Bürgerinfo vom 14.11.2006 /
Zur Pressemitteilung v. 13.11.2006 der SPD-Fraktion im
Regionalrat:
Die
Behauptung des Landesbetriebes Straßenbau, dass die Bürgermeisterin der Stadt
Bergheim keine Stellungnahme an den Regionalrat abgegeben habe, ist nachweislich
falsch! Soll hier ggf. etwas gemeinsam unter den Tisch - auch seitens der
SPD-Fraktion im Regionalrat - fallen?
Dem steht
der eigene
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Bergheim vom 12.09.2006 entgegen. Die
SPD-Stadtratsfraktion Bergheim verlangt darin zur nächsten Sitzung des
Ausschusses für Planung und Umwelt (am 23.11.2006) alle Unterlagen aus dem Kreis
und Regionalrat.
Insbesondere das
Schreiben der Bürgermeisterin vom 08.02.2006 an den Regionalrat.
Zur
Erinnerung:
Wie
bereits mit Info v. 05.09.2006 berichtet, hatte auch die Bergheimer
Bürgermeisterin zur Teilumgehung einen eigenen Antrag (Datum 08.02.2006) an den
Regionalrat in Köln gerichtet.
Dieser Antrag war
bisher völlig unbekannt geblieben, weil er im Rat nicht behandelt wurde.
Die
Bergheimer Bürgermeisterin gibt hierzu keine Antworten für den Bürgerausschuss.
Auf den
Seiten 2 und 3 des Schreibens von Herrn Michael Broetje v.
15.08.2006 zu seinem Bürgerantrag v. 15.06.2006 ist zu entnehmen:
"Sowohl aus
der Tischvorlage der Sitzung des Regionalrates am 17.02.2006 (Seite 45, Zeile
186) als auch aus dem Antwortschreiben des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom
20.07.2006 ergibt sich, dass die Bürgermeisterin eine Stellungnahme (vom
08.02.2006) für die Stadt Bergheim abgeben hat und zwar mit dem
Bewertungsvorschlag: Stufe 2 !"
(Anmerkung: Realisierung erst nach 2015)
"Durch die
abgegebene Stellungnahme der Bürgermeisterin wird deutlich, dass Frau
Bürgermeisterin am Bürgerwillen vorbei handelt und einfach erklärt hat, dass sie
die Realisierung der Umgehungsstraße für Glessen allenfalls nach 2015 wünscht.
Anders ist es nicht zu erklären, dass eine Stellungnahme mit dem
Bewertungsvorschlag Stufe 2 abgegeben wurde."
"In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass für die Abgabe dieser Stellungnahme
der Bürgermeisterin einschließlich des getroffenen Bewertungsvorschlages kein
Rats- oder Ausschussbeschluss vorliegt."
"Die Stellungnahme der Stadt Bergheim (vom 08.02.2006) wurde auch nicht in den
betreffenden Kreisgremien behandelt. Jedenfalls weisen die entsprechenden
Vorlagen und Niederschriften hierüber nichts aus. Demzufolge ist davon
auszugehen, dass keine Abstimmung zwischen dem Rhein-Erft Kreis und der Stadt
erfolgt ist."
FS
Pressemitteilung
Bergheim,
13. November 2006
Anfrage der
SPD-Fraktion im Regionalrat:
Ortsumgehung Bergheim-Glessen kann noch im Landtag verwirklicht werden
Die
SPD-Fraktion im Regionalrat hat in der jüngsten Sitzung der Unterkommission
Euskirchen der Verkehrskommission eine Anfrage zum Stand der Ortsumgehung
Glessen (L 213) gestellt. Hierbei wurde die in Bergheim formulierte Befürchtung
aufgegriffen, dass die Ortsumgehung Bergheim-Glessen bei der Integrierten
Gesamtverkehrsplanung (IGVP) möglicherweise falsch bewertet wurde.
Der
Landesbetrieb Straßenbau stellte dar, dass der Gutachter die kommunalen
Straßenbeziehungen in sein Netz mit eingeplant habe und dadurch augenscheinlich
dazu gekommen sei, der Strecke eine höhere Attraktivität zuzuschreiben. Das
IGVP-Gutachten prognostiziert für 2015 ohne Realisierung der Ortsumgehung auf
der L 213 östlich von Glessen eine Belastung von rund 10.000 PKW am Tag sowie
1.000 LKW am Tag, nördlich von Glessen geht man von rund 1.000 PKW am Tag sowie
1.000 LKW am Tag aus. Der Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises vom
Mai 2005 hingegen prognostiziert für die L 213 östlich von Glessen rund 11.100
Kfz am Tag sowie nördlich von Glessen rund 2.900 Kfz pro Tag.
Die aufgetauchte Behauptung, dass besonders schutzwürdige Böden als Argument
eine Rolle gespielt haben, die Umgehungsstraße zu priorisieren, wird vom
Landesbetrieb eindeutig verneint. Die Ortsumgehung Glessen sei aufgrund einer
fehlenden schlüssigen Netzkonzeption und daraus resultierenden geringen
Entlastungswirkungen im Ortsteil nicht in den Entwurf zum Bedarfsplan für die
Landesstraßen aufgenommen worden.
Der
Landesbetrieb Straßenbau weist darauf hin, dass diese Entscheidung vom
Regionalrat bestätigt wurde und die Stadt Bergheim keine Stellungnahme hierzu
abgegeben hatte, ob schon sie durch regionale Arbeitskreise in die vorbereiteten
Arbeiten zur IGVP einbezogen war.
Sämtliche
Verbindungen im Straßennetz sowie die Analysebelastungen seien unter
www.igvp.nrw.de veröffentlicht worden.
Der SPD-Kreisvorsitzende und Mitglied des Regionalrates Guido van den Berg hat
in diesem Zusammenhang besonders die Frage interessiert, ob noch die Möglichkeit
besteht, eine veränderte Einstufung der Ortsumgehung Glessen in den
Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan zu erreichen: „Hierzu hat uns der Landesbetrieb
Straßenbau mitgeteilt, dass sich die Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes
derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Das Gesetzgebungsverfahren
soll Ende diesen Jahres abgeschlossen werden. Somit bleibe die Möglichkeit, das
Vorhaben über politische Mehrheiten in den kommenden Bedarfsplan einzustufen.
Nach Ansicht von Guido van den Berg ist nun die CDU-Mehrheitsfraktion gefragt,
da eindeutige Voten der Stadt Bergheim zur Bedeutung der Ortsumgehung Glessen
vorliegen. Guido van den Berg: „Alternativ besteht die Möglichkeit einer
Ausnahmeregelung nach § 5 Landesstraßenausbaugesetz herbeizuführen. Hierbei
entscheidet das Verkehrsministerium über einen begründeten Antrag im Benehmen
mit dem entsprechenden Landtagsausschuss. Ich finde, es sollten nun alle
Möglichkeiten für die Bevölkerung von Glessen genutzt werden, da die reguläre
Fortschreibung der integrierten Gesamtverkehrsplanung erst nach fünf Jahren
erfolgt und man so lange nicht untätig warten sollte.
Quelle:
http://www.rhein-erft-spd.de |