Bürgermeisterin Pfordt betreibt
Winterschlussverkauf in Bergheim: Aus dem
Diskussionsforum des Noch-CDU-Mannes Homeier ergibt sich
Unglaubliches: der SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. K. Fassbender hat sich bei
der Bürgermeisterin mit ´nem Appel und Ei" eingekauft: ein Grundstück, das
nach Gutachten rd. 184.000 € wert war, hat für 70.000 € den Besitzer
gewechselt. Der Vorteil für den SPD-Mann Fassbender: rd. 114.000 €. D.h. die
Bergheimer Bürger sind um rd. 114.000 € betrogen worden, weil hier Gemeindevermögen verscherbelt wurde
(auf jeden Bergheimer - ausgehend von dem Stand 30.06.2006 mit 63.341
Einwohnern entfallen rd. 1,80 €). Da ja das
Berichten aus nicht-öffentlicher Sitzung unter der Führung der schwachen
Bürgermeisterin Pfordt sanktionslos bleibt,
vgl. hier, kann
auch berichtet werden. Über den Verkauf wurde am 19.09.2006 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Finanzen beschlossen und zwar unter TOP 5 Grundstücksangelegenheiten / hier: Verkauf eines Hausgrundstückes in Bergheim-Mitte. Aus § 23, I der Hauptsatzung der Stadt Bergheim ergibt sich: Verträge der Stadt mit Stadträten, Ausschussmitgliedern und leitenden Dienstkräften der Stadt bedürfen der Genehmigung durch den Rat. Die Genehmigung erfolgte in der Ratssitzung am 27.11.2006 unter TOP 1 "Genehmigung eines Kaufvertrages nach § 23,I der Hauptsatzung" im nicht-öffentlichen Teil. Ein Blick in die Gemeindeordnung NW hellt weiter auf: Aus § 90 Abs. 3 ergibt sich, dass die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Unter vollem Wert ist grundsätzlich der Wert zu verstehen, der sich bei Veräußerung des Vermögens unter voller Ausnutzung aller Möglichkeiten am Markt erzielen lässt; im Regelfall handelt es sich um den Verkehrswert. Die Einschränkungen durch die Formulierung "in der Regel" lassen es zu, dass die Gemeinde in Ausnahmefällen eine Veräußerung unter dem vollen Wert oder unentgeltlich vornimmt. Bei jedem einzelnen Grundstücksgeschäft muss die Stadt prüfen, ob ein Abschlag von dem vollen Wert (hier ein Nachlass von rd. 61,96% !) angemessen und gerechtfertigt werden kann. Eine Ansicht, Mandatsträgern der Stadt können aus Gründen der Fürsorgepflicht Abschläge bei Grundstücksgeschäften gewährt ist nicht akzeptabel; im Gegenteil, es entspricht der Fürsorgepflicht, in diesen Fällen den vollen Verkehrswert zu fordern. Diese Ansicht wird in der Kommentierung zur Gemeindeordnung von Ministerialdirigent a.D. F.W. Held u.a. vertreten. Und der Verkehrswert wurde von einem beauftragten Gutachter ermittelt, der ebenfalls aus städtischen Finanzmitteln bezahlt wurde. Es bleiben die
Fragen: Wer ersetzt uns Bürgerinnen und Bürger den Schaden von 114.000 €, der nun nachweislich entstanden ist ? Aus § 43 Abs. 4 der GO ergibt sich folgendes: Erleidet die Stadt infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben. Dies dürfte wohl schwer zu verneinen sein, wenn es um einen Nachlass von rd. 62% geht, der unter dem Verkehrswert liegt. Es kann wohl kaum als geschickt verstanden werden, wenn unsere Bergheimer Mandatsträger es grobfahrlässig versäumen den maroden Haushalt der Stadt zu konsolidieren (sprich auszugleichen ) und auf eine Einnahme in Höhe von rd. 114.000 € verzichten. Wir dürfen alle gespannt sein, welche Erhöhungen uns bzgl. Steuern und Gebühren durch die Stadt und die Entscheidungsträger im Stadtrat wieder aufgebürdet werden. Immerhin stehen ja die Haushaltsberatungen vor der Tür. Quelle: Broetje 24.05.2007 /
25.05.2007 (Beträge neu angepasst) |