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Planungsausschuss 25.10.2007
Bürgermeisterin Pfordt erzwingt den Tagesordnungspunkt "BP 228/Glessen NW
Giethgasse" durch die Kommunalaufsicht
Kurt Büchel: Die
Absetzung des Tagesordnungspunktes "BP 228/Glessen NW Giethgasse" war
gesetzeskonform
Mit einer
Anordnung der Kommunalaufsicht des Kreises hat die Bergheimer Bürgermeisterin
Pfordt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "BP 228/Glessen NW Giethgasse"
gegen den Willen des Ausschussvorsitzenden Kurt Büchel zur Sitzung des
Planungsausschusses am 25.10.2007 über seinen Stellvertreter Kremer (CDU)
erzwingen lassen.
Büchel zum Antrag der bma-Fraktion, auf dem die ergangene Anordnung der
Kommunalaufsicht zur Aufnahme in die Tagesordnung fußt: "Nach
der bisherigen GO NRW - die in unserem Falle gilt - nach den §§ 47 u. 48 besteht
eine Fraktion im Rat, nicht aber im Ausschuss. Deshalb hatten
Ausschussmitglieder, die im Rat derselben Fraktion angehören, im Ausschuss
keinen Fraktionsstatus und auch keine Fraktionsrechte wie z. B. zur Gestaltung
der Tagesordnung".
Es stand dem Ausschussvorsitzenden, so Büchel, somit frei, vorgeschlagene oder
beantragte Tagesordnungspunkte noch nicht in die Tagesordnung aufzunehmen, wenn
der Ausschussvorsitzende noch nicht erkennen kann, ob die Angelegenheit
entscheidungsreif ist oder nicht.
Büchel weiter zu den Beweggründen seiner Entscheidung den "BP 228/Glessen NW
Giethgasse" nicht auf Tagesordnung gesetzt zu haben:
"1.
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Herr Stump, hat sich als Träger öffentlicher
Belange gegen einen Bebauungsplan in diesem Bereich ausgesprochen, da er kein
städtebauliches Erfordernis sieht. In Bergheim-Giessen können ohne dieses
Baugebiet ca. 160 WE hergestellt werden.
2.
Das Verfahren zur Änderung des Flachennutzungsplanes in diesem Bereich ist noch
nicht abgeschlossen.
3.
Die Sitzung sollte nicht mit Tagesordnungspunkten überfrachtet werden.
Die Ausschussmitglieder haben in der Vergangenheit die durch die Bürgermeisterin
Maria Pfordt überfrachtete Tagesordnung kritisiert, weil dadurch teilweise
unzumutbar lange Sitzungen, zum Teil bis 1.20 Uhr nachts, stattfanden. Da die
Bürgermeisterin und ihre Mitarbeiter nicht in der Lage waren, dem
Ausschussvorsitzenden halbwegs realistische Beratungszeiten zu nennen, hat der
Ausschussvorsitzende den Mitgliedern versprochen, zukünftig für eine zeitlich
verträgliche Sitzungsdauer zu sorgen."
Auf Grund der zwischenzeitlich geänderten GO NRW (in Kraft: 17.10.2007) und, um
der Stadt Bergheim Kosten im Organstreitverfahren zu ersparen, da nach der jetzt
geänderten GO sowohl die Bürgermeisterin als auch den im Rat vertretenden
Fraktionen in den Ausschüssen ein Antragsrecht zur Tagesordnung zugebilligt
wird, habe er sich gegen eine gerichtliche Inanspruchnahme mittels einer
einstweiligen Anordnung entschieden.
"Es ist ein rechtlich unhaltbares Vorgehen einer Bürgermeisterin, mit Hilfe der
bma-Fraktion und mit dem "freundlichen Mitspielen der Kommunalaufsicht", die
Rechte des Ausschussvorsitzenden auf rechtzeitige Unterrichtung und Festlegung
der Tagesordnung zu beschneiden.",
so Büchel abschließend. Aus den vorgenannten Gründen werde er sich als
Ausschussvorsitzender nicht an der Behandlung des Tagesordnungspunktes 16 am
heutigen Tag in irgendeiner Form (Leitung. Beratung, Abstimmung) beteiligen.
Quelle: Erklärung des Ausschussvorsitzenden Kurt Büchel v. 25.10.2007 im
Planungsausschuss (Anlage - pdf)
Kommentar:
Das Netzwerk und die Schergen
des Glessener Bauunternehmers waren sich einig. Dem Parteifreund muss geholfen
werden. Geltendes Recht interessiert nicht. Darüber setzt man sich hinweg.
Den Segen der Kirche zum Gesetzbrechen gibt es obendrauf. Wie scheinheilig...
Broetje 26.10.2007
vgl. auch hier
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