giethgasse_2007_08_03 
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Quelle: KStA vom 03.08.2007

Kommentar:

Öffentlichkeit tut Not ! Sowohl hier auf den Seiten der Glessen-Gazette als auch durch die Newsletter "Bürger-Info" erhalten die Bürgerinnen und Bürger Glessens weitergehende Information als durch die Bürgermeisterin Pfordt und ihre Stadtverwaltung als auch durch die Tagespresse verbreitet wird. Die Art und Weise der Informationsaufbereitung und die Informationsmöglichkeit als solche mag nicht jedermanns Geschmack treffen, aber das Stilmittel der Polemik ist jedenfalls im Rahmen der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Grundgesetz (Verfassung) legitimes Mittel. Zur Meinungsäußerung, vgl. hier.

Unregelmäßigkeiten und Rechtswidrigkeiten kann man nur öffentlich aufzeigen.

Unsere Stadträtin Keller und Bürgerwünsche

Quelle: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 11.05.2006

Nun sind rd. 140 Bürgerinnen und Bürger gegen eine Bebauung ! Weit gefehlt mit der Einschätzung der Bürgermeinung.

Quelle: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Bürgerausschusses vom 12.09.2006

Ohne vorherige Beratung im Stadtteilforum (das unsere Stadträtin Keller immer als Bürgerbeteiligungsmöglichkeit "hochhält") oder gar Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern wurde hier entschieden. Soviel zu dem Thema, was erzählt uns die Stadträtin Keller in Glessen und wie stimmt sie in Bergheim ab. "Schwere Herzen" tun nichts zur Sache. Reden und Tun sollten eines sein ! Ist es aber nicht. So leidet die Glaubwürdigkeit der Stadträtin Keller erneut.

Wir können zusammenfassend festhalten:

- keine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Stadtteilforums Glessen
- keine Feststellung eines städtebaulichen Bedarfs durch die Bürgermeisterin Pfordt
- die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde Landrat vom 26.10.2006 kommt auch zu dem Ergebnis, dass kein (!) städtebaulicher Bedarf vorliegt
- öffentliche Auslegung während der Schulferien durch die Bürgermeisterin Pfordt (auch das ist wenig bürgerfreundlich, eine Auslegung mit Frist zu initiieren, wenn mögliche Einwender in den Ferien sind)

Rechtliches Ergebnis: Nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) besteht kein städtebaulicher Bedarf. Somit besteht ein Planungsverbot.  Auch eine mögliche Argumentation ("die Stadt hat Planungshoheit") der Bürgermeisterin Pfordt vor dem Hintergrund des Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz ist obsolet. Das BauGB ist ein Bundesgesetz und die Selbstverwaltungsgarantie (damit auch die Planungshoheit der Stadt) gilt nur im Rahmen der Gesetze. Hier liegen schon die Voraussetzungen nach dem Baugesetzbuch nicht vor, also ist auch eine eigenständige Planung im Rahmen der Planungshoheit für die Bürgermeisterin Pfordt  nicht möglich.

Was macht die Bürgermeisterin Pfordt ? Sie erstellt eine Vorlage nach der anderen, um die Planung voran zu treiben und spielt somit eine nicht unerhebliche Schlüsselrolle.

Warum tut die Bürgermeisterin Pfordt so etwas ? Weil ihr Parteifreund Sahler am 20.12.2005 einen entsprechenden Antrag auf Erschließung eines neuen Baugebietes gestellt hat. Die Einwendungen des Landrates vom 26.10.2006 interessieren die Bürgermeisterin Pfordt nicht. Wir dürfen einmal gespannt sein, ob und wie lange der Landrat still hält.

Broetje 04.08.2007

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Ergänzung durch die FDP-Fraktion:

Herr U. Martin (FDP-Fraktionsvorsitzender) hat mich angemailt und folgende Klarstellung

"Sie schreiben ...in Ihrer Gazette, dass das Verfahren zur Ausweisung des Baugebiets nordwestlich der Giethgasse" im vergangenen Jahr von einer Mehrheit von CDU,FDP und bma auf den Weg gebracht wurde. Das ist richtig." [Klarstellung: Artikel stammt vom Kölner Stadtanzeiger]

Allerdings ist die FDP damals informiert worden, dass der Plan von der Kirche initiiert würde und damit Erbpachtgrundstücke als preiswertes Bauland für junge Familien zur Verfügung gestellt werden sollten. Diese Zielrichtung wollten wir unterstützen. Außerdem erhielten wir vorher Kenntnis über die Zustimmung der Lokalen Agenda Glessen.

Seit dem wir  Schriftstücke erhielten, in denen sich ein bekannter Glessener Bauunternehmer als eigentlicher Initiator des Planes uns gegenüber auswies, wurde uns damit klar, dass unsere Zustimmung auf einer Bewussten Falschinformation beruhte.

Aufgrund dieser Tatsache hat die FDP den weiteren Verfahrensschritt zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes im Rat nicht mehr unterstützt.

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Vielen Dank für die Klarstellung und deutliche Positionierung. / Broetje 08.08.2007