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05.08.06 /
Reaktion auf Bürgerantrag Bürgerantrag nach § 24 GO NW / Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung der BürgerInnen

Zwischenzeitlich hat die Bürgermeisterin auf meinen Antrag vom 13.06.2006 reagiert. Es wurde mir Recht gegeben, dass die Beschlussvorlagen für den Bürgerausschuss zu spät ins Internet (auf den Seiten der Stadtverwaltung Bergheim) gestellt wurde. Meine Anregung, zeitgerecht (damit auch mit Vorlauf für die BürgerInnen) die Tagesordnung und Vorlagen ins Internet zu stellen und auch die Niederschriften zu veröffentlichen, wird aufgegriffen und geprüft.

Andere Kommunen im Rhein-Erft Kreis praktizieren dies schon heute, so dass bspw. die BürgerInnen der kleinen Kommune Bedburg (mit rd. 25.400 EW) sich über die Ratssitzungen und Ausschusssitzungen informieren können und nachvollziehen, was letztlich in den politischen Gremien entschieden ist !

Auch das Stadtteilforum in Glessen informiert über den Bürgerausschuss und die dort behandelten Themen Glessen betreffend nicht, obwohl das Stadtteilforum einen Internetauftritt hat. Dies ist umso ärgerlicher, als dass der Sprecher Zellerhof in der Funktion Agendabeirat als sachkundiger Bürger im Bürgerausschuss sitzt.

Die beiden Antwortschreiben der Stadt Bergheim können Sie hier downloaden:
- Antwort vom 14.06.2006
- Antwort vom 30.06.2006

Für die Sitzung des Ausschusses  für Planung und Umwelt am 10.08.2006 wurden die Unterlagen erst am 08.08.2006 im Verlauf des Vormittages eingestellt ! Somit werden die BürgerInnen als Menschen 3. Klasse behandelt: für Rats- und Ausschussmitglieder gilt gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bergheim eine Ladungsfrist von 7 vollen Tagen. Den BürgerInnen gesteht man nur 2 Tage zu, sich mit den Vorlagen zu befassen. „Es gilt der Grundsatz, dass der Bürger nicht klüger zu sein braucht, als die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten fachkundigen Beamten." (Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.3.1990 zum Aktenzeichen III ZR 145/88)

Da dies ein Dauerthema ist, wird nunmehr festgehalten, ob und wann die Bürgermeisterin der Stadtverwaltung Bergheim die Sitzungsunterlagen einstellt.


eDemokratie: Bürgerbeteiligung Online

Demokratie beruht auf der Teilhabe an Information und am Meinungsaustausch. Das Internet bietet hier eine ideale Chance.

"Kommunen als demokratische Institutionen sind gehalten, Informationen und Dienstleistungen anzubieten und dafür geeignete Informations- und Kommunikationskanäle zu etablieren.

Das Internet bietet eine ideale Chance für die Information und Diskussion von Themen sowie die direkte Auseinandersetzung mit allen Beteiligten.

Durch die gezielte Kombination von Hintergrundinformation, Foren und Chats wird eine themenorientierte Plattform geschaffen, die eine neue Form von Online-Diskursen ermöglicht.

Folgende Punkte soll ein internet-basierter Dienst zur Bürgerbeteiligung an kommunalpolitischen Prozessen bieten:
  •  die Möglichkeit von Information, Kommunikation und Partizipation,
  •  Darstellung kontroverser Positionen,
  •  eine ausgewogene Moderation,
  •  die Vermittlung tiefgehender politischer Hintergrundinformationen,
  •  Neu-Generation von Inhalten durch die Nutzer,
  •  Nachhaltigkeit im Sinne, das Entscheidungsprozesse auch zu einem späteren Zeitpunkt vollständig abrufbar sind."

Quelle: http://www.iconscreen.de/v3/projekte/edemokratie.html

Hier geht es dann zum Dauerthema Öffentlichkeit / Bürgerbeteiligung.