2008_09_18_bpl220 
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Ein Sondergebiet für Einzelhandelsbetriebe im nördlichen Drittel der Wohnbaufläche des BP220 "Östlich Dansweiler Straße" ?

"Der Vorhabenträger konnte bis zur heutigen Sitzung keinen beschlussfähigen Bebauungsplan-Entwurf vorlegen und das nach mehr als fünf Jahren. Dies ist selbst für Bergheim einmalig!"

Wohnbebauung nach dem Bodenmanagement und Kündigung des Vorhabenträgers erneut von der SPD beantragt

Seit 2000 (s. Sitzung des Rates vom 26.06.2000) verfolgt der Rat in der Kreisstadt Bergheim u. a. das städtebauliche Ziel einer Wohnbebauung im Stadtteil Glessen "Östlich Dansweiler Straße", so die SPD. Ziel der Beschlüsse des Rates war die Schaffung des Planungsrechtes auf der gesamten ausgewiesenen Fläche an der Dansweiler Straße zur Realisierung einer Wohnbebauung.

"Der Vorhabenträger konnte bis zur heutigen Sitzung keinen beschlussfähigen Bebauungsplan-Entwurf vorlegen und das nach mehr als fünf Jahren. Dies ist selbst für Bergheim einmalig!"

Das neue und vorrangige Ziel des Glessener Vorhabenträgers ist nunmehr, durch ein Sondergebiet im nördlichen Drittel der Wohnbaufläche an Stelle der Wohnbebauung planungsrechtlich einen Standort für ein Nahversorgungsunternehmen zu schaffen.

Dies ohne Zustimmung bzw. Auftrag des Rates. Für diese Vorgehensweise hat der Vorhabenträger auch keinen städtebaulichen Vertrag erhalten. Damit würden wesentliche Teile der für den Standort durch den Rat beschlossenen Wohnbaufläche/Wohnbebauung umgestoßen.

Festzuhalten ist weiterhin, so die SPD, daß auch der Rat die Verwaltung nicht dazu ermächtigt hat, im Sinne eines neuen Sondergebietes für den Vorhabenträger mit möglichen Investoren zum Zwecke der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen an dem Standort Verhandlungen zu führen.

Es gilt somit nach wie vor bis zum heutigen Tage für alle an dem Bebauungsplanverfahren Beteiligten der Umsetzungsauftrag des Ratsbeschlusses vom 21.07.2003. Ferner gilt nach wie vor der rechtskräftige Flächennutzungsplan 81/8. Änderung mit seiner Darstellung als "Wohnbaufläche" (W) vom 15.10.2004 für die gesamte ausgewiesene Fläche.

Antrag:

1. Der Antrag der SPD-Fraktion zur Ratssitzung vom 26. November 2007 (siehe beiligende Anlage) wird hiermit erneut zur Beschlußempfehlung an den Rat in seiner nächsten Sitzung beantragt.

2. Der abgeschlossene städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger aus dem Jahr 2003 ist den Fraktionen im Rate der Kreisstadt Bergheim zur Einsicht umgehend zuzuleiten.


Quelle: http://www.glessen-aktuell.de / Bürger-Info SChaffarth vom 18.09.2008