Giethgasse 22.10.2006 
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Giethgasse

1. Bürgerinfo vom 22.10.2006

Niederschrift Bürgerausschuss v. 12.09.2006

Stadträtin Keller befürwortete das neue Baugebiet "NW Giethgasse" im Bürgerausschuss "schweren Herzens"

Das von der Glessener Orts-CDU über die CDU-Fraktion im Rat initiierte "städtebauliches Konzept" für Glessen sowie die Beratung über das vorliegende Demografische Gutachten wollte die CDU nicht abwarten.

Der Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung des Bürgerausschusses das beschlossene Aufstellungsverfahren für ein neues Baugebiet "Nordwestlich Giethgasse" zu stoppen, wurde mit Mehrheit der CDU abgelehnt.

Die CDU folgte folgte mit ihrer Mehrheit der Vorlage der Bürgermeisterin, will heißen, sich nicht mit dem Bürgerantrag der Eheleute Manuela und Arno Frey und des Herrn Peter Flohr, beide Anlieger der Giethgasse, im Bürgerausschuss inhaltlich zu befassen, sondern verschob die Einwände auf später.

Ich bleibe daher bei meiner Meinung, der Bürgerausschuss ist eine absolute Farce!

Das abgestimmte Rollendoppelspiel unserer Glessener CDU-Stadträte, diese im und mit dem Glessener Stadtteilforum gegen die Interessen der Glessener BürgerInnen für die Interessen des Parteifreundes agierend, funktioniert mal wieder ausgezeichnet.

Hoffentlich öffnet dies alles den BürgerInnen in Glessen die Augen.

FS

Anlage:

Auszug aus der Niederschrift des Bürgerausschusses v. 12.09.2006 als PDF



Bisherige Infos:


Info v. 09.09.2006

Reaktionen zu "Stellungnahme des Glessener Stadtteilforums ohne Beteiligung der BürgerInnen":

"Die Scheinheiligkeit wie man im Stadtteilforum durch Keller und Zellerhoff agiert, ist nicht mehr zu überbieten!"

"Nach dem Sankt Floriansprinzip wendeten sich die "Eibenwegler" Keller und Zellerhoff in eigener Sache erst vor einiger Zeit gegen ein Bauvorhaben des nachbarlichen Reiterstalls "Am Rosenhof" der Familie Winterberg, die mit ihrem Reiterhof in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gerieten. Da gilt für das "Eibenweg-Duo-Stadtteilforum" die "Soziale Komponente" eben nicht mehr, weil dies vor der eigenen Nase/Haustür geschehen sollte, weil der "exklusive Wohncharakter" ansonsten verloren ginge, weil es eine "Wertminderung der eigenen Bungalows" bedeuten würde. Dafür hat man eine Bürgerintitiative dagegen gegründet und mit Argumenten des BauGB und Schutz der Landschaft dagegen argumentiert. Das beschlossene Baugebiet "Östlich der Dansweiler Straße", obwohl dort Häuser für eine große Menge "junger Familien" entstehen können, passt dem "Eibenweg-Stadtteilforum" auch nicht, ja warum denn nicht? Richtig, weil es ebenfalls gegenüber der eigenen exklusiven Haustür entstünde."

"Das unseriöse (Zusammen-) Spiel des Stadtteilforums ist leicht zu durchschauen. Man hängt am Zipfel der Verwaltung, diese am Zipfel des Investors und die Partei hat im Rat schon alles mehrheitlich beschlossen. Was dies bedeutet, ist doch hoffentlich nunmehr jedem in Glessen klar: Das durch den Rat eingeleitete Verfahren für das Baugebiet "Nordwestlich Giethgasse" kann von der Glessener Bürgerschaft gar nicht mehr beeinflußt werden! Nur noch vom Rat und da haben die CDU-Stadträtin Anna Keller und die Parteifreunde die Mehrheit. Der Ausgang steht also jetzt schon fest."

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Bürgerausschuss 12.09.2006

Stellungnahme des Glessener Stadtteilforums ohne Beteiligung der BürgerInnen

Der Sprecher des Glessener Stadtteilforums Klaus Zellerhoff beantragt mit Schreiben v. 06.09.2006 zur Sitzung des Bürgerausschusses am 12.09.2006 die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Baugebiet "Nordwestlich Giethgasse" zu betreiben. Ferner stimmt das Glessener Stadtteilforum unter Berücksichtigung der "sozialen Komponenten" der Aufstellung des Bebauungsplanes 228/Glessen "Nordwestlich Giethgasse" zu. Der Baustellenverkehr während der Bebauung bedürfe einer besonderen Beachtung.

Dieser ist bei Baumaßnahmen immer zu beachten!

