Die Denkmäler des Rheinlandes: ?zweistöckiges Fachwerkhaus mit
seitlichen Dachüberständen auf geschweiften Knaggen.
18. Jahrhundert Haustür mit gerundetem Sturz, Inschrift darüber bei
früherem Umbau verschwunden. 1954 instand gesetzt. Rheinisches Amt für
Denkmalpflege: ?Bei dem o. g. Objekt handelt es sich um ein Baudenkmal
gem. § 2 (2) DSchG NW. Die Denkmaleigenschaft wird wie folgt begründet:
Das Objekt ist eines der besterhaltenen zweigeschossigen
Fachwerkhäuser des 17. Jahrhunderts im Erftkreis, mit gestalterisch
aufwendigem Zugang. Geschichtlich ist der Hof spätestens seit dem 14.
Jahrhundert urkundlich als Lehen des Kölner Pantaleonklosters erwähnt
(vgl. hierzu auch � Die Denkmäler des Rheinlandes, Kreis Bergheim, Band
2, Seite 59).
Der Hof ist daher von Bedeutung für die Geschichte des Menschen und
für Glessen. Seine Erhaltung liegt aus künstlerischen,
wissenschaftlichen, besonders architektur- und ordensgeschichtlichen
Gründe im öffentlichen Interesse. |