Grundstücksverkauf an SPD-Fraktionsvorsitzenden „Bildungsbeauftragter“ der Bergheimer SPD Hans Ische meldet sich zu Wort Nicht vorenthalten möchte ich die Stellungnahme des „Bildungsbeauftragten“ der Bergheimer SPD Hans Ische. Die Stellungnahme können Sie hier abrufen. Um nicht in epischer Breite zu enden, ist allerdings nach wie vor folgendes festzuhalten: 1) Der Verstoß gegen § 90 Abs. 3 Gemeindeordnung NW (GO NW) bleibt bestehen (Veräußerung von städtischem Vermögen); dies gilt nach der Kommentierung zur GO NW und Auffassung von Held u.a. gerade für Mandatsträger. 2) Ein Nachlass von rd. 62% kann als „Geschenk“ bezeichnet werden. 3) Gerade vor dem Hintergrund, dass allein der Bodenwert (Größe: 767 m²) bei ca. 200 € pro m² in dem betreffenden Bergheimer Ortsteil liegt, führt zu dem Ergebnis, dass der tatsächliche Wert für das Grundstück allein bei rd. 153.400 € liegt. Hinzukommt der Wert für das Gebäude (welches zweifelsohne sanierungsbedürftig ist). Insofern sind die Äußerungen des „Bildungsbeauftragten“ der Bergheimer SPD Ische irreführend.
4)
Tatsachenbehauptungen sind durch die allgemeine
Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz geschützt. Zu dem Thema
Meinungsfreiheit habe bereits seit Beginn der
Glessen Gazette entsprechende Informationen zusammengestellt,
die Sie hier
finden.
Näheres finden Sie auch hier:
Politikelend:
Am 27.03.2007 berichtete der KStA von dem steigenden Defizit der Stadt Bergheim. Wenn man dann großzügig auf Erlöse aus Immobilienveräußerungen verzichtet, ist dies nicht verwunderlich. Quelle: Werbepost vom 30.05.2007 Quelle: Broetje 04.06.2007 |