Sodom und Gomorrha
unter der Führung der Bürgermeisterin Pfordt
Broetje fordert Bürgermeisterin Pfordt zur
Beanstandung des rechtswidrigen Ratsbeschlusses auf
Wie bereits unter dem Artikel "Noch immer nichts dazu gelernt ? -
Klarstellungssatzung" dargestellt,
wurde in der Ratssitzung am 27.11.2006 erneut - diesmal in der Vorlage TOP 8
"Klarstellungssatzung für den Ortsteil Glessen" - die Vorschrift des § 29 Abs. 3
Landschaftsgesetzes unzutreffend und damit rechtswidrig angewendet. In
Konsequenz zu dem Artikel vom 27.11.2006 fordere ich nunmehr die Bürgermeisterin
auf, den rechtswidrigen Beschluss zu beanstanden. Auch im Rahmen des Themas
Giethgasse wurde diese Vorschrift strapaziert.
Wem soll mit dieser Rechtsbeugung geholfen werden ? Wem sollen hier Vorteile
verschafft werden ? Gilt hier wiederum "Mittäuschen, Mitklüngeln, Mitvertuschen
?" Es bleibt bei dem Fazit: Wir brauchen kein städtebauliches Konzept, wir
brauchen Parteifreunde.
Warum spricht die Opposition (SPD) hier von
Begünstigungsabsichten und nicht von einer
Klarstellungssatzung ?
vgl. hier die
Protokollerklärung der SPD-Stadtratsfraktion
Leidtragenden sind wiederum die Glessener BürgerInnen und Bürger. Wir sind in
Glessen durch die desaströsen baurechtlichen Entscheidungen der Vergangenheit
schon genug gestraft. Wie sonst kommt es dazu, dass die heutige Straßenführung
in Glessen so bescheiden ist ? Wie sonst kommt es dazu, dass der Dorfplatz in
Glessen da ist, wo er heute ist ? Das ließe sich beliebig fortsetzen.
Mein Schreiben an die Bürgermeisterin können Sie hier einsehen.
Quelle: Broetje 04.12.2006
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