Mätzchen-Paul
- Stadtrat und stv. Bürgermeister Helmut Paul "Übliche Mätzchen"
Kommentar:
In der Angelegenheit haben mich zwischenzeitliche etliche Mails erreicht. Sie
enthielten einerseits eine sehr große Bestürzung von Glessener Bürgerinnen und
Bürgern wiederholt unqualifizierte Äußerungen des Glessener Stadtrates und
Bergheimer Vizebürgermeister Helmut Paul ("Übliche Mätzchen") in der Presse
lesen zu müssen, der jetzt auch noch für den Vorsitz der Bergheimer CDU
kandidiere, als auch darüber, wie offenkundig von der CDU, FDP und bma
Bauleitplanungen ausschließlich im Interesse von Investoren mehrheitlich in
Bergheim durchgeboxt werden sollen.
Ferner wird als äußerst beschämend aufgezeigt, dass sich die "oberen
Führungskräfte" der Stadt Pulheim und insbesondere auch des Kreises hinter allen
Büschen verstecken und ihr hochstudiertes und teuer vorgehaltenes Fachpersonal
schon wieder einmal im Regen stehen lassen, indem sie z.B. derartige
diskriminierende und unsaubere fachliche Aussagen ("Dem sollte man keine
Bedeutung beimessen".) sowie entsprechend behördliche Haltungen der
hauptamtlichen Bürgermeisterin nach den Vorlagen unkommentiert im Raume stehen
lassen, ansonsten sie ja bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit Wort und Bild
in den Medien für jeden Nonsens gerne posieren. Sie gäben damit offenkundig dem
Vizebürgermeister Paul ja auch noch recht, alles gehöre nur zu den "üblichen
Mätzchen" zwischen den Kommunen.
Wenn dem also so sei, dann "Grüß Gott,
Bananenrepublik."
Zur Sache kann ich nur feststellen, dass der Bergheimer Rat und seine Ausschüsse
natürlich solange unausgegorene Verfahren in die Welt setzen können, kostet
schließlich ja nur unser Steuergeld, wie sie es wollen. Rechtlich relevant wird
es natürlich erst mit dem abschließenden Ratsbeschluß am Ende des Verfahrens und
der dann einzuholenden Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch die
Bezirksregierung Köln.
Aber selbst die Bezirksregung Köln kann nicht wie die Bergheimer einen
Widerspruch des Kreises nach §29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NW einfach übergehen,
beide sind nach dem Gesetz dazu nicht legitimiert. Nur der Kreistag des
Rhein-Erft-Kreises hat nach dem Gesetz speziell hier das Sagen, er ist hier also
sozusagen der "Souverän". Bebauungspläne, die trotz vorliegendem Widerspruch des
Kreises, in die Welt gesetzt werden sollen, sind schlichtweg unwirksam.
Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW bereits in 2004 durch Urteil
festgestellt. Städtische Beigeordnete sollten es sich endlich einmal hinter die
Ohren schreiben, denn Hochmut kommt vor dem Fall.
Quelle: Bürger-Info Schaffarth vom
08.02.2010 |