Giethgasse
1. Bürgerinfo vom 22.10.2006
Niederschrift Bürgerausschuss v. 12.09.2006
Stadträtin
Keller befürwortete das neue Baugebiet "NW Giethgasse" im Bürgerausschuss
"schweren Herzens"
Das von der
Glessener Orts-CDU über die CDU-Fraktion im Rat initiierte "städtebauliches
Konzept" für Glessen sowie die Beratung über das vorliegende Demografische
Gutachten wollte die CDU nicht abwarten.
Der Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung des Bürgerausschusses das
beschlossene Aufstellungsverfahren für ein neues Baugebiet "Nordwestlich
Giethgasse" zu stoppen, wurde mit Mehrheit der CDU abgelehnt.
Die CDU
folgte folgte mit ihrer Mehrheit der Vorlage der Bürgermeisterin, will heißen,
sich nicht mit dem Bürgerantrag der Eheleute Manuela und Arno Frey und des Herrn
Peter Flohr, beide Anlieger der Giethgasse, im Bürgerausschuss inhaltlich zu
befassen, sondern verschob die Einwände auf später.
Ich bleibe daher bei meiner Meinung, der Bürgerausschuss ist eine absolute
Farce!
Das abgestimmte Rollendoppelspiel unserer Glessener CDU-Stadträte, diese im und
mit dem Glessener Stadtteilforum gegen die Interessen der Glessener BürgerInnen
für die Interessen des Parteifreundes agierend, funktioniert mal wieder
ausgezeichnet.
Hoffentlich öffnet dies alles den BürgerInnen in Glessen die Augen.
FS
Anlage:
Auszug
aus der Niederschrift des Bürgerausschusses v. 12.09.2006 als PDF
Bisherige Infos:
Info v. 09.09.2006
Reaktionen zu "Stellungnahme des Glessener Stadtteilforums ohne Beteiligung der
BürgerInnen":
"Die Scheinheiligkeit wie man im Stadtteilforum durch Keller und Zellerhoff
agiert, ist nicht mehr zu überbieten!"
"Nach dem Sankt Floriansprinzip wendeten sich die "Eibenwegler" Keller und
Zellerhoff in eigener Sache erst vor einiger Zeit gegen ein Bauvorhaben des
nachbarlichen Reiterstalls "Am Rosenhof" der Familie Winterberg, die mit ihrem
Reiterhof in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gerieten. Da gilt für das
"Eibenweg-Duo-Stadtteilforum" die "Soziale Komponente" eben nicht mehr, weil
dies vor der eigenen Nase/Haustür geschehen sollte, weil der "exklusive
Wohncharakter" ansonsten verloren ginge, weil es eine "Wertminderung der eigenen
Bungalows" bedeuten würde. Dafür hat man eine Bürgerintitiative dagegen
gegründet und mit Argumenten des BauGB und Schutz der Landschaft dagegen
argumentiert. Das beschlossene Baugebiet "Östlich der Dansweiler Straße", obwohl
dort Häuser für eine große Menge "junger Familien" entstehen können, passt dem
"Eibenweg-Stadtteilforum" auch nicht, ja warum denn nicht? Richtig, weil es
ebenfalls gegenüber der eigenen exklusiven Haustür entstünde."
"Das unseriöse (Zusammen-) Spiel des Stadtteilforums ist leicht zu durchschauen.
Man hängt am Zipfel der Verwaltung, diese am Zipfel des Investors und die Partei
hat im Rat schon alles mehrheitlich beschlossen. Was dies bedeutet, ist doch
hoffentlich nunmehr jedem in Glessen klar: Das durch den Rat eingeleitete
Verfahren für das Baugebiet "Nordwestlich Giethgasse" kann von der Glessener
Bürgerschaft gar nicht mehr beeinflußt werden! Nur noch vom Rat und da haben die
CDU-Stadträtin Anna Keller und die Parteifreunde die Mehrheit. Der Ausgang steht
also jetzt schon fest."