Das Stadtteilforum könne ferner einen Zusammenhang mit dem beschlossenen Baugebiet "Östlich Dansweiler Straße" aus "wirtschaftlicher Sicht" nicht erkennen.

Was vom Stadtteilforum auch nicht anders zu erwarten war und in diesem Zusammenhang nicht Gegenstand der planungsrechtlichen Beurteilung ist!

Wie in früheren Bürgerinfos berichtet, wurde in 2003/04 der Flächennutzungsplan - 81/8. Änderung - Stadtteil Glessen - "Dansweiler Straße" in der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Allgemeiner Wohnbereich (WA)" geändert. Die Änderung ist seit dem 15.10.2004 wirksam. Durch den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 220; Glessen "Östlich Dansweiler Straße" des Rates der Stadt Bergheim vom 21.07.2003 ist der städtebauliche Bedarf für Glessen gedeckt (110 Wohneinheiten).

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Schreiben des Stadtteilforums v. 06.09.2006, welches selbst als Lokale Agenda in der Vergangenheit stets vehement und vollmundig Bürgermitwirkung und -beteiligung forderte, jetzt aber selbst eine solche als nicht für notwendig erachtet, ist den Aufwand an dieser Stelle nicht wert.

Das Verfahren ist durch den Rat der Stadt Bergheim am 28.08.2006 beschlossen und somit eingeleitet. Der bewußt auf den 12.09.2006 verschobene Bürgerausschuss ist letztlich nur noch eine Farce, wie auch das Verhalten des Stadtteilforums, insbesondere gegenüber den eigenen antragstellenden BürgerInnen.


FS

Anlage Schreiben v. 06.09.2006 (PDF)



Info v. 31.08.2006

Städtebaulicher Bedarf wurde nicht ermittelt. Das demographische Gutachten Dr. Jansen aus Februar 2006 für Bergheim wurde noch nicht bearbeitet. Man mache einfach nur mal. Der Rat habe ja jederzeit die Möglichkeit, das Verfahren wieder zu stoppen.



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2. Bürgerinfo vom 22.10.2006

Baugebiet "Nordwestlich Giethgasse

Anbei eine eingegangene Gegendarstellung von Frau Manuela Frey, Glessen, Giethgasse, zur sogen. Klarstellung des Kirchenvorstandes v. 30.08.2006.

Der Anliegerin Frau Manuela Frey ist nur beizupflichten, denn die planungsrechtlich zwingend zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 1 BauGB und § 35 BauGB) haben absolut nichts mit den vorgebrachten Gründen in der Klarstellung des Kirchenvorstandes v. 30.08.2006 etwas zu tun.

Auch das Stadtteilforum, die CDU-Stadträte im Ort und die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergheim mißbrauchen im vorliegenden Fall mit ähnlichen rein pseudomäßigen vorgetragenen "Lieschen-Müller-Argumenten" hier die gesetzlichen Bestimmungen. Man meint sicher auch hier wieder einmal, die Mehrheit im Rat stehe über dem Gesetz.

Wenn dann von der Bürgermeisterin, die die Beschlußlage für das Baugebietes NW Giethgasse im Rat durch ihre Vorlagen selbst eingebracht und somit initiiert hat, durch ihren Mitarbeiter im Ausschuss auch noch erklären läßt, ab jetzt sei der Rat der Herr des Verfahrens und dieser könne das Aufstellungsverfahren ja jederzeit wieder aufheben, so ist diese Arroganz schon nicht mehr zu ertragen und zeigt offenkundig, mit welch abgestimmten Rollenspiel hier vorgegangen wird.

FS



Gegendarstellung


Sehr geehrter Herr Pfarrer Steinert,

im Zuge der Auseinandersetzung um die geplante Bebauung des Kirchenlandes an der Giethgasse haben Sie 30.08. ein Klarstellung veröffentlicht, die ich als Leserin der Bürgerinformation Glessen erhalten habe und der ich widersprechen möchte, denn es gibt noch eine andere Sicht der Dinge gibt, die ihre Berechtigung hat.

Sie gehen ausführlich auf die Nöte der Haushalte der Kirchengemeinden ein und schildern ihre Ziele, den katholischen Kindergarten, die Pfarrbücherei, den Pfarrsaal zu erhalten. Es ist allerdings berechtigt, diesen Interessen einen anderen Wert gegenüberzustellen, den der Gesetzgeber mit §35 BauGB formuliert hat und mit dem er Außenflächen unter einen besonderen Schutz gestellt hat. Den Kirchen nehmen ist Staat und Gesellschaft einsteht eine besondere Rolle in der Verfassung unseres Staates zu, aber ihre Interessen stehen nicht darüber, auch wenn Sie unmittelbar und mittelbar dem Gemeinwohl dienen.

