Klarstellungssatzung 20.12.2006 
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Weihnachtszeit ist Entenzeit
- Unverständnis vom geltenden Baurecht

 

Auch in Ihrer neuen STADTRÄTE-MAIL-POST greifen die Stadträte Keller und Paul erneut daneben. Was da an baurechtlichem Nonsens verzapft wird, ist nicht mehr zu ertragen. Da wird einiges durcheinander gemengt und vermischt, so dass man nur mit großer Müh´und Not sauber voneinander trennen kann, was zusammengehört und was nicht.

Zum einen ist die Rede von einem Run auf Glessen. Es ist sicherlich schön und toll, wenn sich Menschen für den Ortsteil Glessen interessieren und für sich entscheiden, sich hier häuslich niederzulassen, sei es zur Miete und / oder mit Eigenimmobilie. Was soll damit suggeriert werden ? Der „Run“ auf Glessen (also private „Bauabsichten“, auch die des Parteifreundes) ist aber nicht gleichzusetzen mit dem so genannten städtebaulichen Bedarf.

Aus § 1 Abs. 3 BBauG folgt: Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Erforderlichkeit richtet sich dabei in erster Linie nach der planerischen Konzeption der Gemeinde. Eine Bauleitplanung ist nach der Rechtsprechung des BVerwG (NVwZ 91, 875 = BVerwGE 40, 258/262 f) insbesondere dann nicht "erforderlich" im Sinne des Gesetzes, wenn Flächen nur deshalb für einen bestimmten Zweck positiv ausgewiesen werden, um auf diese Weise eine anderweitige Nutzung von vornherein zu unterbinden.

Kommunale Planungen werden nicht um ihrer selbst willen vorgenommen, sondern zur Verfolgung bestimmter öffentlicher Aufgaben, die nicht isoliert wahrgenommen werden können, weil sie der Koordinierung mit anderen öffentlichen Belangen oder privaten Interessen bedürfen; insoweit gilt für die Bauleitplanung nichts anderes als für die verschiedenen Fachplanungen (BVerwG, NVwZ 1989 S. 664).

Für alle Planentscheidungen ist ein dreistufiges Prüfungsschema üblich; es ist zu prüfen, ob
a) das geplante Vorhaben erforderlich ist,
b) gesetzliche Planungsleitsätze oder Planungsschranken zu beachten sind,
c) das Abwägungsgebot beachtet worden ist.

1. Auszug aus der Stadträte Mail Post:
„Etliche Gebiete wurden in den letzten Jahren über Bebauungspläne erschlossen. Bei solchen Verfahren ist die Politik und auch die Öffentlichkeit beteiligt.“ Diese Aussage ist richtig.

2. Auszug aus der Stadträte Mail Post:
„Anders ist es, wenn Bauwillige Anträge für den sog. "Innenbereich" stellen. Dann werden weder Politik noch Bürger um ihre Meinung gefragt. Die Stadt betrachtet die Genehmigung als ein "Geschäft der laufenden Verwaltung", bei dem die Stadträte nicht beteiligt werden. Und genau diese Baugenehmigungen nach § 34 des Baugesetzbuches haben in Glessen immer wieder für Wirbel gesorgt, weil die Bauaufsicht Flächen als so genannte "Innenbereiche" beurteilte, die nicht jeder als solche ansieht, z.B. die Wohnbebauung an den Straßen "Zum Gut Neuhof", "Alte Windmühle", „Winfriedstraße“ und "Am Frankenfeld".“

Hier wird einiges durcheinander geworfen. Es ist zu unterscheiden zwischen - Flächen, die laut Flächennutzungsplan und Bebauungsplan bebaut werden dürfen - Flächen, die unter Landschaftsschutz stehen (hier darf nicht gebaut werden) - Flächen, die dem Innenbereich angehören (§ 34 BBauG)

Der Bereich der beabsichtigten Klarstellungssatzung umfasst aber auch solche Flächen die gerade im Landschaftsschutz liegen. Der Landschaftsschutz kann aber nicht von der Bürgermeisterin Pfordt für die Stadt Bergheim aufgehoben werden, auch nicht mit einer Klarstellungssatzung.

Die nunmehr propagierte Beteiligungsmöglichkeit „Sie können, liebe Glessener Bürgerinnen und Bürger, in der Zeit vom 18.12.2006 bis 26.1.2007 Ihre Meinung zu diesen Festlegungen sagen.“ ist nicht freiwillig, sondern ergibt sich aus § 3 Abs.1 BBauG.

Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Klarstellungssatzung dummerweise von der Bürgermeisterin Pfordt auf eine nicht mehr existente Rechtsgrundlage gestützt wird. Ich habe mich an die Bürgermeisterin mit Schreiben vom 04.12.2006 gewendet und sie gebeten, den rechtswidrigen Beschluss zu beanstanden.

Warum wird hier das Baurecht „passend“ gemacht ?
Warum wird hier manipuliert ?
Wer ist Nutznießer ? Der Parteifreund ?

Denn wenn – wie uns die Stadträte Keller und Paul glauben machen wollen - es darum geht, mehr Transparenz zu schaffen (vgl. Stadträte Mail-Post „Um hier mehr Transparenz zu schaffen, hat die CDU-Fraktion auf unser Betreiben die Bürgermeisterin beauftragt, den Innenbereich Glessens darzustellen“),
warum handelt dann die Bürgermeisterin rechtswidrig ?
Warum werden nicht rechtlich einwandfreie Wege beschritten ?
Weil ansonsten der Parteifreund nicht zufrieden gestellt werden kann ?

Im übrigen: der Stadtrat Helmut Paul ist als Kommunalbeamter mit entsprechender Ausbildung auch in der Lage die Rechtswidrigkeit des Ganzen zu erkennen und zu erfassen. Warum er mitspielt bleibt sein Geheimnis.

vgl. auch folgende Artikel
http://www.glessen-gazette.de/staedtebauliches_konzept.htm
http://www.glessen-gazette.de/sodom_und_gommorrha.htm
http://www.glessen-gazette.de/klarstellungssatzung.htm

Quelle: Broetje 20.12.2006