.................................
Bürgerausschuss 12.09.2006
Stellungnahme des Glessener Stadtteilforums ohne Beteiligung der BürgerInnen
Der
Sprecher des Glessener Stadtteilforums Klaus Zellerhoff beantragt mit Schreiben
v. 06.09.2006 zur Sitzung des Bürgerausschusses am 12.09.2006 die 108. Änderung
des Flächennutzungsplanes für das Baugebiet "Nordwestlich Giethgasse" zu
betreiben. Ferner stimmt das Glessener Stadtteilforum unter Berücksichtigung der
"sozialen Komponenten" der Aufstellung des Bebauungsplanes 228/Glessen
"Nordwestlich Giethgasse" zu. Der Baustellenverkehr während der Bebauung bedürfe
einer besonderen Beachtung.
Dieser
ist bei Baumaßnahmen immer zu beachten!
Das
Stadtteilforum könne ferner einen Zusammenhang mit dem beschlossenen Baugebiet
"Östlich Dansweiler Straße" aus "wirtschaftlicher Sicht" nicht erkennen.
Was vom
Stadtteilforum auch nicht anders zu erwarten war und in diesem Zusammenhang
nicht Gegenstand der planungsrechtlichen Beurteilung ist!
Wie in früheren Bürgerinfos berichtet, wurde in 2003/04 der Flächennutzungsplan
- 81/8. Änderung - Stadtteil Glessen - "Dansweiler Straße" in der Darstellung
von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Allgemeiner Wohnbereich (WA)" geändert.
Die Änderung ist seit dem 15.10.2004 wirksam. Durch den Aufstellungsbeschluss
des Bebauungsplanes Nr. 220; Glessen "Östlich Dansweiler Straße" des Rates der
Stadt Bergheim vom 21.07.2003 ist der städtebauliche Bedarf für Glessen gedeckt
(110 Wohneinheiten).
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Schreiben des Stadtteilforums v.
06.09.2006, welches selbst als Lokale Agenda in der Vergangenheit stets vehement
und vollmundig Bürgermitwirkung und -beteiligung forderte, jetzt aber selbst
eine solche als nicht für notwendig erachtet, ist den Aufwand an dieser Stelle
nicht wert.
Das Verfahren ist durch den Rat der Stadt Bergheim am 28.08.2006 beschlossen und
somit eingeleitet. Der bewußt auf den 12.09.2006 verschobene Bürgerausschuss ist
letztlich nur noch eine Farce, wie auch das Verhalten des Stadtteilforums,
insbesondere gegenüber den eigenen antragstellenden BürgerInnen.
FS
Anlage Schreiben v. 06.09.2006 (PDF)
Info v. 31.08.2006
Städtebaulicher Bedarf wurde nicht ermittelt. Das demographische Gutachten Dr.
Jansen aus Februar 2006 für Bergheim wurde noch nicht bearbeitet. Man mache
einfach nur mal. Der Rat habe ja jederzeit die Möglichkeit, das Verfahren wieder
zu stoppen.
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2. Bürgerinfo vom 22.10.2006
Baugebiet
"Nordwestlich Giethgasse
Anbei eine eingegangene
Gegendarstellung von Frau Manuela Frey, Glessen, Giethgasse, zur sogen.
Klarstellung des Kirchenvorstandes v. 30.08.2006.
Der Anliegerin Frau Manuela Frey ist nur beizupflichten, denn die
planungsrechtlich zwingend zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 1 BauGB
und § 35 BauGB) haben absolut nichts mit den vorgebrachten Gründen in der
Klarstellung des Kirchenvorstandes v. 30.08.2006 etwas zu tun.
Auch das Stadtteilforum, die CDU-Stadträte im Ort und die CDU-Fraktion im Rat
der Stadt Bergheim mißbrauchen im vorliegenden Fall mit ähnlichen rein
pseudomäßigen vorgetragenen "Lieschen-Müller-Argumenten" hier die gesetzlichen
Bestimmungen. Man meint sicher auch hier wieder einmal, die Mehrheit im Rat
stehe über dem Gesetz.
