Sitzung des
Bergheimer Planungsausschusses 04.02.2009:
Glessen - "Östlich
Dansweiler Straße - Großflächiger Einzelhandel/Nahversorgung"
Bürgermeisterin will Widerspruch des Kreises und die Bedenken der Stadt Pulheim
übergehen
In seiner Sitzung am 25.05.2009 fasste der Rat der Kreisstadt Bergheim den
Beschluss zur Aufstellung der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Mit der 117. Flächennutzungsplanänderung
soll die im Flächennutzungsplan dargestellte "Wohnbaufläche (W)" in
"Sondergebiet (SO)" mit der Zweckbestimmung "Großflächiger
Einzelhandel/Nahversorgung" geändert werden.
Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung soll zugleich ein Bebauungsplan
aufgestellt werden. Der Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 220/Glessen "Östlich Dansweiler Straße" werde voraussichtlich
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt von der
Verwaltung vorgelegt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom
05.10.2009 bis einschließlich 02.11.2009 durchgeführt. Die Behörden und Träger
öffentlicher Belange wurden am 01.10.2009 angeschrieben und hatten Gelegenheit
bis einschließlich 02.11.2009 Stellung zu nehmen.
Kreis erhebt
Widerspruch nach § 7 BauGB und § 29 (4) LG NW
Im Rahmen der erfolgten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
erhielt die Stadt eine eindeutige Absage des Kreises: "Aufgrund der
Plangebietserweiterung über die L91 (Linksabbieger/ Nahversorger) und der
Gefährdung des geschützten Landschaftsbestandteils 2.4-46 wird der
Flächennutzungsplanänderung gem. § 7 BauGB und § 29 (4) LG NW widersprochen."
Auch die ausragende BP-Erweiterung/WA nach Osten gehe über die Darstellungen des
Regionalplans hinaus und sei nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so
der Kreis.
Zum Emissionschutz führt der Kreis aus: "Hinsichtlich der Festsetzung eines
Mischgebietes für das einzelne Wohnhaus nordwestlich des Plangebietes (MI 2)
bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht erhebliche Bedenken. Ein im
Wesentlichen nur zu Wohnzwecken genutzter und künftig zu nutzender Bereich darf
nicht als Mischgebiet ausgewiesen werden, um die Schutzansprüche der
Wohnbebauung herabzusetzen (sog. Etikettenschwindel).
Durch die Festsetzung eines Sondergebietes mit Einzelhandelsnutzungen und dem
damit verbundenen Störgrad wird es unweigerlich zu einer Konfliktsituation im
Einwirkungsbereich kommen. Daher rege ich aus der Sicht des Immissionsschutzes
an, das geplante Sondergebiet zu verlagern, auch im Hinblick auf die bereits
vorhandene Wohnbebauung westlich des Plangebietes.
Der Landesbetrieb
Straßenbau NRW hebt in seiner Stellungnahme u.a. hervor:
Aus dem beigefügten Verkehrsgutachten geht nicht hervor, welche Auswirkungen die
künftige Linksabbiegespur auf der L 91 in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des
vorhandenen Kreisverkehrs L 91/ L 213 hat.
Weiter "Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob
Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 91/ L 213 erforderlich
sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bergheim."
Schwere Bedenken der
Stadt Pulheim
Bereits im Rahmen der Beteiligung zur Erstellung des Einzelhandelskonzeptes der
Stadt Bergheim sowie der Vorabbeteiligung bei der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bergheim hat die Stadt Pulheim auf die
voraussichtliche Berührung der Nahversorgungsbelange für die benachbarten
Ortsteile, insbesondere Dansweiler und Pulheim hingewiesen.
Der Feststellung im Beschluss zum Einzelhandelskonzept der Stadt Bergheim, dass
eine Beeinträchtigung des Versorgungsbereiches - hier von Dansweiler /
Brauweiler - nicht vorliegt, wird als legitimierende Grundlage für die
vorliegende Planung explizit widersprochen.
Dies ist wie folgt begründet:
Brauweiler verfügt über einen zentralen Versorgungsbereich im Ortskern, der
derzeit den Ortsteil Dansweiler überwiegend mit versorgt und sich u.a. durch
eine idealtypische Lage eines Vollsortimenters - als Ankerfläche - inmitten des
gewachsenen Ortskerns auszeichnet. Dies geht einher mit den üblichen Nachteilen
hinsichtlich Größe der realisierbaren Verkaufsfläche und des
Stellplatzangebotes.
Die Planung eines das Zentrum Glessens ergänzenden Einzelhandelsstandortes mit
insgesamt 2.400 m2 Verkaufsfläche unmittelbar am Dansweiler zugewandten
Ortsausgang lässt eine Beeinträchtigung des Brauweiler Zentrums erwarten; auch
die Chancen für Dansweiler, integriert eine eigene Nahversorgung aufrecht zu
erhalten bzw. aufzubauen werden hierdurch beeinträchtigt.
Kritisiert wird auch die Kombination von summierter Verkaufsflächengröße,
Sortimentszusammensetzung und der der Stadtgrenze zugewandten Lage. Letzterer
Aspekt erscheint besonders erläuterungsbedürftig, da explizit auch die
Versorgung Fliestedens Ziel der Planung ist, obwohl just auf der der Planung
abgewandten Seite Glessens gelegen.
Zusammenfassend trägt die Stadt Pulheim erhebliche Bedenken gegen die im
Südosten Glessens gelegene Planung vor, da faktisch weiterhin von einem Einbezug
von Teilen des Pulheimer Stadtgebietes (insbesondere Dansweiler) in den
(erweiterten) Marktbereich ausgegangen wird. Hieraus resultiert auch der
Hinweis, dass die bereits in der Stellungnahme der Stadt Pulheim vom 29.06.2009
enthaltene Anregung, dass verkehrliche Auswirkungen auf Pulheimer Ortsteile wie
z.B. Dansweiler und Brauweiler zu vermeiden sind, bislang unberücksichtigt ist.
Vielmehr ist eine deutliche Zunahme der verkehrliche Belastung der L 91 und der
Dansweiler Ortsmitte durch die Planung zu erwarten.
Quelle: Bürger-Info vom 26.01.2010 |