Nicht alle sind käuflich. Aber für manche ist die Verlockung doch sehr groß.
Abb.: Der Staat als Melkkuh: "Vaterlandsliebe -- Wandgemälde
im Speisezimmer des Geheimen Kommerzienrates Krupp" Karikatur auf die
Deutsche Nation als Melkkuh für den Waffenproduzenten Krupp. --
Simplizissimus. -- 1901, Nr. 2. -- Mit dem Vers:
"Dem einen ist sie die hohe, die himmlische Göttin, dem andern eine tüchtige Kuh, die ihn mit Butter versorgt." Wer kann davon betroffen sein? Korruptionsgefährdet sind insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die - Aufträge vergeben,
"Korruption ist aber nicht auf den Verwaltungsbereich beschränkt, es gibt auch
(aus: http://www.payer.de/kommkulturen/kultur083.htm.) --------------------------------------------------------------------------------------------- Korruption hat viele Gesichter… Egal, ob man Ihnen ein Geschenk anbietet,
Sie zum Essen einlädt oder Ihnen eine Vergünstigung in Aussicht stellt … soweit
dies in Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit geschieht und der „Geber“
ein Interesse daran haben könnte, Sie zu einer Entscheidung zu seinen Gunsten zu
beeinflussen, entsteht leicht der Verdacht der Korruption.
Was können Sie als Betroffene/-r tun? Oft ist es eine Gratwanderung zwischen dem Anbahnungsversuch zur Korruption und einer lediglich freundlichen Höflichkeitsgeste. Die Vorgabe einer bestimmten Wertgrenze kann nicht immer eine Orientierungshilfe für die Frage sein: „Annehmen oder ablehnen – handeln oder wegsehen?“ Hilfreich ist, sich anhand der nachfolgenden Punkte die jeweilige Situation bewusst zu machen:
Seien Sie wachsam … Soweit Sie sich einschlägigen „Angeboten“ gegenübersehen, fragen Sie sich selbstkritisch, ob Ihr Gegenüber hierfür möglicherweise eine Gegenleistung oder Bevorzugung erwartet und ob Sie deren Annahme vor sich selbst, Ihrem Vorgesetzten und vor Gericht rechtfertigen könnten. Machen Sie sich bewußt, dass Ihr Handeln ausschließlich sachlich begründet sein muss, und wahren Sie die erforderliche professionelle Distanz zu den „Kunden“. Dies bedeutet nicht, dass Sie die z.B. bei einer Präsentation angebotene Tasse Kaffee oder das belegte Brötchen nicht annehmen dürfen. Stellen Sie sich aber auch bei kleineren Gefälligkeiten die Fragen: „Erwartet der andere von mir möglicherweise eine Gegenleistung“? und „Könnte ich die Annahme vor meinen Vorgesetzten, der Presse oder einem Gericht rechtfertigen“?
Im Kleinen fängt es an …. Die Medienberichterstattung über Korruptionsskandale erweckt zum Teil den Eindruck, Korruption zeige sich in der Annahme hoher Geldbeträge oder bedeutender Sachwerte. Dies wird in den wenigsten Fällen zutreffen; schon die Annahme objektiv geringwertiger Geschenke kann im Hinblick auf die anstehende Verwaltungsmaßnahme unangemessen erscheinen und den oder die Mitarbeiter/-in dem Verdacht der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit aussetzen. Bedenken Sie, dass gerade kleinere Aufmerksamkeiten über einen gewissen Zeitraum gezielt eingesetzt werden können, um den Empfänger über seine wachsende Abhängigkeit zunächst im Unklaren zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass Beamtinnen und
Beamte sowie Beschäftigte im Angestellten- und Arbeiterverhältnis in Bezug auf
ihr Amt kein Bargeld oder andere Belohnungen oder Geschenke annehmen dürfen.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der/ des Dienstvorgesetzten.
Machen Sie sich nicht angreifbar … Scheuen Sie sich nicht, Geschenke, Vorteilsversprechungen sowie Einladungen (z. B. in ein Café oder Restaurant) unter Verweis auf Ihre Dienstverpflichtungen höflich aber strikt abzulehnen. Ziehen Sie gegebenenfalls eine Kollegin/einen Kollegen als Zeugen hinzu. Ein seriöser Bewerber oder Antragsteller etc. wird hierfür Verständnis haben. Nur so vermeiden Sie die Entstehung von Abhängigkeiten und den Anschein einer solchen.
Trennen Sie Dienstliches und Privates… Trennen Sie stets dienstliche Tätigkeit und Privatleben. Bevorzugen Sie nicht Verwandte, Freunde oder Ihnen bereits langjährig bekannte Verwaltungskunden. Offenbaren Sie keine Dienstgeheimnisse. Eine unzulässige Verquickung privater und dienstlicher Interessen kann insbesondere auch aus der Ausübung einer Nebentätigkeit resultieren. Eine Nebentätigkeit ist genehmigungspflichtig. Zeigen Sie deshalb die geplante Übernahme einer Nebentätigkeit der Personalabteilung an und informieren Sie sich dort über mögliche Interessenkonflikte..
Machen Sie Ihr Handeln transparent … Führen Sie Ihre Akten so, dass Ihre Arbeit und die Entscheidungsabläufe für Mitarbeiter/- innen, Vorgesetzte und Prüfungen jederzeit transparent und nachvollziehbar sind. Dies dient Ihrem eigenen Schutz: für den Fall, dass Sie sich unberechtigten Korruptionsvorwürfen ausgesetzt sehen, können Sie diese am wirkungsvollsten durch den Nachweis eines ordnungsgemäß geführten Verwaltungsvorganges entkräften.
Teilen Sie Ihre Beobachtungen mit … Zeigen Sie Mut und informieren Sie Ihren Vorgesetzten oder den Anti-Korruptionsbeauftragten über einschlägige „Angebote“ oder sonstige Beobachtungen, die einen konkreten Korruptionsverdacht nahe legen. Diskutieren Sie das Thema Korruptionsgefährdung und –vermeidung bei Bedarf auch im Kollegen/-innenkreise
Setzen Sie Ihre Karriere nicht aufs Spiel Seien Sie sich im Klaren darüber, dass die Annahme von Vorteilen dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen sowie die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge haben kann. Korruptive Praktiken schaden nicht nur massiv dem Ansehen der Verwaltung in der Öffentlichkeit, sondern sind geeignet, Ihre Karriere im öffentlichen Dienst für immer zu beenden. Korruption lohnt sich also nicht.
-------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Landschaftsverband Rheinland Zentralverwaltung - Abt. 11.20 - in Zusammenarbeit mit dem - Anti-Korruptionsbeauftragten des LVR 50663 Köln |