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Sitzung des Bergheimer Planungsausschusses 04.02.2009:
Glessen - "Östlich Dansweiler Straße - Großflächiger Einzelhandel/Nahversorgung"
Bürgermeisterin will Widerspruch des Kreises und die Bedenken der Stadt Pulheim übergehen

 

In seiner Sitzung am 25.05.2009 fasste der Rat der Kreisstadt Bergheim den Beschluss zur Aufstellung der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit der 117. Flächennutzungsplanänderung soll die im Flächennutzungsplan dargestellte "Wohnbaufläche (W)" in "Sondergebiet (SO)" mit der Zweckbestimmung "Großflächiger Einzelhandel/Nahversorgung" geändert werden.

Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung soll zugleich ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 220/Glessen "Östlich Dansweiler Straße" werde voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt von der Verwaltung vorgelegt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 05.10.2009 bis einschließlich 02.11.2009 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am 01.10.2009 angeschrieben und hatten Gelegenheit bis einschließlich 02.11.2009 Stellung zu nehmen.


Kreis erhebt Widerspruch nach § 7 BauGB und § 29 (4) LG NW

Im Rahmen der erfolgten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erhielt die Stadt eine eindeutige Absage des Kreises: "Aufgrund der Plangebietserweiterung über die L91 (Linksabbieger/ Nahversorger) und der Gefährdung des geschützten Landschaftsbestandteils 2.4-46 wird der Flächennutzungsplanänderung gem. § 7 BauGB und § 29 (4) LG NW widersprochen."

Auch die ausragende BP-Erweiterung/WA nach Osten gehe über die Darstellungen des Regionalplans hinaus und sei nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so der Kreis.

Zum Emissionschutz führt der Kreis aus: "Hinsichtlich der Festsetzung eines Mischgebietes für das einzelne Wohnhaus nordwestlich des Plangebietes (MI 2) bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht erhebliche Bedenken. Ein im Wesentlichen nur zu Wohnzwecken genutzter und künftig zu nutzender Bereich darf nicht als Mischgebiet ausgewiesen werden, um die Schutzansprüche der Wohnbebauung herabzusetzen (sog. Etikettenschwindel).

Durch die Festsetzung eines Sondergebietes mit Einzelhandelsnutzungen und dem damit verbundenen Störgrad wird es unweigerlich zu einer Konfliktsituation im Einwirkungsbereich kommen. Daher rege ich aus der Sicht des Immissionsschutzes an, das geplante Sondergebiet zu verlagern, auch im Hinblick auf die bereits vorhandene Wohnbebauung westlich des Plangebietes.



Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hebt in seiner Stellungnahme u.a. hervor:

Aus dem beigefügten Verkehrsgutachten geht nicht hervor, welche Auswirkungen die künftige Linksabbiegespur auf der L 91 in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Kreisverkehrs L 91/ L 213 hat.

Weiter "Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 91/ L 213 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bergheim."



Schwere Bedenken der Stadt Pulheim

Bereits im Rahmen der Beteiligung zur Erstellung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bergheim sowie der Vorabbeteiligung bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergheim hat die Stadt Pulheim auf die voraussichtliche Berührung der Nahversorgungsbelange für die benachbarten Ortsteile, insbesondere Dansweiler und Pulheim hingewiesen.

Der Feststellung im Beschluss zum Einzelhandelskonzept der Stadt Bergheim, dass eine Beeinträchtigung des Versorgungsbereiches - hier von Dansweiler / Brauweiler - nicht vorliegt, wird als legitimierende Grundlage für die vorliegende Planung explizit widersprochen.

Dies ist wie folgt begründet:

Brauweiler verfügt über einen zentralen Versorgungsbereich im Ortskern, der derzeit den Ortsteil Dansweiler überwiegend mit versorgt und sich u.a. durch eine idealtypische Lage eines Vollsortimenters - als Ankerfläche - inmitten des gewachsenen Ortskerns auszeichnet. Dies geht einher mit den üblichen Nachteilen hinsichtlich Größe der realisierbaren Verkaufsfläche und des Stellplatzangebotes.

Die Planung eines das Zentrum Glessens ergänzenden Einzelhandelsstandortes mit insgesamt 2.400 m2 Verkaufsfläche unmittelbar am Dansweiler zugewandten Ortsausgang lässt eine Beeinträchtigung des Brauweiler Zentrums erwarten; auch die Chancen für Dansweiler, integriert eine eigene Nahversorgung aufrecht zu erhalten bzw. aufzubauen werden hierdurch beeinträchtigt.

Kritisiert wird auch die Kombination von summierter Verkaufsflächengröße, Sortimentszusammensetzung und der der Stadtgrenze zugewandten Lage. Letzterer Aspekt erscheint besonders erläuterungsbedürftig, da explizit auch die Versorgung Fliestedens Ziel der Planung ist, obwohl just auf der der Planung abgewandten Seite Glessens gelegen.

Zusammenfassend trägt die Stadt Pulheim erhebliche Bedenken gegen die im Südosten Glessens gelegene Planung vor, da faktisch weiterhin von einem Einbezug von Teilen des Pulheimer Stadtgebietes (insbesondere Dansweiler) in den (erweiterten) Marktbereich ausgegangen wird. Hieraus resultiert auch der Hinweis, dass die bereits in der Stellungnahme der Stadt Pulheim vom 29.06.2009 enthaltene Anregung, dass verkehrliche Auswirkungen auf Pulheimer Ortsteile wie z.B. Dansweiler und Brauweiler zu vermeiden sind, bislang unberücksichtigt ist.

Vielmehr ist eine deutliche Zunahme der verkehrliche Belastung der L 91 und der Dansweiler Ortsmitte durch die Planung zu erwarten.

Quelle: Bürger-Info vom 26.01.2010