Wenn dann von der Bürgermeisterin, die die Beschlußlage für das Baugebietes NW
Giethgasse im Rat durch ihre Vorlagen selbst eingebracht und somit initiiert
hat, durch ihren Mitarbeiter im Ausschuss auch noch erklären läßt, ab jetzt sei
der Rat der Herr des Verfahrens und dieser könne das Aufstellungsverfahren ja
jederzeit wieder aufheben, so ist diese Arroganz schon nicht mehr zu ertragen
und zeigt offenkundig, mit welch abgestimmten Rollenspiel hier vorgegangen wird.
FS
Gegendarstellung
Sehr geehrter Herr Pfarrer Steinert,
im Zuge der Auseinandersetzung um die geplante Bebauung des Kirchenlandes an der
Giethgasse haben Sie 30.08. ein Klarstellung veröffentlicht, die ich als Leserin
der Bürgerinformation Glessen erhalten habe und der ich widersprechen möchte,
denn es gibt noch eine andere Sicht der Dinge gibt, die ihre Berechtigung hat.
Sie gehen ausführlich auf die Nöte der Haushalte der Kirchengemeinden ein und
schildern ihre Ziele, den katholischen Kindergarten, die Pfarrbücherei, den
Pfarrsaal zu erhalten. Es ist allerdings berechtigt, diesen Interessen einen
anderen Wert gegenüberzustellen, den der Gesetzgeber mit §35 BauGB formuliert
hat und mit dem er Außenflächen unter einen besonderen Schutz gestellt hat. Den
Kirchen nehmen ist Staat und Gesellschaft einsteht eine besondere Rolle in der
Verfassung unseres Staates zu, aber ihre Interessen stehen nicht darüber, auch
wenn Sie unmittelbar und mittelbar dem Gemeinwohl dienen.
Man kann sehr wohl die Ansicht vertreten, dass eine weitere Zersiedelung der
ohnehin zersiedelten Landschaft nicht notwendig ist und durch das, was wir über
die demographische Entwicklung, durch die Geburtenraten jetzt schon wissen,
nicht zu rechtfertigen ist. Ich glaube vielmehr, dieser Drang zu bauen Ausdruck
eines Immer- Weiter, Immer- Mehr- Haben- Wollens, der die Menschen nicht
wirklich weiter bringt.
(Diese Ansicht wird von sensiblen Stadtentwicklern seit vielen Jahren
vorgetragen und dass man sich damit bei Architekten und Bauunternehmern nicht
beliebt macht, ist unvermeidlich).
Natürlich werden Sie Bewerber für Neubauten finden und es werden auch Bewerber
mit Kindern dabei sein, daraus jedoch einen Bedarf zu konstruieren, der über die
bestehenden Immobilien nicht zu decken ist, halte ich für nicht angemessen. Wir
haben uns als Familie z.B. bewusst für eine Gebrauchtimmobilie entschieden,
obwohl wir auch hätten bauen können. Dann kann dann zwar nicht sagen, dass man
selbst gebaut habe, was für viele sicher ungeheuer verlockend ist, aber man muss
nicht alles tun, was irgend möglich ist. Auch nicht, wenn man damit dringende
finanzielle Probleme lösen kann.
Nebenbei bemerkt: Durch die Bebauung werden nicht mehr Kinder geboren;
vielleicht hält sich hier ein Kindergarten dann länger, dafür wird aber in einer
anderen Gemeinde einer geschlossen. Da scheint mir eine von Politikern initierte
Konkurrenz der Kommunen untereinander im Gange zu sein, die sehr kurzsichtig und
nicht fruchtbar ist.
Sie schreiben, dass Sie Land vorzugsweise an junge Familien vergeben wollen.
