Neuer Landesstraßenbedarfsplan NRW tritt in Kraft -
Verkehrsminister Oliver Wittke: "Bauvorhaben mit einem
Planungsvolumen von einer Milliarde Euro geplant"
Düsseldorf. Der
neue Landesstraßenbedarfsplan ist mit der
Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in
Kraft getreten. Er schreibt den Bedarf der wichtigsten
Bauvorhaben an Landesstraßen bis zum Jahr 2015
gesetzlich fest. Insgesamt umfasst der Plan 263
Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von rund einer
Milliarde Euro.
„Wir haben es innerhalb kürzester Zeit geschafft, den
aktuellen Landesstraßenbedarfsplan zu verabschieden und
damit ein verlässliches Konzept für die nächsten Jahre
zu erstellen. Der neue Bedarfsplan löst den von 1993 ab,
der laut Gesetz alle fünf Jahre hätte aktualisiert
werden müssen“, sagte Verkehrsminister Oliver Wittke am
Donnerstag (1. März) in Düsseldorf.
Basis für den Landesstraßenbedarfsplan ist die
Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Landes. Die
Bezirksregierungen, die Kommunen und der Landesbetrieb
Straßen.NRW hatten über 600 Projekte mit einem
Kostenvolumen von 3,2 Milliarden Euro für den Plan
angemeldet. Über die Realisierung einzelner Vorhaben
wird jährlich neu entschieden. Nach 2015 sind weitere 82
Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von rund 600 Millionen
Euro geplant.
(01.03.2007) / Quelle: http://www.mbv.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/Stra__enbedarf/index.php