giethgasse_2007_06_12 
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Bürger-Information vom 12.06.2006 - Giethgasse


Reaktionen:

Hallo Herr Schaffarth,

nach § 1 Abs. 3 BauGB darf die Gemeinde von ihrer Planungsbefugnis nur Gebrauch machen, wenn dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Von der Rechtsprechung wird dieser Grundsatz als Begrenzung der gemeindlichen Planungshoheit verstanden. Das Planungsermessen der Gemeinde verdichtet sich zum strikten
Planungsverbot, wenn qualifizierte städtebauliche Gründe nicht vorliegen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr

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Meine Anmerkung dazu:

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hat im Vorverfahren nach seiner sorgfältigen Prüfung hier eine eindeutige Feststellung getroffen, auch in seiner Eigenschaft als Planungsaufsicht der Kommunen, die von der Bürgermeisterin Pfordt nicht einfach negiert werden kann:

"Die Bauleitpläne entsprechen nicht den Anforderungen des 1 Abs. 3 BauGB, da für weitere Bauleitpläne in Glessen ein städtebauliches Erfordernis nicht besteht."

Es kann nicht angehen, dass Bauleitpläne in Bergheim unter dem Gesichtspunkt aufgestellt werden, die Kirche braucht Einnahmen und der örtliche Bauunternehmer braucht Aufträge. Das hat mit den gesetzlichen Bestimmungen des BauGB nun überhaupt nichts mehr zu tun. Das sind schlichtweg unzulässige Gefälligkeitsplanungen.

Liest man auch noch das Protokoll der Planungsausschusssitzung vom
11.05.2005 und den dortigen Antrag des CDU-Ratsmitgliedes Kremer in die 1. Bestandsaufnahme für die vorgesehene Entwicklungsplanung des Stadtteils Glessen einen Bebauungsplan "Nordwestlich Giethgasse" schon mal mit einzubeziehen, der sogleich auch Gegenstand des Beschlusses als Ziffer d) wurde, so kann man daraus sehr wohl erkennen, dass hier keine städtebaulichen Gründe vorliegen.


FS

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11.06.2007

Baugebiet NW Giethgasse

Bürgermeisterin Pfordt legt die Bürgerbeteiligung in die Zeit der Schulferien

Öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 20.06.2007 - 31.07.2007

Wie bürgerfreundlich unsere verehrte Bürgermeisterin Pfordt doch ist, immer noch haben viele BürgerInnen bildlich all die vollmundigen Wahlversprechen über Bürgermitwirkung und Bürgerbeteiligung vor Ort vor Augen, konnten die Bürgerinnen und Bürger Glessens heute der Bekanntmachung der Tagespresse entnehmen.

Die öffentliche Auslegung der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung - 108. Änderung - Glessen - "Nordwestlich Giethgasse" findet in der Zeit vom 20.06. bis einschließlich 31.07.2007 statt. So weist sie die BürgerInnen in der Bekanntmachung abschließend - der guten Ordnung halber - auch noch darauf hin, dass nur fristgerecht eingehende Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Rates berücksichtigt werden können.

Die Glessener "Bürgerinitiative gegen das Baugebiet NW Giethgasse" hatte von ihr eigentlich etwas anderes erwartet.

Nämlich, dass die Bürgermeisterin Pfordt von sich aus das Verfahren einstellt oder den im Bergheimer Planungsausschuss am 24.05.2007 gefassten Beschluß des
Mehrheitsbündnis aus CDU und bma zur Fortführung des Verfahrens nach nochmaliger reiflicher Prüfung beanstandet.

Der
Landrat des Rhein-Erft-Kreises hatte ihr schließlich dazu u.a. deutlich geschrieben: "Die Bauleitpläne entsprechen nicht den Anforderungen des 1 Abs. 3 BauGB, da für weitere Bauleitpläne in Glessen ein städtebauliches Erfordernis nicht besteht."

Weil aber auch noch die SPD in der Sitzung des Planungsausschusses sie mit einem Antrag ebenfalls daran erinnerte, dass "
nicht nur das "Baugebiet an der Dansweiler Straße", sondern auch das weitere Wohngebiet "Am Frankenfeld" in Glessen zur Verfügung stehe. Bauwilligen stünden somit mehr als 160 WE in Glessen zur Verfügung", kam ihr sicherlich kein Gedanke mehr an eine Beanstandung des Beschlusses als Bürgermeisterin gegen ihre Parteifreunde mehr in den Sinn. Denn jetzt heißt es nur noch, mit und für die Parteifreunde dagegen halten, koste es was es wolle.

Taktisch auch sehr geschickt, dass mit den Fristen in den Schulferien! Meinen Sie nicht auch? Aber Bürgerfreundlich? Wo bleibt da eigentlich unsere Glessener Stadträtin Keller, die ja - so hörte man- nunmehr gegen das Baugebiet NW Giethgasse sein soll? Muß sie wieder einmal "schweren Herzens" zu allem schweigen?

FS

 
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31. Mai 2007

Baugebiet NW Giethgasse

Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen (SPD) unterstützt Glessener Bürgerinitiative

Glessen - Die Glessener "Bürgerinitiative Glessen gegen das Baugebiet NW Giethgasse" erhielt auch zustimmende Post von Gabi Frechen, Mitglied des Deutschen Bundestages

Eine Bürgerinititative zu gründen, um den Protest vor Ort zu stärken, dies schlug auch Gabi Frechen, MdB, den Glessener Bürgern darin vor. Weiter, "wie Sie wissen, hat sich die SPD vor Ort mit Ortsvorsteher Büchel und die SPD-Ratsfraktion klar ablehnend zum "Bebauungsplan nordwestlich Giethgasse" geäußert." "Ich kann Ihnen nur raten", so Gabi Frechen, "auch weiterhin über die Lokalpresse auf die Misstände aufmerksam zu machen". Sie würde sich freuen, über die Aktivitäten weiter auf dem Laufenden gehalten zu werden.

Antrag der SPD unter

http://www.glessen-aktuell.de

 

Quelle: Bürger-Information vom 12.06.2007 (gekürzt)