Bürger-Information vom 12.06.2006 - Giethgasse
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Hallo Herr Schaffarth,
nach § 1 Abs. 3 BauGB darf die Gemeinde von ihrer Planungsbefugnis nur Gebrauch
machen, wenn dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich
ist. Von der Rechtsprechung wird dieser Grundsatz als Begrenzung der
gemeindlichen Planungshoheit verstanden. Das Planungsermessen der Gemeinde
verdichtet sich zum strikten
Planungsverbot,
wenn qualifizierte städtebauliche Gründe nicht vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
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Meine
Anmerkung dazu:
Der
Landrat des
Rhein-Erft-Kreises
hat im Vorverfahren nach seiner sorgfältigen Prüfung hier eine eindeutige
Feststellung getroffen, auch in seiner Eigenschaft als Planungsaufsicht der
Kommunen, die von der Bürgermeisterin Pfordt nicht einfach negiert werden kann:
"Die
Bauleitpläne entsprechen nicht den Anforderungen des 1 Abs. 3 BauGB, da für
weitere Bauleitpläne in Glessen ein städtebauliches Erfordernis nicht besteht."
Es kann nicht angehen, dass Bauleitpläne in Bergheim unter dem Gesichtspunkt
aufgestellt werden, die Kirche braucht Einnahmen und der örtliche Bauunternehmer
braucht Aufträge. Das hat mit den gesetzlichen Bestimmungen des BauGB nun
überhaupt nichts mehr zu tun. Das sind schlichtweg unzulässige
Gefälligkeitsplanungen.
Liest man auch noch das
Protokoll der Planungsausschusssitzung vom
11.05.2005
und den dortigen Antrag des CDU-Ratsmitgliedes Kremer in die
1.
Bestandsaufnahme
für die vorgesehene Entwicklungsplanung des Stadtteils Glessen einen
Bebauungsplan "Nordwestlich Giethgasse" schon mal mit einzubeziehen, der
sogleich auch Gegenstand des Beschlusses als Ziffer d) wurde, so kann man daraus
sehr wohl erkennen, dass hier keine städtebaulichen Gründe vorliegen.
FS
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11.06.2007
Baugebiet NW Giethgasse
Bürgermeisterin Pfordt legt die Bürgerbeteiligung in die Zeit der Schulferien
Öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 20.06.2007 - 31.07.2007
Wie
bürgerfreundlich unsere verehrte Bürgermeisterin Pfordt doch ist, immer noch
haben viele BürgerInnen bildlich all die vollmundigen Wahlversprechen über
Bürgermitwirkung und Bürgerbeteiligung vor Ort vor Augen, konnten die
Bürgerinnen und Bürger Glessens heute der Bekanntmachung der Tagespresse
entnehmen.
Die
öffentliche Auslegung der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung - 108.
Änderung - Glessen - "Nordwestlich Giethgasse" findet in der Zeit vom 20.06. bis
einschließlich 31.07.2007 statt. So weist sie die BürgerInnen in der
Bekanntmachung abschließend - der guten Ordnung halber - auch noch darauf hin,
dass nur fristgerecht eingehende Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des
Rates berücksichtigt werden können.
Die
Glessener
"Bürgerinitiative gegen das Baugebiet NW Giethgasse"
hatte von ihr eigentlich etwas anderes erwartet.
Nämlich, dass die Bürgermeisterin Pfordt von sich aus das Verfahren einstellt
oder den im Bergheimer Planungsausschuss am 24.05.2007 gefassten Beschluß des
Mehrheitsbündnis aus CDU und bma
zur Fortführung des Verfahrens nach nochmaliger reiflicher Prüfung beanstandet.
Der Landrat
des Rhein-Erft-Kreises
hatte ihr schließlich dazu u.a. deutlich geschrieben:
"Die Bauleitpläne
entsprechen nicht den Anforderungen des 1 Abs. 3 BauGB, da für weitere
Bauleitpläne in Glessen ein städtebauliches Erfordernis nicht besteht."
Weil aber auch noch die SPD in der Sitzung des Planungsausschusses sie
mit einem Antrag ebenfalls daran erinnerte, dass "nicht
nur das "Baugebiet an der Dansweiler Straße", sondern auch das weitere
Wohngebiet "Am Frankenfeld" in Glessen zur Verfügung stehe. Bauwilligen stünden
somit mehr als 160 WE in Glessen zur Verfügung",
kam ihr sicherlich kein Gedanke mehr an eine Beanstandung des Beschlusses als
Bürgermeisterin gegen ihre Parteifreunde mehr in den Sinn. Denn jetzt heißt es
nur noch, mit und für die Parteifreunde dagegen halten, koste es was es wolle.
Taktisch auch sehr geschickt, dass mit den Fristen in den Schulferien! Meinen
Sie nicht auch? Aber Bürgerfreundlich? Wo bleibt da eigentlich unsere Glessener
Stadträtin Keller, die ja - so hörte man- nunmehr gegen das Baugebiet NW
Giethgasse sein soll? Muß sie wieder einmal "schweren Herzens" zu allem
schweigen?
FS
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31. Mai 2007
Baugebiet NW Giethgasse
Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen (SPD) unterstützt Glessener Bürgerinitiative
Glessen - Die Glessener "Bürgerinitiative Glessen gegen das Baugebiet NW
Giethgasse" erhielt auch zustimmende Post von Gabi Frechen, Mitglied des
Deutschen Bundestages
Eine
Bürgerinititative zu gründen, um den Protest vor Ort zu stärken, dies schlug
auch Gabi Frechen, MdB, den Glessener Bürgern darin vor. Weiter, "wie Sie
wissen, hat sich die SPD vor Ort mit Ortsvorsteher Büchel und die
SPD-Ratsfraktion klar ablehnend zum "Bebauungsplan nordwestlich Giethgasse"
geäußert." "Ich kann Ihnen nur raten", so Gabi Frechen, "auch weiterhin über die
Lokalpresse auf die Misstände aufmerksam zu machen". Sie würde sich freuen, über
die Aktivitäten weiter auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Antrag der SPD unter
http://www.glessen-aktuell.de
Quelle: Bürger-Information vom 12.06.2007
(gekürzt)
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