Aber die Art der Bebauungsplanung spricht nun gerade nicht dafür, dass Sie
jungen Familien, die anderenfalls vielleicht nicht bauen könnten, günstig Land
zur Verfügung stellen. Bei Grundstücksgrößen von 670 qm in der hinteren Reihe
werden nicht viele Platz finden und nur wenige sich ein Haus leisten können.
Viel überzeugender im Sinne eines sozialen Anliegens wäre es in meinen Augen
gewesen, wenn Sie das Land für Familien ausschreiben würden, die z.B. Anrecht
auf Landesfördermittel haben, das heißt für solche, für die es tatsächlich
schwer ist, zu bauen. Ich bin gespannt, an wen das Land vergeben wird und welche
Verbindungen sich ergeben.
Sie haben betont, dass der Inhaber der Firma, die das Land erschließt, Herr
Sahler, "kein Mitglied im Kirchenvorstand und auch in keinem anderen Gremium der
Gemeinde tätig" ist. Hieße das dann im Umkehrschluß, dass die Firma dann den
Auftrag nicht bekommen hätte? Oder wollten Sie dem Eindruck entgegentreten, dass
es ein Gemauschel gebe? Ich meine, der Kirchenvorstand kann nach seinem
Gutdünken Bauaufträge vergeben und das dann offensiv vertreten. Dass es eine
geschäftliche Verbindung zwischen Herrn Sahler und dem stellvertretenden
Kirchenvorstand gab bzw. gibt, dass beide Mitglieder der Glessener CDU sind, was
Ihnen ja unbenommen ist, hätte dann aber auch in eine aufrichtige und um
Klarheit bemühte Darstellung gehört.
In Ihrem Schreiben werten Sie die "Absichten unserer Kirchengemeinde" in
Abgrenzung zu den Interessen eines Einzelnen als höherwertig, woraus für mich
folgt, dass man auch an solchen höheren Ansprüchen gemessen werden kann. Die
gegenwärtig vorliegende Planung ist m.E. insbesondere von dem wirtschaftlichen
Interesse einer möglichst kostengünstigen Erschließung getragen. Niemand
erwartet, dass der Kirchenvorstand als Erschließungsträger oder Bauträger
fungiert. Als Eigentümer und Nutznießer des Landes ist der Vorstand als
Vertreter jedoch für die Begründung, Planung und Durchführung des Vorhabens in
der Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Frey
Bisherige Info:
30.08.2006
Anbei ein sogen. Klarstellung des Kirchenvorstandes St. Pankratius v.
30.08.2006, die ich natürlich gerne weiterleite. Auch die Kirchengemeinde ist
aus Sicht des Baurechts, also des Gesetzgebers, nur ein Einzelinteressent. Es
gibt rund um Glessen sehr viele Flächen, die sich aus Sicht der jeweiligen
Eigentümer für eine Bebauung anbieten, die aber mangels bestehender Baurechte
durch das geltende Recht nicht bebaut werden dürfen. Das in § 35 BauGB
verankerte grundsätzliche Verbot des Bauens im Außenbereich ist dabei zu
beachten. Und dies gilt auch für die Kirche. Geldmangel ist daher leider kein
Argument. Den haben andere Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen halt
auch.
