Bürgerausschuss am 09.04.2008:
10 Glessener Kirchenvorständler
wollen für den CDU-Parteifreund die Neuauflage der Bauleitpläne "NW Giethgasse"
Der Versuch eine städtebaulich
unzulässige Planung wieder in Gang zu setzen.
Mit Antrag v. 27.03.2008 versuchen "10 Glessener Bürger" (Kirchenvorständler)
die Wiederaufnahme der Bauleitplanung "NW Giethgasse" in der Sitzung des
Bürgerausschusses am 09.04.2008 für den Glessener Parteifreund zu initiieren.
In seiner Sitzung am
29.10.2007
fasste der Rat der Stadt Bergheim folgenden Beschluss:
"Sowohl das Bebauungsplan-Verfahren (Bebauungsplan Nr. 228/Glessen
"Nordwestliche Giethgasse") als auch die gesamte Bauleitplanung für den
aufgezeigten Bereich wird eingestellt und nicht mehr weitergeführt."
Mit diesem Beschluß bestätigte der Rat am 29.10.2007 insbesondere die im
Verfahren erhobenen städtebaulichen Bedenken des Landrates Werner Stump. Auch
scheiterte der Versuch des stv. Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Dr. Peter
Pütz (CDU) zuvor im September 2007 den Landrat Werner Stump umzustimmen.
"Es besteht kein städtebauliches Erfordernis", so lautete im Verfahren die
offizielle Feststellung des Landrates Stump nach den gesetzlichen Bestimmungen
des BauGB, denn in Bergheim-Glessen können schließlich ohne dieses Baugebiet ca.
160 WE hergestellt werden.
Ihren Antrag begründen die "10 Bürger" u.a. damit, dass das in Aufstellung
befindliche Baugebiet östlich der Dansweiler Straße (ca. 110 WE) für junge
Familien "nicht zu finanzieren" sei.
Wie berichtete der KStA am 04.03.08 ("Wie geht es in Glessen weiter?"):
"Zwar gibt es einen Investor, der im Sommer vor fünf Jahren (Anm.: seit 2000 !)
bekundete, dort ein auch für junge Familien attraktives Wohngebiet mit bis zu
110 Wohneinheiten schaffen zu wollen. Doch obwohl Politik und Verwaltung
daraufhin 2004 mit einer Nutzungsänderung die Weichen stellten und aus
landwirtschaftlicher Fläche Bauland machten, ist nichts passiert."
Die Argumentation der "10 Bürger" ist, man muß es hier einmal sehr deutlich
aussprechen, einfach nur als ein "Geschwätz" zu werten, keinesfalls sind dies
alles planungsrechtlich und städtebaulich relevante Argumente, die vom Rat der
Stadt Bergheim am 29.10.2007 eingestellte Planung erneut zur Aufstellung zu
initiieren.
Der seit 2003 mittels städtebaulichen Vertrag durch den Vorhabenträger
unerledigt gebliebene Bauleitplan BP220 "östlich Dansweiler Straße"
(Wohnbaugebiet) ist städtebaulich im vorliegenden Fall maßgebend und nicht das
Interesse von irgendwelchen Interessenten (hier: 15 Bewerber) auf Flächen, doch
selbst diese bekämen nicht einmal alle ein Pachtgrundstück (siehe
Schreiben des Vorhabenträgers Klaus Sahler v. 23.12.2006 an die CDU-Stadträtin
Keller).
Fazit:
Die Stadt Bergheim als Träger der Planungshoheit ist bei derartigen, sicherlich
nicht ohne Zuflüstern des Vorhabenträgers, gemachten Aussagen, das beschlossene
Wohnbaugebiet an der Dansweiler Straße sei "für Familien mit durchschnittlichem
Einkommen nicht mehr zu finanzieren" dringend aufgefordert, sich umgehend mit
dem "Bodenmanagement für Bergheim" gemäß Ratsbeschluß vom 07.05.2007 dort zu
beschäftigen, welches die FDP seinerzeit initiierte und welches schließlich die
Zustimmung des gesamten Bergheimer Rates fand.
FS
Anlage:
Vorlage und Antrag der Glessener Kirchenvorständler (pdf)
Quelle:
Bürger-Information vom 07.04.2008 |