Drunter und Drüber bei Bürgermeisterin Pfordt
Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht bei Parteifreunden nimmt
Bürgermeisterin in Kauf
Bezugnehmend auf die Vorlage
TOP 5 der Sitzung des Bürgerausschusses am 15.01.2007: Rührig wie der
Referent Mirgeler der Bürgermeisterin versucht „Hilfskrücken“ zu bemühen. Meine
Beschwerde, dass sich Ratsmitglieder nicht an die ihnen obliegende
Verschwiegenheitspflicht halten, sei keine Angelegenheit der Gemeinde (so der
Rückschluss: „Daraus folgt, dass eine Beschwerde nach § 24 GO NW nicht das
Verhalten von Ratsmitgliedern zum Inhalt haben kann.“).
Man möchte fast Mitleid haben bei solchem Unverständnis.
Aus § 40 Abs.1 GO folgt, dass
die Verwaltung der Gemeinde durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt wird und
aus § 40 Abs. 2 GO folgt, dass die Bürgerschaft durch den Rat und den
Bürgermeister vertreten wird. Und da sollen Bürger nicht das Verhalten von
Ratsmitgliedern beanstanden können, die die Gemeinde als Organe vertreten ? Das
ist einfach lächerlich, was da von dem Referenten Mirgeler der Bürgermeister
abgelassen wird (Wenn ich nicht mehr weiter weiß, schreibe ich eben großen
Sch.... ) Aber der Freund und Förderer des papierlosen Klos kann nicht anders (http://www.glessen-gazette.de/buergerantrag_internet.htm):
Bergheim ist und bleibt Dodge City
Die Verletzung der
Verschwiegenheitspflicht ist hinlänglich „bewiesen“. Es gibt die
Mitteilung
der Stadträte Keller und Paul datiert auf den 09.11.2006. Erschwerend kommt
hinzu, dass die beiden Ratsmitglieder auch vorsätzlich
gegen die ihnen obliegende Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben: unter
Berücksichtigung des logistischen Verteilaufwandes an dem Abend der
entsprechenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Finanzen
muss die Mitteilung doch bereits schon vorher gefertigt (sprich gedruckt /
vervielfältigt) worden sein.
Zu dem Punkt, warum der TOP in
der nicht-öffentlichen Sitzung behandelt wurde, ist doch nur anzumerken, dass
hier die Parteifreundin und Grundstückseigentümerin durch die Bürgermeisterin
geschützt werden soll. Nur aus diesem Grunde wurde die Nichtöffentlichkeit
hergestellt. Nunmehr schreibt der Referent der Bürgermeisterin Mirgeler: „Zur
Sache selbst stellte die Verwaltung fest, dass die unter dem Tagesordnungspunkt
6.2 der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung,
Liegenschaften und Finanzen am 09.11.2006 bekannt gegebene Informationen
größtenteils auch im öffentlichen Teil der Sitzung gegeben werden können, aus
Gründen des Sachzusammenhangs und des besseren Verständnisses aber eine
umfassende Information des Ausschusses an dieser Stelle zu diesem
Tagesordnungspunkt erfolgte.“
Also handelt die Bürgermeisterin Pfordt hier frei nach dem
Motto „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“. Die
versprochene Bürgerbeteiligung (dazu gehört auch die Abhandlung von
Sachverhalten, die für die Bürgerinnen und Bürger Glessens von Belang sind, in
der Öffentlichkeit). Vollkommen unverständlich: die CDU –Fraktion hat zu diesem
Thema die betreffenden Anlieger am 12.06.2006 eingeladen, vgl.
Schreiben vom
07.06.2006. Und dann wird im weiteren Verlauf hinter verschlossenen Türen
agiert ?
Die inhaltsleeren Floskeln „aus
Gründen des Sachzusammenhanges und des besseren Verständnisses“ sind wohl
vielmehr Ausdruck einer vorherrschenden Armseligkeit einer unglücklich und
sachlich wenig versierten handelnden Bürgermeisterin zu verstehen. Welcher
Sachzusammenhang ? Welches bessere Verständnis ?
Was soll denn geheim gehalten
werden ? Der Name der Parteifreundin ? Verständnis für die Parteifreundin ? Wir
wissen in Glessen schon längst, wer uns in Glessen den Spielplatz im BPL 107
„Am Fuchsberg“ vorenthalten will, nur um die Profitgier zu stillen.
Am Rande: Auch bzgl. der
Anmerkung "Insoweit handelt es sich bei dem von Herrn Broetje gewählten Rubrum
"Bürgerantrag nach § 24 GO NW" auch um eine unzutreffende Bezeichnung" ist
inhaltsleer und hat mit der Thematik / Beanstandung / Anregung nichts zu tun.
