2008_12_17_hund 
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Im Wald an die Leine
Nur auf den Wegen dürfen die Vierbeiner sich frei bewegen - wenn sie gehorchen.

VON JAN STING

Bergheim-Glessen - In dem Glessener Gebiet, in dem am Donnerstag der Labrador-Retriever "Yellow" erschossen wurde, gibt es offenbar schon seit längerem handfeste Konflikte zwischen Hundehaltern und Leuten ohne Hund. Gestern meldeten sich in der Redaktion mehrere Leser, die berichteten, dass freilaufende Hunde dort immer wieder für Ärger sorgten. Von Schildern, die auf den Naturschutz hinwiesen, kratzten Hundehalter die Schrift ab - andere Leute, vermutlich die ohne Hund, beschrifteten die Tafeln wieder. Wie das Ordnungsamt erklärt, schreibt das Ortsrecht in Bergheim vor, dass Hunde an die Leine gehören. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürften die Vierbeiner auf Wegen zwar ohne Leine laufen. Doch müssten sie bei "Begegnungsverkehr" sofort angeleint werden, also dann, wenn der Hund und sein Halter anderen Leuten oder Tieren begegnen. Auf Feldern und im Wald abseits der Wege hätten Hunde generell nichts zu suchen. Auch in der Landeshundeverordnung sei geregelt, dass große Hunde nicht von der Leine gelassen werden dürften. Klagen, dass solche Vorschriften missachtet würden, kommen jedoch nicht nur aus Glessen, sondern sind laut Ordnungsamt in allen Stadtteilen ein Dauerthema. Auch die Förster klagen über freilaufende Hunde. Helmuth Thomas vom Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft erzählte gestern von einem Fall, dass ein Hund in Köttingen einen Frischling, ein junges Wildschwein also, zerfleischt habe. Abseits der Wege müssten Hunde angeleint sein, das schreibe das Landesforstgesetz vor. Auf Waldwegen dürften sie frei laufen, wenn sie gehorchten.

Quelle: KStA vom 17.12.2008

Kommentar
Ein bisschen einseitig, was der KStA - hier Redakteur Jan Sting - zum Artikel des Vortages nachschiebt. Es wird nur auf die Tierhalterfrage abgestellt. Auf die Voraussetzungen, wann Jäger von einer Schusswaffe Gebrauch machen dürfen, fehlt gänzlich. Der Gebrauch einer Schusswaffe kann und darf nur die letzte Möglichkeit sein, da die Wirkung lebensbeendend sein kann. 

Was soll durch solche nachgeschobenen Artikel suggeriert werden ?
Wurde in dem Fall des angefahrenen Kindes ein Artikel durch den Redakteur nachgeschoben, was Fahren in alkoholisiertem Zustand betrifft ?  Solche einseitige nachgeschobene Berichterstattung finde ich schlichtweg unerträglich, zeigt aber deutlich auf welche Beeinflussungsmacht unsere Tagespresse besitzt. Die Frage, ob hier auf Zuruf nachträglich berichtet wurde, drängt sich geradezu auf.

Quelle: Broetje / 17.12.2008