Bürgerantrag Umgehungsstraße1 
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Bürgerantrag Umgehungsstraße / Bürgermeisterin Pfordt spielt Christel von der Post

Unter dem TOP 6 der Bürgerausschusssitzung am 12.09.2006 soll der Beschluss gefasst werden, meinen Antrag an den Landesbetrieb Straßenbau und Rhein-Erft-Kreis weiterzuleiten. Selber geht die Bürgermeisterin auf ihr pflichtwidriges Verhalten nicht ein (vgl. Absatz 2 meines Schreibens / Antragsergänzung vom 15.08.2006: In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass für die Abgabe dieser Stellungnahme der Bürgermeisterin einschließlich des getroffenen Bewertungsvorschlages kein Rats- oder Ausschussbeschluss vorliegt. Zu einer Abgabe einer Stellungnahme und eines Bewertungsvorschlages war die Bürgermeisterin nicht legitimiert. Aus § 62 Abs. 4 GO NW ergibt sich die Unterrichtungspflicht der Bürgermeisterin gegenüber dem Rat. Dieser Unterrichtungspflicht ist die Bürgermeisterin nicht nachgekommen und hat demzufolge pflichtwidrig gehandelt. Denn die Abgabe dieser Stellungnahme einschließlich des Bewertungsvorschlages Stufe 2 ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung (vgl. § 41 Abs 3 GO). Zudem ergibt sich aus der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Bergheim vom 29.11.2004, dass der Ausschuss für Planung und Umwelt zuständig ist für die Vorberatung der Stellungnahmen und Grundsatzentscheidungen zu überörtlichen Verkehrswegen (Ziffer 2 / Ausschuss für Planung und Umwelt der Geschäftsordnung).

So bleibt es dabei: Frau Bürgermeisterin Pfordt spielt die Christel von der Post...