Was soll mit solchem Nonsens bezweckt werden ? An einen Antrag nach § 24 GO NW
werden nur sehr geringe Voraussetzungen gestellt. Da ist das Rubrum (auf gut
deutsch "Betreff") wohl nicht das Maß der Dinge. Also was soll hier vorgetäuscht
werden ? Im übrigen die Bezeichnung "Bürgerantrag" ist historisch gewachsen. §
24 GO (damals § 6c GO) wurde durch Gesetz vom 15.05.1979 neu in die
Gemeindeordnung eingefügt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 06.04.1978
(LT-Drs.8/3152) sah ursprünglich unter der Überschrift "Bürgerantrag" ein
Verfahren vor, nach dem eine bestimmte Zahl von Bürgern - gestaffelt nach
Gemeindegrößen - das Recht haben sollte, den Rat mit einem bestimmten Begehren
zu befassen. Während der Gesetzesberatung erging ein Urteil des OVG Münster vom
25.07.1978 dazu. Neben der Petitionsmöglichkeit gegenüber Bundestag und Landtag
sollte auch ein solche Möglichkeit auch gegenüber den kommunalen
Vertretungskörperschaften (bei Gemeinden / Städten eben der Rat) eingeräumt
werden. Erst durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung (u.a. der
Gemeindeordnung) vom 17.05.1994 wurde die Bezeichnung "Bürgerantrag" durch die
jetzt gültige Überschrift des § 24 GO "Anregungen und Beschwerden" ersetzt. Wie
gesagt: inhaltlich ändert sich nichts, ob man solche Anträge als Bürgerantrag
bezeichnet oder als Anregungen und Beschwerden. Vielmehr ist auf die
hergebrachten Rechtsgrundsätze zur Auslegung von Willenserklärungen abzustellen:
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen
und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, vgl. § 133 BGB.
(das hatten wir bereits im Rahmen der Umgehungsstraße, dass der Referent
Mirgeler Schwierigkeiten mit der Auslegung von Willenserklärungen hat, vgl.
mein Schreiben vom 25.07.2006)
Es geht auch anders:
Es gibt auch Bürgermeister in NRW, die gehen im Falle der Verletzung der
Verschwiegenheitspflicht von Ratsmitglieder ernsthafter um und stellen
Strafanzeige. So musste bspw. in einer größeren Stadt in NRW (die mir bekannt
ist) die Mitglieder eines Ausschusses komplett beim Staatsanwalt „antanzen“.
Das entspricht aber auch den Führungsqualitäten eines Bürgermeisters, der
schließlich Chef des Rates ist (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 2 GO: den Vorsitz im Rat
führt der Bürgermeister). Nur in Bergheim (Dodge City) gilt das Prinzip der
Gesetzlosigkeit: hier kann jeder im Rat machen was er will und alle machen mit.
Da wird der Bürgermeisterin kräftig auf der Nase herum getanzt. Wen wundert´s ?
Wer sich mit der Rolle als Prinzenführerin kurz nach Amtsübernahme beschäftigt,
darf sich nicht beklagen, wenn er nicht für voll genommen wird. Und ich stehe
mit meinem Eindruck nicht alleine da und übe ich mich in „Polemik“.
Auch der Parteikollege Homeier
der Bürgermeisterin Pfordt hinterlässt auf seinen Internetseiten Eindrücke von
den Sitzungsleitungsqualitäten der Bürgermeisterin Pfordt, die den Eindruck
„jeder macht was er will und alle machen mit“ noch verstärkt:
Empörung auf der Empore !
Die Bürger, die der heutigen Ratssitzung beiwohnen wollten, haben alles
andere als eine Sternstunde dieses Gremiums erleben müssen. Abgesehen von
ausschweifenden Diskussionen über eigentlich unstrittige Themen und
hemmungslose Selbstinszenierung am Rednerpult, in der die zulässige Redezeit
dann auch noch um über das doppelte überzogen wurde, war die heutige Sitzung
ein herausregendes Beispiel mangelnder Parlamentsdisziplin und bedauerlicher
Weise auch der mangelnden Fähigkeit unserer Bürgermeisterin, diese
durchzusetzen. Nach erfolglosem Antrag auf Gewährung einer Raucherpause und
ebenfalls negativ beschiedenem Antrag auf Unterbrechung der Sitzung hat die
Mehrheitsfraktion, an der Spitze die Parteichefin und der
Fraktionsvorsitzende, die Sitzung eigenmächtig verlassen. Dies und auch das
Missverständnis bezüglich möglicher Wortbeiträge von Anwohnern einiger
Spielplätze lösten auf der Empore unter den Zuschauern helle Empörung aus.
Auch die später gewährte Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten wurde von den
Volksvertretern eigenmächtig um mehr als das doppelte überzogen. Zustände
wie auf dem Pausenhof ! Eine aufgebrachte Bürgerin kommentierte Ihren
vorzeitigen Abgang mit den Worten : "Diesen disziplinlosen Sauhaufen muss
ich nicht länger mit meiner Anwesenheit beehren !" Dem ist eigentlich
nichts hinzuzufügen.
Quelle:
http://www.wahl-bergheim.de/
Traurig nur, dass wir Bürgerinnen und Bürger dieses
Kasperletheater finanzieren müssen. Denn immerhin bekommen die Akteure dafür
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder.
Bleibt bei künftigen Sitzungen nur zu sagen:
„Manege frei ! Die Vorstellung beginnt“
Aber wenn berichten aus nicht-öffentlichen Sitzungsteilen
in Bergheim (Dodge City) straffrei ist, dann tun wir das auch. Es kann nur
unangenehm werden, wenn wir es tun.
vgl. auch
http://www.glessen-gazette.de/mitkluengeln.htm
http://www.glessen-gazette.de/spielplstz_cdu_09112006.pdf
Quelle: Broetje 01.02.2007
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|