Meinungsfreiheit 
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Beteiligung von Bürgern  und Meinungsfreiheit (von Michael Broetje / Stand: 30.05.2006)

Das Instrument der Diskussionsforen im Internet ist nicht unumstritten. Eine Umfrage hat ergeben, dass sich die Mehrheit ein Diskussionsforum der Glessen-Gazette wünscht. Als Beamter habe ich einen Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung abgelegt. Bestandteil dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist u.a. das Rechtsstaatsprinzip. Die Wahrung und Beachtung der Grundrechte ist Aufgabe des Staates (angefangen vom Bund, dem Land NRW und der Kreis- sowie Stadtverwaltung. Eines dieser Grundrechte ist das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Die Nutzung des Internets (einschließlich der Angebote von Diskussionsforen, Gästebüchern usw. ...) ist eine moderne Form der Bürger-beteiligung. Es ergeben sich für Bürger, Politiker und Verwaltung neue Möglichkeiten der politischen Kommunikation und damit Beteiligung. Dies habe ich für mich erkannt und biete es neben den Informationsangebot über unseren Ort Glessen an. Dem Druck aus der Politik habe ich Stand gehalten. Ich lasse mich dabei von niemandem unter Druck setzen und habe bereits meine persönlichen Konsequenzen gezogen. Ich biete den Glessenern Bürgern die Möglichkeit an, ihre Meinung und Ansichten frei zu äußern, weil ich es mit der Bürgerbeteiligung und der Meinung der Bürger ernst meine. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein "Willi", eine "Katja" oder sonst wer äußert. Auf den Meinungsinhalt kommt es an. Politik und Verwaltung können vom dazu gewonnenen Erfahrungs- und Bürgerwissen profitieren. Im Ergebnis kann die Distanz zwischen Politik und Bürgern abgebaut und die Qualität der Politik verbessert werden.

Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG beinhaltet  und schützt nach ständiger Rechtssprechung folgende Aspekte:

Zu diesem Themenkomplex habe ich zwei Dokumente als Download eingestellt:

- Bürgerbeteiligung im Internet  - Möglichkeiten und Grenzen elektronischer Demokratie
- Meinungsfreiheit


Die anderen kommunalrechtlichen Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten stelle ich nach und nach unter Kommunalrecht ein.