Bodenmanagement - Das "Aus" für die Giethgasse ?
Vorlage der Bürgermeisterin Pfordt
für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und
Finanzen am 14.08.2008
Der Vorlage zum TOP 3 der Sitzung des Ausschusses am
14.08.2008 ist folgendes zu entnehmen:
"In seiner Sitzung vom 07. Mai 2007 hat der Rat der Kreisstadt Bergheim nach
Vorberatung durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und
Finanzen und den Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung beschlossen, künftige
Wohnbauflächen nach den Grundsätzen des Bodenmanagement partnerschaftlich
mit den Grundstückseigentümern zu entwickeln."
Den
Beschluss des Rates zum Bodenmanagement finden Sie hier.
Kernaussage des Beschlusses: Die Entwicklung der Wohnbauflächen
erfolgt partnerschaftlich mit den Grundstückseigentümern, wobei der Stadt
Bergheim das Recht zum Ankauf der Grundstücke eingeräumt wird. Der Bodenwert zum
Beginn der Entwicklung steht dem Eigentümer zu. Der Mehrerlös zum Zeitpunkt der
Weiterveräußerung, von dem alle Kosten, unter anderem der Entwicklung,
Erschließung und der Infrastruktur, abzuziehen sind, der so genannte
Planungsgewinn, wird auf entsprechender vertraglicher Grundlage zwischen dem
Grundstückseigentümer und der Stadt Bergheim aufgeteilt. Nach Vorlage der neuen
Gemeindeordnung soll nochmals geprüft werden, ob die Einrichtung einer
Bodenmanagement Gesellschaft weitere Vorteile bringt. Abstimmungsergebnis: 35
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, - Enthaltung.
Weiterhin heißt es in der Vorlage: Umsetzungsprojekt im
Stadtteil Glessen (Giethgasse)
"Im Stadtteil Glessen, im Bereich Giethgasse, befindet sich ein grundsätzlich
zur Entwicklung geeignetes Areal, in dem attraktive Wohnbauflächen geschaffen
werden könnten. Der Rat der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung vom 02.
Juni 2008 auf der Grundlage eines Bürgerantrages der Wiederaufnahme des
Bebauungsplanverfahrens "Nordwestliche Giethgasse" zugestimmt. Hierbei handelt
es sich rechtlich um ein vollständig neues Verfahren, welches dem vom Rat der
Kreisstadt Bergheim beschlossenen Bodenmanagement zuzuordnen ist. Die
Eigentümerin der Grundstücke wurde über die mögliche Wiederaufnahme des
Verfahrens unter den Vorgaben des Bodenmanagements informiert und prüft derzeit,
ob sie an dem Ziel der Entwicklung des Gebietes weiter festhält. Eine
Rückmeldung ist wegen dortiger notwendiger interner Abstimmungen frühestens im
September dieses Jahres zu erwarten. Bei Zustimmung wird auf der Grundlage der
bereits teilweise vorliegenden Unterlagen eine Kostenermittlung durchgeführt.
Ein Beschlussvorschlag für diesen Ausschuss erfolgt bei Einvernehmen sodann."
Dies bedeutet u.a., dass die katholische Kirche / Erzbistum
der Stadt Bergheim die zu bebauende Fläche verkaufen müsste. Damit wäre die als
günstig hingestellte Finanzierung als Erbpacht ebenfalls hinfällig.
Vgl. auch zur Bürgerausschusssitzung
am 12.09.2006: "Interessant wurde es als sich der sachkundige Bürger
Werner Kiesslinger (FDP) zu Wort meldete und preisgab,
dass er zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitstimmen werde, da er den Erbbauzins
der Kirche kenne. Rückschluss: Anscheinend scheint die Finanzierung über
Erbpacht doch nicht so familienfreundlich wie als Argument angeführt. "
Quelle: Broetje 01.09.2008 |