Man kann sehr wohl die Ansicht vertreten, dass eine weitere Zersiedelung der ohnehin zersiedelten Landschaft nicht notwendig ist und durch das, was wir über die demographische Entwicklung, durch die Geburtenraten jetzt schon wissen, nicht zu rechtfertigen ist. Ich glaube vielmehr, dieser Drang zu bauen Ausdruck eines Immer- Weiter, Immer- Mehr- Haben- Wollens, der die Menschen nicht wirklich weiter bringt.

(Diese Ansicht wird von sensiblen Stadtentwicklern seit vielen Jahren vorgetragen und dass man sich damit bei Architekten und Bauunternehmern nicht beliebt macht, ist unvermeidlich).

Natürlich werden Sie Bewerber für Neubauten finden und es werden auch Bewerber mit Kindern dabei sein, daraus jedoch einen Bedarf zu konstruieren, der über die bestehenden Immobilien nicht zu decken ist, halte ich für nicht angemessen. Wir haben uns als Familie z.B. bewusst für eine Gebrauchtimmobilie entschieden, obwohl wir auch hätten bauen können. Dann kann dann zwar nicht sagen, dass man selbst gebaut habe, was für viele sicher ungeheuer verlockend ist, aber man muss nicht alles tun, was irgend möglich ist. Auch nicht, wenn man damit dringende finanzielle Probleme lösen kann.
 
Nebenbei bemerkt: Durch die Bebauung werden nicht mehr Kinder geboren; vielleicht hält sich hier ein Kindergarten dann länger, dafür wird aber in einer anderen Gemeinde einer geschlossen. Da scheint mir eine von Politikern initierte Konkurrenz der Kommunen untereinander im Gange zu sein, die sehr kurzsichtig und nicht fruchtbar ist.

Sie schreiben, dass Sie Land vorzugsweise an junge Familien vergeben wollen. Aber die Art der Bebauungsplanung spricht nun gerade nicht dafür, dass Sie jungen Familien, die anderenfalls vielleicht nicht bauen könnten, günstig Land zur Verfügung stellen. Bei Grundstücksgrößen von 670 qm in der hinteren Reihe werden nicht viele Platz finden und nur wenige sich ein Haus leisten können. Viel überzeugender im Sinne eines sozialen Anliegens wäre es in meinen Augen gewesen, wenn Sie das Land für Familien ausschreiben würden, die z.B. Anrecht auf Landesfördermittel haben, das heißt für solche, für die es tatsächlich schwer ist, zu bauen. Ich bin gespannt, an wen das Land vergeben wird und welche Verbindungen sich ergeben.

Sie haben betont, dass der Inhaber der Firma, die das Land erschließt, Herr Sahler, "kein Mitglied im Kirchenvorstand und auch in keinem anderen Gremium der Gemeinde tätig" ist. Hieße das dann im Umkehrschluß, dass die Firma dann den Auftrag nicht bekommen hätte? Oder wollten Sie dem Eindruck entgegentreten, dass es ein Gemauschel gebe? Ich meine, der Kirchenvorstand kann nach seinem Gutdünken Bauaufträge vergeben und das dann offensiv vertreten. Dass es eine geschäftliche Verbindung zwischen Herrn Sahler und dem stellvertretenden Kirchenvorstand gab bzw. gibt, dass beide Mitglieder der Glessener CDU sind, was Ihnen ja unbenommen ist, hätte dann aber auch in eine aufrichtige und um Klarheit bemühte Darstellung gehört.

In Ihrem Schreiben werten Sie die "Absichten unserer Kirchengemeinde" in Abgrenzung zu den Interessen eines Einzelnen als höherwertig, woraus für mich folgt, dass man auch an solchen höheren Ansprüchen gemessen werden kann. Die gegenwärtig vorliegende Planung ist m.E. insbesondere von dem wirtschaftlichen Interesse einer möglichst kostengünstigen Erschließung getragen. Niemand erwartet, dass der Kirchenvorstand als Erschließungsträger oder Bauträger fungiert. Als Eigentümer und Nutznießer des Landes ist der Vorstand als Vertreter jedoch für die Begründung, Planung und Durchführung des Vorhabens in der Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Frey




Bisherige Info:

30.08.2006

Anbei ein sogen. Klarstellung des Kirchenvorstandes St. Pankratius v. 30.08.2006, die ich natürlich gerne weiterleite. Auch die Kirchengemeinde ist aus Sicht des Baurechts, also des Gesetzgebers, nur ein Einzelinteressent. Es gibt rund um Glessen sehr viele Flächen, die sich aus Sicht der jeweiligen Eigentümer für eine Bebauung anbieten, die aber mangels bestehender Baurechte durch das geltende Recht nicht bebaut werden dürfen. Das in § 35 BauGB verankerte grundsätzliche Verbot des Bauens im Außenbereich ist dabei zu beachten. Und dies gilt auch für die Kirche. Geldmangel ist daher leider kein Argument. Den haben andere Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen halt auch.

