Verhältnisse wie im Wilden Westen: Wo bleiben Festus und der Marshall Dillon, um in Glessen wieder Gesetzmäßigkeit herzustellen ? Vielleicht versteht aber die
Bürgermeisterin Pfordt die Gemeindeordnung NW nicht: Aus § 1 Abs. 1 Satz 2 der
Gemeindeordnung NW ergibt sich, dass die Gemeinden das Wohl der Einwohner
in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe
fördert. Eine ausschließliche Förderung des Wohls der Parteifreunde wird
von dieser Vorschrift jedenfalls nicht erfasst. Mittlerweile werden auch die Glessener Bürger über diese Manipulationen aufmerksam. Stecken etwa Vorteilsgewährungen dahinter ? Beigefügt: Einwendungen gegen die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für Glessen Herr Werner Decker aus Glessen übersandte seine nachstehenden Einwände an die Bürgermeisterin Maria Pfordt gegen die beabsichtigte Klarstellungssatzung für Glessen nach der Öffentlichen Bekanntmachung v. 06.12.2006. Die SPD-Stadtratsfraktion hatte im Rat am 27.11.2006 gegen die Aufstellung der sogen. Klarstellungssatzung für Glessen gestimmt und die im Rat zu Protokoll gegebene Erklärung unter http://www.glessen-aktuell.de/spd_rat_27112006_glessen_klarstellungssatzung.pdf im Internet veröffentlicht. Der Glessener Bürger Michael Broetje fragt u.a. auf seiner Internetseite http://www.glessen-gazette.de/was_gibt_es_neues_.htm : "Warum wird hier das Baurecht "passend" gemacht ? Warum wird hier manipuliert ? Wer ist Nutznießer ? Der Parteifreund ? " Dubiose Aussagen durch die "Stadträte-Mail-Post" der Glessener siamesischen Stadträtezwillinge Keller/Paul zur Klarstellungssatzung erreichen stattdessen die Glessener BürgerInnen: "Um hier mehr Transparenz zu schaffen, hat die CDU-Fraktion auf unser Betreiben die Bürgermeisterin beauftragt, den Innenbereich Glessens darzustellen." Solch einen bar jeglichem Sachverstand vollgesoffenen Unsinn verbreitet man ungestraft unter den Glessener Bürgerinnen und Bürgern! Hier geht es ausschließlich darum, dass Flächen durch rechtswidrige Baugenehmigungen bebaut bisher wurden und künftig noch bebaut werden sollen, die weder in der Zuständigkeit der Bürgermeisterin noch in der Zuständigkeit des Rates liegen. Wenn Festsetzungen in Landschaftsplänen, also in Satzungen des Rhein-Erft-Kreises, Bauverbote aussprechen, dann kann keine Baugenehmigung durch die Bürgermeisterin erteilt werden! Erst, wenn der Kreis (Organ: Kreistag) seine Satzung - und dies aus einem öffentlichem Interesse - entsprechend ändert oder aufgibt oder der Kreis als untere Landschaftsbehörde für Einzelvorhaben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen (§ 69 Landschaftsgesetz NRW) eine Befreiung erteilt, darf eine Baugenehmigung von der Bürgermeisterin nach der Landesbauordnung (§ 75 BauO NW) ausgesprochen bzw. erteilt werden. Darum geht es hier, denn in NRW wurde dem Kreis die Satzungshoheit für Festsetzungen von Landschaftsschutzgebieten in Landschaftsplänen per Gesetz zugewiesen und nicht der Bergheimer Bürgermeisterin! Alle anderen Interpretationen in Vorlagen der Bürgermeisterin oder aus Parteizirkeln im Rathaus entbehren jeglicher gesetzlicher Legitimation! Die Bürgermeisterin Maria Pfordt hat es wohl bislang zur Sache persönlich die Sprache verschlagen oder fühlt sie sich als Behördenleiterin überhaupt nicht zuständig? Die BürgerInnen haben aber einen Anspruch darauf durch sie persönlich als Bürgermeisterin der Stadt Bergheim und nicht von weisungsgebundenen MitarbeiterInnen eine Stellungnahme zu den Rechtsverstößen zu erhalten und diese öffentlich! Und noch ein Hinweis, auch mit Mehrheiten der CDU und den Bündnispartnern im Rat können Gesetze nicht außer Kraft gesetzt werden, auch wenn man in Bergheim sich dies anmaßt! Wer regiert eigentlich in Wirklichkeit im Bürgermeisteramt? Der so oft erwähnte und zitierte "Parteifreund"? FS - 29.12.2006 ----------------------------------------------------------- Einwendungen
