Dorfplatz 2008_10_28_rederecht 
Home Nach oben Was gibt es Neues ? Archiv Termine Auskünfte Zahlen & Fakten Ärzte, Geschäfte Kirche, Institutionen Vereine Katzen u. Tierschutz Dauerthemen Geschichte Bilder Karneval Traditionen Politik Kommunalrecht Stadtplan Downloads Umfrage Newsletter Postkarten Gästebuch Diskussionsforum Links Impressum

 

Hat ein Stadteilforumssprecher ein Rederecht in Rats- oder Ausschusssitzungen ?

Auszug aus dem STADTRÄTE-MAIL-POST der beiden CDU Stadträte Keller und Paul vom 01.10.2008

„Bitte gestatten Sie uns, dass wir heute auch darüber berichten, was sich in der Planungsausschuss-Sitzung am 18.09.08 zum Tagesordnungspunkt "Ortsmittelpunkt" abspielte:

Das Stadtteilforum Glessen hatte alle Fraktionen gebeten, eine mit der Dorfgemeinschaft abgestimmte Stellungnahme in der Sitzung abgeben zu dürfen. Nach den geltenden Regeln ist das möglich, wenn der Ausschuss dies beschließt.

Aber der Ausschuss-Vorsitzende, der Glessener Ortsvorsteher K.-W. Büchel, lehnte dies ab und weigerte sich sogar, über den Antrag abstimmen zu lassen! Die Verwaltung musste ihn erst "überzeugen".

Der Sprecher des Stadtteilforums Klaus Zellerhoff konnte dann endlich vortragen. Er machte deutlich, dass die Fortführung der Bürgerwerkstatt vor einer Beschlussfassung der richtige Weg sei.“

Leider liegen hier die CDU Stadträte Keller und Paul zum wiederholten Male falsch und behaupten auch noch frech "nach geltenden Regeln ist dies möglich". Ebenso eine Meisterleistung des Ortsvorstehers, der erst mit richtigen Bauchgefühl eine Rede des Stadtteilforumsprechers ablehnt, sich dann aber von Verwaltungsvertretern beschwatzen lässt. Erschreckend, wie es um die Qualität unserer Mandatsträger bestellt ist. Wie lange betreiben diese Menschen Politik und hätten schon genügend Gelegenheit gehabt, sich intensiv mit solchen einfachen Fragestellungen zu befassen ? Entäuschend in diesem Zusammenhang auch der CDU Stadtrat und stv. Bürgermeister Paul. Der hätte es als Kommunalbeamter besser wissen müssen und beteiligt sich auch noch daran "Rechtswidrigkeiten" unter den Tisch zu kehren und als gesetzlich legal zu veröffentlichen.

Ein Blick in die Vorschriften der Gemeindeordnung führt in den § 58 GO. Dort ist im § 58 Absatz 3, letzter Satz GO geregelt, dass die Ausschüsse Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen.

"Dies setzt folgendes voraus:

-          ein Beschluss des Ausschusses, dass der Vertreter im Ausschuss hinzugezogen werden kann (dies kann auch – soweit keine andere Regelung durch den Rat getroffen wurde – in der Ausschusssitzung selbst beschlossen werden)

-          der / die Vorsitzende kann dies nicht allein verfügen

-          Aus der Formulierung „zu den Beratungen zuziehen“ folgt, dass die Dritten kraft Gesetzes kein eigenes Rede- oder gar Antragsrecht haben, sondern nur auf Aufforderung des Ausschussvorsitzenden oder auf Grund von Fragen der Ausschussmitglieder Stellung nehmen dürfen"

 [Quelle: Kommentierung der Gemeindeordnung von Held u.a. aus dem Kommunalschulverlag].

Mit Schreiben vom 13.09.2008 beantragte der Sprecher des Stadtteilforums Glessen Rederecht.  Das ist nicht zulässig und vom Gesetzgeber auch nicht gewollt. Also, was soll hier bezweckt werden ?

Demnächst können wohl alle Bürgerinnen und Bürger ihr Rederecht beantragen. Oder käme da die Bürgermeisterin Pfordt auf den Trichter, dass dies nicht zulässig ist und würde auf die "Einwohnerfragestunde" verweisen. Warum werden hier Extrawürste gebraten, die rechtlich übel schmecken ? Hier macht sich jedenfalls der Geruch einer Manipulation breit (vgl. beispielsweise auch die offene Mail von Herrn Orth "Weiterhin ist anzumerken, dass die Behauptung, es gäbe ein klares Votum, für den Abriß der Alten Schule, durch nichts von seiten des STFO oder Frau Keller belegt wird, es wird nur häufig genug von Herrn Zellerhoff und Frau Keller kolportiert, dadurch wird es aber nicht wahr.")

Quelle: Broetje 28.10.2008