Ein Sondergebiet für Einzelhandelsbetriebe im
nördlichen Drittel der Wohnbaufläche des BP220 "Östlich Dansweiler Straße" ?
"Der Vorhabenträger konnte bis zur heutigen
Sitzung keinen beschlussfähigen Bebauungsplan-Entwurf vorlegen und das nach mehr
als fünf Jahren. Dies ist selbst für Bergheim einmalig!"
Wohnbebauung nach dem Bodenmanagement und Kündigung des Vorhabenträgers erneut
von der SPD beantragt
Seit 2000 (s. Sitzung des
Rates vom 26.06.2000) verfolgt der Rat in der Kreisstadt Bergheim u. a. das
städtebauliche Ziel einer Wohnbebauung im Stadtteil Glessen "Östlich Dansweiler
Straße", so die SPD. Ziel der Beschlüsse des Rates war die Schaffung des
Planungsrechtes auf der gesamten ausgewiesenen Fläche an der Dansweiler Straße
zur Realisierung einer Wohnbebauung.
"Der Vorhabenträger konnte bis zur heutigen Sitzung keinen beschlussfähigen
Bebauungsplan-Entwurf vorlegen und das nach mehr als fünf Jahren. Dies ist
selbst für Bergheim einmalig!"
Das neue und vorrangige Ziel des Glessener Vorhabenträgers ist nunmehr, durch
ein Sondergebiet im nördlichen Drittel der Wohnbaufläche an Stelle der
Wohnbebauung planungsrechtlich einen Standort für ein Nahversorgungsunternehmen
zu schaffen.
Dies ohne Zustimmung bzw. Auftrag des Rates. Für diese Vorgehensweise hat der
Vorhabenträger auch keinen städtebaulichen Vertrag erhalten. Damit würden
wesentliche Teile der für den Standort durch den Rat beschlossenen
Wohnbaufläche/Wohnbebauung umgestoßen.
Festzuhalten ist weiterhin, so die SPD, daß auch der Rat die Verwaltung nicht
dazu ermächtigt hat, im Sinne eines neuen Sondergebietes für den Vorhabenträger
mit möglichen Investoren zum Zwecke der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen
an dem Standort Verhandlungen zu führen.
Es gilt somit nach wie vor bis zum heutigen Tage für alle an dem
Bebauungsplanverfahren Beteiligten der Umsetzungsauftrag des Ratsbeschlusses vom
21.07.2003. Ferner gilt nach wie vor der rechtskräftige Flächennutzungsplan
81/8. Änderung mit seiner Darstellung als "Wohnbaufläche" (W) vom 15.10.2004 für
die gesamte ausgewiesene Fläche.
Antrag:
1. Der Antrag der SPD-Fraktion zur Ratssitzung vom 26. November 2007 (siehe
beiligende Anlage) wird hiermit erneut zur Beschlußempfehlung an den Rat in
seiner nächsten Sitzung beantragt.
2. Der abgeschlossene städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger aus dem Jahr
2003 ist den Fraktionen im Rate der Kreisstadt Bergheim zur Einsicht umgehend
zuzuleiten.
Quelle:
http://www.glessen-aktuell.de / Bürger-Info SChaffarth vom 18.09.2008
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