Politikelend: Aufgrund des heutigen Newsletters und der hiesigen Publikation bat mich Herr Dr. Fassbender um die Veröffentlichung seiner an mich gerichteten e-mail. Dieser Bitte komme ich gerne nach, damit Sie sich liebe Bürgerinnen und Bürger ein noch besseres Bild machen können: ------------------------------------- anbei meine Antwort zu Ihrem Schreiben. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Antwort auch auf Ihren Seiten veröffentlichen könnten. M f G Faßbender Sehr geehrte Damen und Herren, da es offensichtlich von einigem Interesse ist, dass ich eine Immobilie der Stadt erworben habe, nehme ich gerne dazu selbst Stellung.
Zum Haus selbst:
Gerne lade ich alle an dieser Diskussion Interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Herrn Schaffarth, Herrn Broetje und Herrn Hohmeier zu einer Ortsbesichtigung am Samstag, den 26. Mai 2007 um 10.00 Uhr in das Haus Kirchstr. 124 ein. Sie können gerne auch Fotos machen und Baugutachter mitbringen. Auch gegen den Besuch der Presse habe ich nichts. Sie können auch gerne andere Termine zu Hausbesichtigung mit mir vereinbaren, oder es einfach damit belassen, e-mails zu schreiben. Falls Sie Fragen an mich haben, beantworte ich diese gerne. Mit freundlichen Grüßen Dr. Kai Faßbender -------------------------------------------------------------------------- Hierzu folgende Anmerkungen: - Herr Dr. Fassbender bekennt sich öffentlich zum Grundstückskauf und konkretisiert den Kaufpreis auf 70.000 €. Damit fällt der entstandene Schaden noch größer aus. - Für die Vermögensveräußerung ist nach § 90 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) der Verkehrswert maßgebend. Etwaige subjektive Einschätzungen von Käufern bzw. Kaufinteressenten einen realistischen Kaufpreis angeboten und gezahlt zu haben sind nicht von Bedeutung. Ebenso wenig können etwaige Versicherungswerte für Gebäude als Kaufpreisbasis zugrunde gelegt werden. - Aus dem Expose bzw. aus dem Verkehrswertgutachten ergibt sich unter Punkt 4.5. Beschreibung des baulichen Zustands folgende Feststellung: "Das gesamte Objekt befindet sich in einem mittelmäßigen bis schlechten Zustand; es stehen umfangreiche Schönheitsreparaturen und Instandsetzungsarbeiten an. ..." Die weiteren aufgezeigten Baumängel und Bauschäden decken sich mit den Ausführungen des SPD-Mannes Dr. Fassbender. Unter Berücksichtigung gerade dieser Baumängel und Bauschäden kommt das Expose / Verkehrsgutachten zu dem Ergebnis, dass ein Verkehrswert von 184.000 € anzunehmen ist. Insofern können die jetzt von dem SPD-Mann Dr. Fassbender geltend gemachten Mängel nicht doppelt berücksichtigt werden, um den Kaufpreis nach unten zu drücken. - Ebenso unwahrscheinlich ist es, dass ein Grundstück nebst Gebäude innerhalb von 4 Jahren (Verkehrswertgutachten aus 2002 und Verkauf des Grundstückes in 2006) rd. 62% an Wert verliert. - Eine Teilnahme an dem angebotenen Tag der offenen Tür von dem SPD-Mann Dr. Fassbender ist nicht zielführend. Die Fakten liegen auf dem Tisch: Verkauf eines städtischen Grundstücks nebst Gebäude an einen Fraktionsvorsitzenden und damit Spitzen-Mandatsträger weit unterhalb des Verkehrswertes. Da habe ich auch keine weiteren Fragen und bleibe bei meinen getroffenen Feststellungen und Fragestellungen. Im übrigen kann ich dann künftig auch rd. 62% weniger an Grundbesitzabgaben entrichten ? Gleiches Recht für alle, oder nicht ? Quelle: Broetje 25.05.2007
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