grst_spd_fassbender_2007_06_04 
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Grundstücksverkauf an SPD-Fraktionsvorsitzenden

„Bildungsbeauftragter“ der Bergheimer SPD Hans Ische meldet sich zu Wort

Nicht vorenthalten möchte ich die Stellungnahme des „Bildungsbeauftragten“ der Bergheimer SPD Hans Ische. Die Stellungnahme können Sie hier abrufen.

Um nicht in epischer Breite zu enden, ist allerdings nach wie vor folgendes festzuhalten:

1) Der Verstoß gegen § 90 Abs. 3 Gemeindeordnung NW (GO NW) bleibt bestehen (Veräußerung von städtischem Vermögen); dies gilt nach der Kommentierung zur GO NW und Auffassung von Held u.a. gerade für Mandatsträger.

2) Ein Nachlass von rd. 62% kann als „Geschenk“ bezeichnet werden.

3) Gerade vor dem Hintergrund, dass allein der Bodenwert (Größe: 767 m²) bei ca. 200 € pro m² in dem betreffenden Bergheimer Ortsteil liegt, führt zu dem Ergebnis, dass der tatsächliche Wert für das Grundstück allein bei rd. 153.400 € liegt. Hinzukommt der Wert für das Gebäude (welches zweifelsohne sanierungsbedürftig ist).  Insofern sind die Äußerungen des „Bildungsbeauftragten“ der Bergheimer SPD Ische irreführend.

4) Tatsachenbehauptungen sind durch die allgemeine Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz geschützt. Zu dem Thema Meinungsfreiheit habe bereits seit Beginn der Glessen Gazette entsprechende Informationen zusammengestellt, die Sie hier finden.

Die überragende Bedeutung des Artikel 5 Grundgesetzes erfordert, dass auch in der Art und Weise der Meinungsäußerung von Rechts wegen
große Freiheit zu gewährleisten ist. Misst das Grundgesetz nämlich der rechtlichen Sicherheit der Meinungsfreiheit eine herausragende Bedeutung bei, so liegt dem nicht zuletzt die Auffassung zugrunde, dass der mündige und zum eigenen Urteil aufgerufene Bürger in der freiheitlich demokratischen Grundordnung selbst fähig zu erkennen, was von einer Kritik zu halten ist, die in polemischer Weise den politischen Gegner angreift und auf eine Begründung verzichtet. Gerade Personen, die an herausragender Stelle im politischen Leben stehen, sind häufig harter, oft auch unsachlicher Kritik ausgesetzt. Dies ist aber heute Teil des politischen Tages- und Meinungskampfes geworden. Insofern sieht sich auch die Justiz gehalten, äußerste Zurückhaltung zu üben, damit gerade der politische Meinungskampf nicht auf Justizebene abgehandelt wird, womit er im Grunde nicht nur behindert, sondern sogar verhindert werden würde.


5)
Von Tätern zu sprechen zeugt nicht von juristischem Sachverstand und kann als üble Nachrede verstanden werden. Die zutreffenden Normen kennt der „Bildungsbeauftragte“ der SPD Bergheim Ische.


Fazit: der „Bildungsbeauftragte“ der SPD Bergheim Ische sollte sich einmal mit den Rechtsvorschriften der Kommunalverfassung vertraut machen.

Näheres finden Sie auch hier:

Bürgermeisterin Pfordt betreibt Winterschlussverkauf in Bergheim:
SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Fassbender bekommt von der Bürgermeisterin Geschenke

Politikelend:
SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Fassbender bekennt sich öffentlich zum Grundstückskauf

 


Quelle: KStA vom 27.03.2007

Am 27.03.2007 berichtete der KStA von dem steigenden Defizit der Stadt Bergheim. Wenn man dann großzügig auf Erlöse aus Immobilienveräußerungen verzichtet, ist dies nicht verwunderlich.

Quelle: Werbepost vom 30.05.2007

Quelle: Broetje 04.06.2007