster. Kein Mond, Bewölkung, keine anderweite Lichtquelle.“ „Yellow“ habe – ebenso wie drei weitere Hunde, die Golz dabeihatte – ein blinkendes Leuchtband getragen. „Der Jäger schoss, obwohl ich selbst nur 30 bis 35 Meter von der Schusslinie entfernt war.“ Wie die Polizei mitteilt, hat der Jäger den Hund für einen Fuchs gehalten. Der Mann hat seinerseits Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Er habe Beschädigungen an seinem Auto festgestellt. Außerdem fühle er sich durch Aushänge in Glessen belästigt: Dort ständen sein Name und seine Adresse. 50 Zettel hat Petra Golz im Ort verteilt – um andere Hundehalter zu warnen, wie sie sagt. Sie und ihr Mann hätten Rückmeldung von anderen Hundebesitzern bekommen, die berichteten, dass der Jäger wiederholt „Ärger gemacht“ habe, wenn ein Vierbeiner nicht an der Leine gewesen sei.

Der Jäger schoss, obwohl ich selbst nur 30 bis 35  Meter von der Schusslinie entfernt war MICHAEL GOLZ

Der Jäger habe keinen Begehungsschein gehabt und schon deswegen nicht schießen dürfen, sagt Petra Golz (einen Begehungsschein bekommt ein Jäger, der selbst kein Revier gepachtet hat, vom Pächter ausgestellt, damit er dort jagen darf). Sie findet: „So jemand darf keinen Jagdschein haben.“ Dr. Peter Pütz, Mitinhaber des Reviers, in dem der Schuss fiel, erklärt, dass der Jäger einen Begehungsschein besitze, ihn an dem Abend aber nicht bei sich gehabt habe. Der Schütze selbst wollte sich nicht äußern. Pütz: „Das mit dem Hund tut mir persönlich leid. Das war ein Unglücksfall.“ Doch er appelliert an die Beteiligten, vernünftig miteinander zu reden. Was dem Jäger derzeit in Glessen widerfahre, grenze an Rufmord. Es würden auch Unwahrheiten in die Welt gesetzt. Manfred Metternich, Vorsitzender der Kreisjägerschaft des Rhein- Erft-Kreises, hält sich bei der Bewertung des Vorfalls zurück: „Wir warten ab, was die Ermittlungen ergeben.“ Kreissprecher Michael Sodann erklärte gestern, dass der Unteren Jagdbehörde noch kein konkreter Sachverhalt vorliege. Sobald dies der Fall sei, müsse ermittelt werden, ob der Schütze noch als zuverlässig im Sinne des Jagdrechts gelte. Wenn nicht, werde der Jagdschein entzogen.

Quelle: KStA vom 16.12.2008

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Die Gesetzeslage:

Hunde und Katzen dürfen nur dann geschossen werden, wenn sie für den Jäger sichtbar Wild hetzen.

Ein Abschuß muß stets die letzte aller Maßnahmen zum Schutz des Wildes vor konkreter Gefährdung sein ("...Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen..."). Jeder Schütze hat den Beweis dafür anzutreten, daß tatsächlich alle Voraussetzungen für das Krümmen des Schießfingers vorlagen - schließlich hat er massiv in die Eigentumsrechte des Hundehalters eingegriffen. Insofern will in jedem Einzelfall als Jäger sehr gut überlegt sein, ob nicht ein Verscheuchen oder Einfangen des "wilden" Hundes, vielleicht auch ein Gespräch mit dem Hundehalter, der bessere Weg zur Problemlösung ist.
 

Quelle: Auszug Bürger-Info vom 16.12.2008