FS



30.08.2006

Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius Glessen
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Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius, Hohe Str. 31, 50129 Bergheim
An die KV Mitglieder
des Kirchenvorstandes Glessen
und Herrn Friedrich Schaffarth

per e - mail

Sehr geehrter Herr Schaffarth,

am 22.08.2006 haben Sie eine sog. ?Bürgerinformation Glessen veröffentlich, in der Sie die Pressemitteilung bzw. das Pressegespräch der Katholischen Kirchengemeinde St. Pankratius Glessen vom 21.08.2006 hinterfragen und teilweise falsch interpretieren. Dazu darf ich Ihnen die folgende Klarstellung übermitteln:

Die Haushalte der einzelnen katholischen Kirchengemeinden haben aufgrund sinkender Zuschüsse durch das Erzbistum Köln immer weniger Einnahmen, so dass die Kirchengemeinden zu immer stärkeren Sparmaßnahmen gezwungen sind, um ihre Haushalte noch ausgleichen zu können. Viele Kirchengemeinden trennen sich dabei auch von einzelnen Gebäuden, z.B. Pfarrsälen, deren Unterhaltung sie nicht mehr finanzieren können. In vielen Gemeinden werden als Folge dieser Sparmaßnahmen auch Kindergärten und Büchereien geschlossen. Auch in Glessen haben wir ein Gebäude, das ehemalige Küsterhaus, verkauft, jedoch konnten wir unseren 2-gruppigen Kindergarten, die Bücherei und den Pfarrsaal bisher erhalten. Die Unterhaltung dieser Gebäude ist jedoch teuer und so sind die jährlichen Einnahmen aus sog. Erbbaurechten ein wichtiger Bestandteil des Haushalts unserer Gemeinde.

Das betreffende Grundstück der Kath. Kirchengemeinde nordwestlich der Giethgasse bietet sich aus unserer Sicht für eine Bebauung an. Die Erschließung ist über die Giethgasse größtenteils bereits vorhanden. Die Kirchengemeinde vergibt dabei nur die Grundstücke als Erbbaurechte, vorzugsweise an junge Familien. Die Bebauung wird dann von den Erbbaunehmern in Eigenregie bzw. durch beauftragte Unternehmer ihrer Wahl, im Rahmen der Vorgaben des Bebauungsplans durchgeführt.

Das die Kirchengemeinde mit ihrem ehrenamtlich besetzten Kirchenvorstand, bestehend aus 7 berufstätigen Gemeindemitgliedern und einem pensionierten Gemeindemitglied nicht als Erschließungsträger, geschweige denn als Bauträger fungieren kann, ist sicher nachvollziehbar. Mit der Erschließung und Vergabe der Grundstücke wurde deshalb ein ortsansässiges Unternehmen, die Fa. Sahler, beauftragt. Die Vergabe von Aufträgen an ortsansässige Unternehmen, sofern Qualifikation u. Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen, ist in unserer Kirchengemeinde üblich. Herr Sahler ist übrigens kein Mitglied im Kirchenvorstand und auch in keinem anderen Gremium der Gemeinde tätig.

Ein Gerücht, dass die betreffende Fläche im Landschaftsschutzgebiet läge ist dem Kirchenvorstand nicht bekannt. Im Gespräch mit einem Vertreter der Presse wurde jedoch das Thema Landschaftsschutz angesprochen und Herr Dr. Pütz hat dazu die im KSTA abgedruckte Aussage gemacht!

Dass es in Glessen ein Bedarf für derartige Baugründstücke gibt, zeigen uns die bereits vorliegenden Bewerbungen. Dass die Lage der Grundstücke dabei auch eine Rolle spielt, ist sicher richtig. Die zu lesende ?Baubeschreibung stammt allerdings nicht von der Kirchengemeinde, sondern von dem Reporter, der vor Ort war!

Abschließend glaube ich nicht, dass man die Absicht unserer Kirchengemeinde mit den Interessen eines Einzelnen vergleichen kann. Neben der Seelsorge werden von unserer Kirchengemeinde auch viele karitative uns soziale Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte durchgeführt oder unterstützt, so dass es durchaus im öffentlichen Interesse ist, dass eine leistungsfähige und mit den notwendigen Finanzen ausgestatte Kirchengemeinde in Glessen erhalten bleibt.

Ich darf Sie bitten, diese Klarstellung an die Verteiler ihrer "Bürgerinformation Glessen" weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüssen

Klaus Steinert, Pfarrer (Vorsitzender des Kirchenvorstandes)

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