gegen die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in Glessen von Herrn Decker Werner Decker Widerspruch gegen die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Stadtteil Glessen Öffentliche Bekanntmachung 6. Dezember 2006 Beschluß des Rates der Stadt Bergheim vom 27.22.2006 zur Aufstellung einer Satzung zur Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile Integrierte Gesamtverkehrsplanung: "Ortsumgehung Glessen (L213n) - Das Aus nunmehr auch im Landtag NRW" Das bedeutet das Glessen weiterhin im Verkehr erstickt. Wozu noch weiteres Bauland - weiteren Zuzug - zusätzlicher Verkehr? Auszug aus: Protokollerklärung der SPD-Fraktion: Bauordnungsrechtliche Zulassungen von Bauvorhaben, als die Erteilung von Baugenehmigungen für Wohngebäude, sind in diesen Bereichen rechtswidrig. Frau Bürgermeisterin Bitte erhalten Sie die bestehende Siedlungsstruktur und verhindern Sie städtebauliche Fehlentwicklungen. Sie leiten die Verwaltung und verantworten alles, was in der Verwaltung erarbeitet und entschieden wird gegenüber dem Rat. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse werden von ihnen vorbereitet und ausgeführt. Bitte denken Sie an die einfachen Bürger in Glessen die heute noch mit ihrem Umfeld zufrieden sind! Sie erhalten diesen Brief per Post und email zugestellt. Ebenfalls per email geht dieser Brief an folgende Personen: Ortsvorsteher Glessen Bürgerinformation Glessen GLESSEN-GAZETTE Newsletter
praesident@bundestag.de, petitionsausschuss@landtag.nrw.de (Frau MilczarekI.3/14-P-2006-05063-00) Danke im voraus für Ihre Unterstützung und dem Wusch für ein erfolgreiches und friedvolles Jahr 2007 ---------------------------------------- Stellungnahme
des FDP-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Martin Hallo Herr Schaffarth, nachfolgende Stellungnahme der FDP bezüglich Ihres Hinweises auf die Bündnispartner. Die FDP-Fraktion hat sowohl im Rat wie auch vorher im Planungs-Ausschuss gegen die Klarstellungssatzung Glessen gestimmt. Grund war: 1. Wir wollten einer nachträglichen Heilung jener sehr differenziert zu sehenden Baugenehmigungen nicht zustimmen, die wir, falls sie dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt worden wären, abgelehnt hätten. Bekanntlich ist die Entscheidung über einen Antrag nach §34 reine Verwaltungsangelegenheit. 2. Wir befürchten, dass mit der Ausweitung der Baugrenzen mittels Klarstellungssatzung weitere Baugenehmigungen nach §34 im Außenbereich erleichtert werden, 3. wir sehen das Risiko, dass mit dieser Ausweitung der Baugrenzen in Zweifels- bzw. Ablehnungs-fällen die Stadt in einem Gerichtsverfahren einen schlechten Stand haben wird. -
----------------------------------------------- Bürgerinfo vom 31.12.2006 Der Fraktionsvorsitzende der Bergheimer FDP, Herr Ulrich Martin, sandte zur beabsichtigten Klarstellungssatzung für Glessen die nachstehende Mitteilung. Dafür an dieser Stelle recht herzlichen Dank an Herrn Martin. Leider werden von der Bürgermeisterin Pfordt die seit Jahren geforderten Beschlussergebnisse nicht ins Internet eingestellt, andere Städte tun dies seit langem, so dass für die Bürgerinnen und Bürger die jeweilige Beschlusslage und insbesondere das Abstimmungsverhalten der Fraktionen in den Ausschüssen und im Rat nicht erkennbar und somit transparent wird. Absicht? Herrn Ulrich Martin ist an dieser Stelle nur beizupflichten, dass die Handhabung von Baugenehmigungen eine reine Verwaltungsangelegenheit der Bürgermeisterin ist, nämlich in ihrer Funktion Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Bau-Vorschriften werden u.a. durch die Landesbauordnung (BauO NRW) Nordrhein-Westfalens bestimmt. Es sind also keine Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Satzung (Landschaftsplan 7) des Rhein-Erft-Kreises, die Bauverbote beinhaltet, ist von ihr strikt zu beachten und es dürfen nach § 75 BauO NRW keine Baugenehmigungen erteilt werden, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Die erkennbare Absicht der CDU-Fraktion eines nachträglichen "Heilungsversuchs" liegt hier auf der Hand, scheitert aber daran, dass die Satzung und der dort festgesetzte Landschaftsschutz des Kreises mit einer Klarstellungssatzung so einfach nicht ausgehebelt werden kann. Ein allzu offenkundiger und plumper Versuch für den "Parteifreund". FS ----------------------------- Kommentar: Es ist wohltuend zuzusehen,
wie es mittlerweile auch Bürgern aus Glessen auffällt, welche Spielchen unsere
Bürgermeisterin Pfordt spielt bzw. mit sich spielen lässt. Quelle: Broetje 31.12.2006 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |