Verschwiegenheitspflicht 01.02.2007 
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Drunter und Drüber bei Bürgermeisterin Pfordt
Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht bei Parteifreunden nimmt Bürgermeisterin in Kauf
 

Bezugnehmend auf die Vorlage TOP 5 der Sitzung des Bürgerausschusses am 15.01.2007: Rührig wie der Referent Mirgeler der Bürgermeisterin versucht „Hilfskrücken“ zu bemühen. Meine Beschwerde, dass sich Ratsmitglieder nicht an die ihnen obliegende Verschwiegenheitspflicht halten, sei keine Angelegenheit der Gemeinde (so der Rückschluss: „Daraus folgt, dass eine Beschwerde nach § 24 GO NW nicht das Verhalten von Ratsmitgliedern zum Inhalt haben kann.“).

Man möchte fast Mitleid haben bei solchem Unverständnis.

Aus § 40 Abs.1 GO folgt, dass die Verwaltung der Gemeinde durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt wird und aus § 40 Abs. 2 GO folgt, dass die Bürgerschaft durch den Rat und den Bürgermeister vertreten wird. Und da sollen Bürger nicht das Verhalten von Ratsmitgliedern beanstanden können, die die Gemeinde als Organe vertreten ? Das ist einfach lächerlich, was da von dem Referenten Mirgeler der Bürgermeister abgelassen wird (Wenn ich nicht mehr weiter weiß, schreibe ich eben großen Sch.... ) Aber der Freund und Förderer des papierlosen Klos kann nicht anders (http://www.glessen-gazette.de/buergerantrag_internet.htm): Bergheim ist und bleibt Dodge City

Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ist hinlänglich „bewiesen“. Es gibt die Mitteilung der Stadträte Keller und Paul datiert auf den 09.11.2006. Erschwerend kommt hinzu, dass die beiden Ratsmitglieder auch vorsätzlich gegen die ihnen obliegende Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben: unter Berücksichtigung des logistischen Verteilaufwandes an dem Abend der entsprechenden Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Finanzen muss die Mitteilung doch bereits schon vorher gefertigt (sprich gedruckt / vervielfältigt) worden sein.

Zu dem Punkt, warum der TOP in der nicht-öffentlichen Sitzung behandelt wurde, ist doch nur anzumerken, dass hier die Parteifreundin und Grundstückseigentümerin durch die Bürgermeisterin geschützt werden soll. Nur aus diesem Grunde wurde die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Nunmehr schreibt der Referent der Bürgermeisterin Mirgeler: „Zur Sache selbst stellte die Verwaltung fest, dass die unter dem Tagesordnungspunkt 6.2 der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Finanzen am 09.11.2006 bekannt gegebene Informationen größtenteils auch im öffentlichen Teil der Sitzung gegeben werden können, aus Gründen des Sachzusammenhangs und des besseren Verständnisses aber eine umfassende Information des Ausschusses an dieser Stelle zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte.“

Also handelt die Bürgermeisterin Pfordt hier frei nach dem Motto „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“. Die versprochene Bürgerbeteiligung (dazu gehört auch die Abhandlung von Sachverhalten, die für die Bürgerinnen und Bürger Glessens von Belang sind, in der Öffentlichkeit). Vollkommen unverständlich: die CDU –Fraktion hat zu diesem Thema die betreffenden Anlieger am 12.06.2006 eingeladen, vgl. Schreiben vom 07.06.2006. Und dann wird im weiteren Verlauf hinter verschlossenen Türen agiert ?

Die inhaltsleeren Floskeln „aus Gründen des Sachzusammenhanges und des besseren Verständnisses“ sind wohl vielmehr Ausdruck einer vorherrschenden Armseligkeit einer unglücklich und sachlich wenig versierten handelnden Bürgermeisterin zu verstehen. Welcher Sachzusammenhang ? Welches bessere Verständnis ?

Was soll denn geheim gehalten werden ? Der Name der Parteifreundin ? Verständnis für die Parteifreundin ? Wir wissen in Glessen schon längst, wer uns in Glessen den Spielplatz im BPL  107 „Am Fuchsberg“ vorenthalten will, nur um die Profitgier zu stillen.

