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Planungsausschuss 25.10.2007

Bürgermeisterin Pfordt erzwingt den Tagesordnungspunkt "BP 228/Glessen NW Giethgasse" durch die Kommunalaufsicht

Kurt Büchel: Die Absetzung des Tagesordnungspunktes "BP 228/Glessen NW Giethgasse" war gesetzeskonform

Mit einer Anordnung der Kommunalaufsicht des Kreises hat die Bergheimer Bürgermeisterin Pfordt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "BP 228/Glessen NW Giethgasse" gegen den Willen des Ausschussvorsitzenden Kurt Büchel zur Sitzung des Planungsausschusses am 25.10.2007 über seinen Stellvertreter Kremer (CDU) erzwingen lassen.

Büchel zum Antrag der bma-Fraktion, auf dem die ergangene Anordnung der Kommunalaufsicht zur Aufnahme in die Tagesordnung fußt: "Nach der bisherigen GO NRW - die in unserem Falle gilt - nach den §§ 47 u. 48 besteht eine Fraktion im Rat, nicht aber im Ausschuss. Deshalb hatten Ausschussmitglieder, die im Rat derselben Fraktion angehören, im Ausschuss keinen Fraktionsstatus und auch keine Fraktionsrechte wie z. B. zur Gestaltung der Tagesordnung".

Es stand dem Ausschussvorsitzenden, so Büchel, somit frei, vorgeschlagene oder beantragte Tagesordnungspunkte noch nicht in die Tagesordnung aufzunehmen, wenn der Ausschussvorsitzende noch nicht erkennen kann, ob die Angelegenheit entscheidungsreif ist oder nicht.

Büchel weiter zu den Beweggründen seiner Entscheidung den "BP 228/Glessen NW Giethgasse" nicht auf Tagesordnung gesetzt zu haben:

"1. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Herr Stump, hat sich als Träger öffentlicher Belange gegen einen Bebauungsplan in diesem Bereich ausgesprochen, da er kein städtebauliches Erfordernis sieht. In Bergheim-Giessen können ohne dieses Baugebiet ca. 160 WE hergestellt werden.

2.
Das Verfahren zur Änderung des Flachennutzungsplanes in diesem Bereich ist noch nicht abgeschlossen.

3.
Die Sitzung sollte nicht mit Tagesordnungspunkten überfrachtet werden. Die Ausschussmitglieder haben in der Vergangenheit die durch die Bürgermeisterin Maria Pfordt überfrachtete Tagesordnung kritisiert, weil dadurch teilweise unzumutbar lange Sitzungen, zum Teil bis 1.20 Uhr nachts, stattfanden. Da die Bürgermeisterin und ihre Mitarbeiter nicht in der Lage waren, dem Ausschussvorsitzenden halbwegs realistische Beratungszeiten zu nennen, hat der Ausschussvorsitzende den Mitgliedern versprochen, zukünftig für eine zeitlich verträgliche Sitzungsdauer zu sorgen."

Auf Grund der zwischenzeitlich geänderten GO NRW (in Kraft: 17.10.2007) und, um der Stadt Bergheim Kosten im Organstreitverfahren zu ersparen, da nach der jetzt geänderten GO sowohl die Bürgermeisterin als auch den im Rat vertretenden Fraktionen in den Ausschüssen ein Antragsrecht zur Tagesordnung zugebilligt wird, habe er sich gegen eine gerichtliche Inanspruchnahme mittels einer einstweiligen Anordnung entschieden.

"Es ist ein rechtlich unhaltbares Vorgehen einer Bürgermeisterin, mit Hilfe der bma-Fraktion und mit dem "freundlichen Mitspielen der Kommunalaufsicht", die Rechte des Ausschussvorsitzenden auf rechtzeitige Unterrichtung und Festlegung der Tagesordnung zu beschneiden.", so Büchel abschließend. Aus den vorgenannten Gründen werde er sich als Ausschussvorsitzender nicht an der Behandlung des Tagesordnungspunktes 16 am heutigen Tag in irgendeiner Form (Leitung. Beratung, Abstimmung) beteiligen.


Quelle: Erklärung des Ausschussvorsitzenden Kurt Büchel v. 25.10.2007 im Planungsausschuss (Anlage - pdf)

 

Kommentar:

Das Netzwerk und die Schergen des Glessener Bauunternehmers waren sich einig. Dem Parteifreund muss geholfen werden.  Geltendes Recht interessiert nicht. Darüber setzt man sich hinweg. Den Segen der Kirche zum Gesetzbrechen gibt es obendrauf. Wie scheinheilig...

Broetje 26.10.2007

vgl. auch hier