Dorfplatz_2008_03_06_kr 
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Meinungsäußerung nicht satzungsgemäß?

ERSTELLT 06.03.08, 07:15h

BERGHEIM-GLESSEN. „Hände weg vom Dorfplatz und der Alten Schule“ - kurz und knapp möchten die Sozialdemokraten den Glessenern ihre Haltung zur Entwicklung des Ortskerns mitteilen. Und da auch für Politiker Recht und Ordnung gilt, hatte die SPD bei der Stadtverwaltung eine Genehmigung beantragt, für acht Wochen an verschiedenen Stellen in Glessen insgesamt „acht Stück DIN A-0-Dreiecksständer“ aufzustellen.

Doch die Erlaubnis wurde verweigert. Die Verwaltung berief sich dabei auf die „Satzung der Stadt Bergheim über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“, zuletzt verschärft im Jahre 2006, als man in Bergheim mancherorts vor lauter Plakaten kaum noch die Bäume am Straßenrand sehen konnte. In der Satzung steht, dass die ortsansässigen Parteien „anlässlich ihrer Veranstaltungen im Stadtgebiet Bergheim“ Plakate aufstellen dürften. Auch das tage- und stundenweise Aufstellen von Plakattafeln an Infoständen oder ähnlichem sei erlaubt. Die öffentliche Meinungsäußerung, in der Form, wie die Sozialdemokraten in Glessen vorhätten, sehe die Satzung allerdings nicht vor, und sie werde von daher auch nicht genehmigt.

„Für einen Moment haben wir überlegt, kurzfristig eine Verlosungsaktion oder eine ähnliche Veranstaltung zu organisieren, die wir dann als Termin aufs Plakat schreiben können“, berichtete der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai Faßbender beim Ortstermin auf dem Glessener Dorfplatz. Doch so leicht wollten die Sozialdemokraten dann doch nicht klein beigeben.

Stattdessen holten sie sich Rückendeckung bei einem Juristen, der ihnen bescheinigte, dass die Satzung der Stadt Bergheim nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Verfassung bestimme nun mal, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. So habe das Bundesverfassungsgericht am 10. Dezember 2001 entschieden: „Die Werbung mit Plakaten ist nicht auf Wahlkampfzeiten beschränkt, sondern generell ein Teil der Einflussnahme auf die politische Willensbildung und damit von der Betätigungsfreiheit der politischen Parteien umfasst.“

Solchermaßen gestärkt entschlossen sich die Bergheimer Sozialdemokraten zu einem Akt des zivilen Ungehorsams und begannen am Dienstag in Glessen mit dem Aufstellen ihrer Plakate - ohne Genehmigung. Dabei hielten sie ihre Aktion per Videokamera fest. Wenn alles klappt, soll das Filmchen auf der Homepage der Partei abzurufen sein.

 

http://www.rundschau-online.de/jkr/artikel.jsp?id=1203606111813