Am Rande: Auch bzgl. der Anmerkung "Insoweit handelt es sich bei dem von Herrn Broetje gewählten Rubrum "Bürgerantrag nach § 24 GO NW" auch um eine unzutreffende Bezeichnung" ist inhaltsleer und hat mit der Thematik / Beanstandung / Anregung nichts zu tun. Was soll mit solchem Nonsens bezweckt werden ? An einen Antrag nach § 24 GO NW werden nur sehr geringe Voraussetzungen gestellt. Da ist das Rubrum (auf gut deutsch "Betreff") wohl nicht das Maß der Dinge. Also was soll hier vorgetäuscht werden ? Im übrigen die Bezeichnung "Bürgerantrag" ist historisch gewachsen. § 24 GO (damals § 6c GO) wurde durch Gesetz vom 15.05.1979 neu in die Gemeindeordnung eingefügt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 06.04.1978 (LT-Drs.8/3152) sah ursprünglich unter der Überschrift "Bürgerantrag" ein Verfahren vor, nach dem eine bestimmte Zahl von Bürgern - gestaffelt nach Gemeindegrößen - das Recht haben sollte, den Rat mit einem bestimmten Begehren zu befassen. Während der Gesetzesberatung erging ein Urteil des OVG Münster vom 25.07.1978 dazu. Neben der Petitionsmöglichkeit gegenüber Bundestag und Landtag sollte auch ein solche Möglichkeit auch gegenüber den kommunalen Vertretungskörperschaften (bei Gemeinden / Städten eben der Rat) eingeräumt werden. Erst durch das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung (u.a. der Gemeindeordnung) vom 17.05.1994 wurde die Bezeichnung "Bürgerantrag" durch die jetzt gültige Überschrift des § 24 GO "Anregungen und Beschwerden" ersetzt. Wie gesagt: inhaltlich ändert sich nichts, ob man solche Anträge als Bürgerantrag bezeichnet oder als Anregungen und Beschwerden. Vielmehr ist auf die hergebrachten Rechtsgrundsätze zur Auslegung von Willenserklärungen abzustellen: Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, vgl. § 133 BGB. (das hatten wir bereits im Rahmen der Umgehungsstraße, dass der Referent Mirgeler Schwierigkeiten mit der Auslegung von Willenserklärungen hat, vgl. mein Schreiben vom 25.07.2006)

Es geht auch anders:
Es gibt auch Bürgermeister in NRW, die gehen im Falle der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht von Ratsmitglieder ernsthafter um und stellen Strafanzeige. So musste bspw. in einer größeren Stadt in NRW (die mir bekannt ist) die Mitglieder eines Ausschusses komplett beim Staatsanwalt „antanzen“.  Das entspricht aber auch den Führungsqualitäten eines Bürgermeisters, der schließlich Chef des Rates ist (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 2 GO: den Vorsitz im Rat führt der Bürgermeister). Nur in Bergheim (Dodge City) gilt das Prinzip der Gesetzlosigkeit: hier kann jeder im Rat machen was er will und alle machen mit. Da wird der Bürgermeisterin kräftig auf der Nase herum getanzt. Wen wundert´s ? Wer sich mit der Rolle als Prinzenführerin kurz nach Amtsübernahme beschäftigt, darf sich nicht beklagen, wenn er nicht für voll genommen wird. Und ich stehe mit meinem Eindruck nicht alleine da und übe ich mich in „Polemik“.

Auch der Parteikollege Homeier der Bürgermeisterin Pfordt hinterlässt auf seinen Internetseiten Eindrücke von den Sitzungsleitungsqualitäten der Bürgermeisterin Pfordt, die den Eindruck „jeder macht was er will und alle machen mit“ noch verstärkt:  

Empörung auf der Empore !


Die Bürger, die der heutigen Ratssitzung beiwohnen wollten, haben alles andere als eine Sternstunde dieses Gremiums erleben müssen. Abgesehen von ausschweifenden Diskussionen über eigentlich unstrittige Themen und hemmungslose Selbstinszenierung am Rednerpult, in der die zulässige Redezeit dann auch noch um über das doppelte überzogen wurde, war die heutige Sitzung ein herausregendes Beispiel mangelnder Parlamentsdisziplin und bedauerlicher Weise auch der mangelnden Fähigkeit unserer Bürgermeisterin, diese durchzusetzen. Nach erfolglosem Antrag auf Gewährung einer Raucherpause und ebenfalls negativ beschiedenem Antrag auf Unterbrechung der Sitzung hat die Mehrheitsfraktion, an der Spitze die Parteichefin und der Fraktionsvorsitzende, die Sitzung eigenmächtig verlassen. Dies und auch das Missverständnis bezüglich möglicher Wortbeiträge von Anwohnern einiger Spielplätze lösten auf der Empore unter den Zuschauern helle Empörung aus. Auch die später gewährte Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten wurde von den Volksvertretern eigenmächtig um mehr als das doppelte überzogen. Zustände wie auf dem Pausenhof ! Eine aufgebrachte Bürgerin kommentierte Ihren vorzeitigen Abgang mit den Worten : "Diesen disziplinlosen Sauhaufen muss ich nicht länger mit meiner Anwesenheit beehren !" Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

 Quelle: http://www.wahl-bergheim.de/

Traurig nur, dass wir Bürgerinnen und Bürger dieses Kasperletheater finanzieren müssen. Denn immerhin bekommen die Akteure dafür Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder.

Bleibt bei künftigen Sitzungen nur zu sagen: „Manege frei ! Die Vorstellung beginnt“

Aber wenn berichten aus nicht-öffentlichen Sitzungsteilen in Bergheim (Dodge City) straffrei ist, dann tun wir das auch. Es kann nur unangenehm werden, wenn wir es tun.

vgl. auch
http://www.glessen-gazette.de/mitkluengeln.htm
http://www.glessen-gazette.de/spielplstz_cdu_09112006.pdf

Quelle: Broetje 01.02.2007
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