Umgehung Bürgerinfo 14.11.2006 
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Bürgerinfo vom 14.11.2006 /
Zur Pressemitteilung v. 13.11.2006 der SPD-Fraktion im Regionalrat:


Die Behauptung des Landesbetriebes Straßenbau, dass die Bürgermeisterin der Stadt Bergheim keine Stellungnahme an den Regionalrat abgegeben habe, ist nachweislich falsch! Soll hier ggf. etwas gemeinsam unter den Tisch - auch seitens der SPD-Fraktion im Regionalrat - fallen?

Dem steht der eigene Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Bergheim vom 12.09.2006 entgegen. Die SPD-Stadtratsfraktion Bergheim verlangt darin zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt (am 23.11.2006) alle Unterlagen aus dem Kreis und Regionalrat. Insbesondere das Schreiben der Bürgermeisterin vom 08.02.2006 an den Regionalrat.


Zur Erinnerung:

Wie bereits mit Info v. 05.09.2006 berichtet, hatte auch die Bergheimer Bürgermeisterin zur Teilumgehung einen eigenen Antrag (Datum 08.02.2006) an den Regionalrat in Köln gerichtet. Dieser Antrag war bisher völlig unbekannt geblieben, weil er im Rat nicht behandelt wurde. Die Bergheimer Bürgermeisterin gibt hierzu keine Antworten für den Bürgerausschuss.

Auf den Seiten 2 und 3 des Schreibens von Herrn Michael Broetje v. 15.08.2006 zu seinem Bürgerantrag v. 15.06.2006 ist zu entnehmen:

"Sowohl aus der Tischvorlage der Sitzung des Regionalrates am 17.02.2006 (Seite 45, Zeile 186) als auch aus dem Antwortschreiben des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 20.07.2006 ergibt sich, dass die Bürgermeisterin eine Stellungnahme (vom 08.02.2006) für die Stadt Bergheim abgeben hat und zwar mit dem Bewertungsvorschlag: Stufe 2 !" (Anmerkung: Realisierung erst nach 2015)

"Durch die abgegebene Stellungnahme der Bürgermeisterin wird deutlich, dass Frau Bürgermeisterin am Bürgerwillen vorbei handelt und einfach erklärt hat, dass sie die Realisierung der Umgehungsstraße für Glessen allenfalls nach 2015 wünscht. Anders ist es nicht zu erklären, dass eine Stellungnahme mit dem Bewertungsvorschlag Stufe 2 abgegeben wurde."

"In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass für die Abgabe dieser Stellungnahme der Bürgermeisterin einschließlich des getroffenen Bewertungsvorschlages kein Rats- oder Ausschussbeschluss vorliegt."

"Die Stellungnahme der Stadt Bergheim (vom 08.02.2006) wurde auch nicht in den betreffenden Kreisgremien behandelt. Jedenfalls weisen die entsprechenden Vorlagen und Niederschriften hierüber nichts aus. Demzufolge ist davon auszugehen, dass keine Abstimmung zwischen dem Rhein-Erft Kreis und der Stadt erfolgt ist."

FS
 



Pressemitteilung
Bergheim, 13. November 2006

Anfrage der SPD-Fraktion im Regionalrat:

Ortsumgehung Bergheim-Glessen kann noch im Landtag verwirklicht werden

Die SPD-Fraktion im Regionalrat hat in der jüngsten Sitzung der Unterkommission Euskirchen der Verkehrskommission eine Anfrage zum Stand der Ortsumgehung Glessen (L 213) gestellt. Hierbei wurde die in Bergheim formulierte Befürchtung aufgegriffen, dass die Ortsumgehung Bergheim-Glessen bei der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) möglicherweise falsch bewertet wurde.

Der Landesbetrieb Straßenbau stellte dar, dass der Gutachter die kommunalen Straßenbeziehungen in sein Netz mit eingeplant habe und dadurch augenscheinlich dazu gekommen sei, der Strecke eine höhere Attraktivität zuzuschreiben. Das IGVP-Gutachten prognostiziert für 2015 ohne Realisierung der Ortsumgehung auf der L 213 östlich von Glessen eine Belastung von rund 10.000 PKW am Tag sowie 1.000 LKW am Tag, nördlich von Glessen geht man von rund 1.000 PKW am Tag sowie 1.000 LKW am Tag aus. Der Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises vom Mai 2005 hingegen prognostiziert für die L 213 östlich von Glessen rund 11.100 Kfz am Tag sowie nördlich von Glessen rund 2.900 Kfz pro Tag.

Die aufgetauchte Behauptung, dass besonders schutzwürdige Böden als Argument eine Rolle gespielt haben, die Umgehungsstraße zu priorisieren, wird vom Landesbetrieb eindeutig verneint. Die Ortsumgehung Glessen sei aufgrund einer fehlenden schlüssigen Netzkonzeption und daraus resultierenden geringen Entlastungswirkungen im Ortsteil nicht in den Entwurf zum Bedarfsplan für die Landesstraßen aufgenommen worden.

Der Landesbetrieb Straßenbau weist darauf hin, dass diese Entscheidung vom Regionalrat bestätigt wurde und die Stadt Bergheim keine Stellungnahme hierzu abgegeben hatte, ob schon sie durch regionale Arbeitskreise in die vorbereiteten Arbeiten zur IGVP einbezogen war.

Sämtliche Verbindungen im Straßennetz sowie die Analysebelastungen seien unter www.igvp.nrw.de veröffentlicht worden.

Der SPD-Kreisvorsitzende und Mitglied des Regionalrates Guido van den Berg hat in diesem Zusammenhang besonders die Frage interessiert, ob noch die Möglichkeit besteht, eine veränderte Einstufung der Ortsumgehung Glessen in den Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan zu erreichen: „Hierzu hat uns der Landesbetrieb Straßenbau mitgeteilt, dass sich die Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Das Gesetzgebungsverfahren soll Ende diesen Jahres abgeschlossen werden. Somit bleibe die Möglichkeit, das Vorhaben über politische Mehrheiten in den kommenden Bedarfsplan einzustufen. Nach Ansicht von Guido van den Berg ist nun die CDU-Mehrheitsfraktion gefragt, da eindeutige Voten der Stadt Bergheim zur Bedeutung der Ortsumgehung Glessen vorliegen. Guido van den Berg: „Alternativ besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung nach § 5 Landesstraßenausbaugesetz herbeizuführen. Hierbei entscheidet das Verkehrsministerium über einen begründeten Antrag im Benehmen mit dem entsprechenden Landtagsausschuss. Ich finde, es sollten nun alle Möglichkeiten für die Bevölkerung von Glessen genutzt werden, da die reguläre Fortschreibung der integrierten Gesamtverkehrsplanung erst nach fünf Jahren erfolgt und man so lange nicht untätig warten sollte.

 
Quelle: http://www.rhein-erft-spd.de