FS
30.08.2006
Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius Glessen
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Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius, Hohe Str. 31, 50129 Bergheim
An die KV Mitglieder
des Kirchenvorstandes Glessen
und Herrn Friedrich Schaffarth
per e - mail
Sehr geehrter Herr Schaffarth,
am 22.08.2006 haben Sie eine sog. ?Bürgerinformation Glessen veröffentlich, in
der Sie die Pressemitteilung bzw. das Pressegespräch der Katholischen
Kirchengemeinde St. Pankratius Glessen vom 21.08.2006 hinterfragen und teilweise
falsch interpretieren. Dazu darf ich Ihnen die folgende Klarstellung
übermitteln:
Die Haushalte der einzelnen katholischen Kirchengemeinden haben aufgrund
sinkender Zuschüsse durch das Erzbistum Köln immer weniger Einnahmen, so dass
die Kirchengemeinden zu immer stärkeren Sparmaßnahmen gezwungen sind, um ihre
Haushalte noch ausgleichen zu können. Viele Kirchengemeinden trennen sich dabei
auch von einzelnen Gebäuden, z.B. Pfarrsälen, deren Unterhaltung sie nicht mehr
finanzieren können. In vielen Gemeinden werden als Folge dieser Sparmaßnahmen
auch Kindergärten und Büchereien geschlossen. Auch in Glessen haben wir ein
Gebäude, das ehemalige Küsterhaus, verkauft, jedoch konnten wir unseren
2-gruppigen Kindergarten, die Bücherei und den Pfarrsaal bisher erhalten. Die
Unterhaltung dieser Gebäude ist jedoch teuer und so sind die jährlichen
Einnahmen aus sog. Erbbaurechten ein wichtiger Bestandteil des Haushalts unserer
Gemeinde.
Das betreffende Grundstück der Kath. Kirchengemeinde nordwestlich der Giethgasse
bietet sich aus unserer Sicht für eine Bebauung an. Die Erschließung ist über
die Giethgasse größtenteils bereits vorhanden. Die Kirchengemeinde vergibt dabei
nur die Grundstücke als Erbbaurechte, vorzugsweise an junge Familien. Die
Bebauung wird dann von den Erbbaunehmern in Eigenregie bzw. durch beauftragte
Unternehmer ihrer Wahl, im Rahmen der Vorgaben des Bebauungsplans durchgeführt.
Das die Kirchengemeinde mit ihrem ehrenamtlich besetzten Kirchenvorstand,
bestehend aus 7 berufstätigen Gemeindemitgliedern und einem pensionierten
Gemeindemitglied nicht als Erschließungsträger, geschweige denn als Bauträger
fungieren kann, ist sicher nachvollziehbar. Mit der Erschließung und Vergabe der
Grundstücke wurde deshalb ein ortsansässiges Unternehmen, die Fa. Sahler,
beauftragt. Die Vergabe von Aufträgen an ortsansässige Unternehmen, sofern
Qualifikation u. Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen, ist in unserer
Kirchengemeinde üblich. Herr Sahler ist übrigens kein Mitglied im
Kirchenvorstand und auch in keinem anderen Gremium der Gemeinde tätig.
Ein Gerücht, dass die betreffende Fläche im Landschaftsschutzgebiet läge ist dem
Kirchenvorstand nicht bekannt. Im Gespräch mit einem Vertreter der Presse wurde
jedoch das Thema Landschaftsschutz angesprochen und Herr Dr. Pütz hat dazu die
im KSTA abgedruckte Aussage gemacht!
Dass es in Glessen ein Bedarf für derartige Baugründstücke gibt, zeigen uns die
bereits vorliegenden Bewerbungen. Dass die Lage der Grundstücke dabei auch eine
Rolle spielt, ist sicher richtig. Die zu lesende ?Baubeschreibung stammt
allerdings nicht von der Kirchengemeinde, sondern von dem Reporter, der vor Ort
war!
Abschließend glaube ich nicht, dass man die Absicht unserer Kirchengemeinde mit
den Interessen eines Einzelnen vergleichen kann. Neben der Seelsorge werden von
unserer Kirchengemeinde auch viele karitative uns soziale Maßnahmen,
Veranstaltungen und Projekte durchgeführt oder unterstützt, so dass es durchaus
im öffentlichen Interesse ist, dass eine leistungsfähige und mit den notwendigen
Finanzen ausgestatte Kirchengemeinde in Glessen erhalten bleibt.
Ich darf Sie bitten, diese Klarstellung an die Verteiler ihrer
"Bürgerinformation Glessen" weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüssen
Klaus Steinert, Pfarrer (Vorsitzender des Kirchenvorstandes)
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