Korruption 
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"(Die Bestechlichkeit ist) eine Krankheit des Staates, welche, sobald sie ihn übernommen hat, dessen edelste Teile und zuletzt ihn selbst zerstört."

Dieser Satz aus dem Jahre 1812 stammt vom Strafrechtler Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach, der als Begründer einer neuen Strafrechtslehre gilt und Schöpfer des bayerischen Strafgesetzbuches von 1813 war.


Fortführen lässt sich dies mit 2 Zitaten aus Wilhelm Buschs Max und Moritz

Aber wehe, wehe, wehe! Wenn ich auf das Ende sehe!

Gott sei Dank! Nun ist's vorbei Mit der Übeltäterei!

 

Korruption


[+]© Stefan Eling
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt das Wort „Bestechlichkeit“, „Verderbtheit“, „Verfall“. Spricht man von Korruption, bedeutet es, dass jemand seine berufliche Stellung oder sein öffentliches Amt dazu missbraucht, um sich einen Vorteil zu verschaffen und dabei andere zu schädigen. Das ist verboten.

Ein einfaches Beispiel: Nehmen wir einen Beamten in einer Stadtverwaltung, der darüber zu entscheiden hat, welche Firma eine von der Stadt geplante Straße bauen darf. Die Firma kann mit einem solchen Auftrag viel Geld verdienen und versucht deshalb, den Beamten heimlich mit Geld zu bestechen. Wenn dieser das Geld nimmt und den Straßenbau-Auftrag an die Firma vergibt, ist er korrupt. Jeder, dem man Korruption nachweisen kann, wird bestraft.

 

Quelle: korruption.html

 

Korruption tritt in vielen Erscheinungsformen auf; kennzeichnend sind jeweils der Missbrauch einer amtlichen Funktion zwecks Erlangung eines persönlichen Vorteils unter regelmäßiger Verschleierung dieser Machenschaften.

Korruption ist kein einzelner Strattatbestand im Strafgesetzbuch (StGB). Korruption kann einen oder mehrere Straftatbestände umfassen:

§ 298 StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

§ 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

§ 300 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

§ 331 StGB Vorteilsannahme

§ 332 StGB Bestechlichkeit

§ 333 StGB Vorteilsgewährung

§ 334 StGB Bestechung

§ 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung

 

Hier finden Sie nun nähere Erläuterungen und Ausführungen zu dem Thema Korruption

  Es werden noch kleinere Verbesserungen und Ergänzungen in Kürze folgen.