2010_02_08_discounter_bi 
Home Nach oben Was gibt es Neues ? Archiv Termine Auskünfte Zahlen & Fakten Ärzte, Geschäfte Kirche, Institutionen Vereine Katzen u. Tierschutz Dauerthemen Geschichte Bilder Karneval Traditionen Politik Kommunalrecht Stadtplan Downloads Umfrage Newsletter Postkarten Gästebuch Diskussionsforum Links Impressum

 

Mätzchen-Paul
- Stadtrat und stv. Bürgermeister Helmut Paul "Übliche Mätzchen"

Kommentar:

In der Angelegenheit haben mich zwischenzeitliche etliche Mails erreicht. Sie enthielten einerseits eine sehr große Bestürzung von Glessener Bürgerinnen und Bürgern wiederholt unqualifizierte Äußerungen des Glessener Stadtrates und Bergheimer Vizebürgermeister Helmut Paul ("Übliche Mätzchen") in der Presse lesen zu müssen, der jetzt auch noch für den Vorsitz der Bergheimer CDU kandidiere, als auch darüber, wie offenkundig von der CDU, FDP und bma Bauleitplanungen ausschließlich im Interesse von Investoren mehrheitlich in Bergheim durchgeboxt werden sollen.

Ferner wird als äußerst beschämend aufgezeigt, dass sich die "oberen Führungskräfte" der Stadt Pulheim und insbesondere auch des Kreises hinter allen Büschen verstecken und ihr hochstudiertes und teuer vorgehaltenes Fachpersonal schon wieder einmal im Regen stehen lassen, indem sie z.B. derartige diskriminierende und unsaubere fachliche Aussagen ("Dem sollte man keine Bedeutung beimessen".) sowie entsprechend behördliche Haltungen der hauptamtlichen Bürgermeisterin nach den Vorlagen unkommentiert im Raume stehen lassen, ansonsten sie ja bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit Wort und Bild in den Medien für jeden Nonsens gerne posieren. Sie gäben damit offenkundig dem Vizebürgermeister Paul ja auch noch recht, alles gehöre nur zu den "üblichen Mätzchen" zwischen den Kommunen.


Wenn dem also so sei, dann "Grüß Gott, Bananenrepublik."

Zur Sache kann ich nur feststellen, dass der Bergheimer Rat und seine Ausschüsse natürlich solange unausgegorene Verfahren in die Welt setzen können, kostet schließlich ja nur unser Steuergeld, wie sie es wollen. Rechtlich relevant wird es natürlich erst mit dem abschließenden Ratsbeschluß am Ende des Verfahrens und der dann einzuholenden Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Köln.

Aber selbst die Bezirksregung Köln kann nicht wie die Bergheimer einen Widerspruch des Kreises nach §29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NW einfach übergehen, beide sind nach dem Gesetz dazu nicht legitimiert. Nur der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat nach dem Gesetz speziell hier das Sagen, er ist hier also sozusagen der "Souverän". Bebauungspläne, die trotz vorliegendem Widerspruch des Kreises, in die Welt gesetzt werden sollen, sind schlichtweg unwirksam.

Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW bereits in 2004 durch Urteil festgestellt. Städtische Beigeordnete sollten es sich endlich einmal hinter die Ohren schreiben, denn Hochmut kommt vor dem Fall.

Quelle: Bürger-Info Schaffarth vom 08.02.2010