Giethgasse / Beschluss des Bürgerausschusses am 12.09.2006 Der Bürgerausschuss hat gestern entsprechend der Vorlage beschlossen, die verschiedenen Bürgeranträge im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 228 / Glessen Nordwestlich Giethgasse als Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3,I BauGB behandelt. Interessant wurde es als sich der sachkundige Bürger Werner Kiesslinger (FDP) zu Wort meldete und preisgab, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitstimmen werde, da er den Erbbauzins der Kirche kenne. Rückschluss: Anscheinend scheint die Finanzierung über Erbpacht doch nicht so familienfreundlich wie als Argument angeführt. |